Tierhalterhaftpflicht­versicherung

Wenn Hund und Pferd ohne Sie durchgehen

Beim Gassigehen springt Ihr Terrier ein fremdes Kind an. Das plumpst mit seinen neuen Klamotten in den Matsch. Ihr Araber büxt von der Weide aus und kollidiert mit einem SUV? Egal, wie brav Ihr Liebling ist – als Halter haften Sie immer für Ihren Hund oder Ihr Pferd.

Schützen Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung vor hohen Sach- und Personenschäden, die Ihr Vierbeiner verursacht. Wichtig: Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist in den meisten Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben und gilt nicht nur für "gefährliche" Hunde.

Optimale Sicherheit

Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

  •  Versicherungssumme wahlweise 10, 20 oder 30 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Selbstbeteiligung wahlweise 150 € je Sach- bzw. Vermögensschaden

Für Hundehalter

  • Führen ohne Leine und Maulkorb
  • Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
  • Mitversicherung von Welpen bis 12 Monate
  • Teilnahme an Hundesportveranstaltungen
  • Schäden im Ausland

Für Pferdehalter

  • Personenschäden von Fremdreitern und Reitbeteiligten
  • Flurschäden anlässlich des Weidebetriebes
  • Schäden an gemieteten Reithallen, Stallungen, Pferdekoppeln, -boxen und -transportanhängern (bis 10.000 €)
  • Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen
  • Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt
  • Mitversicherung von Fohlen bis 12 Monate

 

Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.

Beispiele gefällig?

Unsere Beispiele geben Ihnen einen Eindruck davon, wie schnell etwas passieren kann und was wir uns für den Fall der Fälle dagegen überlegt haben.

Clever kombiniert – gut versichert

So können Sie Ihre Tierhalterhaftpflicht bei der Mecklenburgischen sinnvoll ergänzen: