Dumm gelaufen? – Schlau versichert!
Bei Freunden Rotwein auf dem weißen Sofa verschüttet? Beim Umzug der Nachbarin die Ming-Vase umgestoßen? Mit dem Fahrrad einen Passanten umgefahren? So ein Pech!
Mit unserer Privathaftpflicht sind Sie optimal abgesichert. Wir regeln die finanziellen Schadenersatz-Ansprüche bei Personen- und Sachschäden für Sie. Bei Personenschäden haften Sie nach dem Gesetz sogar unbegrenzt. Schlimmstenfalls für den Rest Ihres Lebens. Daher gehört eine private Haftpflichtversicherung zu den Must-have-Versicherungen.
Unser Highlight für Sie: Im Streitfall prüfen wir, ob Ansprüche gegen Sie berechtigt sind – notfalls auch bis zu einem Gerichtsverfahren. So sparen Sie sich den Anwalt und die Gerichtskosten.
Optimale Sicherheit
Generell im Versicherungsschutz enthalten
Höhe der Versicherungssumme
Die können Sie selbst bestimmen. Es stehen 15, 30 oder 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Wahl.
Mitversicherte Personen
Mitversichert sind je nach Tarif Ihr Ehe-/Lebenspartner, minderjährige Kinder, im Haushalt beschäftigte Personen, Au-Pairs, Austauschschüler und Notfallhelfer, aber auch volljährige Kinder (unverheiratet und in häuslicher Gemeinschaft oder in Schul- oder Berufsausbildung) sowie bei Ihnen dauerhaft wohnende Familienangehörige bis zweiten Grades. Inklusive Schäden durch deliktsunfähige Personen / (Enkel-)Kinder bis 100.000 €.
| Beruf und Ehrenamt |
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| Haus und Wohnung |
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| Freizeit und Sportausübung |
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| Spezielle Leistungen |
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| Kombination mit Tierhalter-Haftpflicht |
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Bausteine als zusätzliche Leistung frei wählbar
Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.
Beispiele gefällig?
Unsere Beispiele geben Ihnen einen Eindruck davon, wie schnell etwas passieren kann und was wir uns für den Fall der Fälle dagegen überlegt haben.
Clever kombiniert – gut versichert
So können Sie Ihre private Haftpflichtversicherung bei der Mecklenburgischen sinnvoll ergänzen:
FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Allgemeine Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Wozu brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung?
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn durch Ihr Handeln versehentlich ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht. Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.
Schon kleine Unachtsamkeiten können hohe Kosten verursachen – insbesondere, wenn Personen verletzt werden. Deshalb zählt die Privathaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Ist eine Privathaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, in Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Dennoch ist sie für die meisten Menschen unverzichtbar, denn nach den gesetzlichen Vorschriften haften Sie grundsätzlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die Sie anderen zufügen.
Welche Personen kann ich in meiner Privathaftpflicht mitversichern?
Je nach Tarif sind neben Ihnen auch weitere Personen mitversichert. Dazu zählen beispielsweise Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. Ihr Ehe- oder Lebenspartner, minderjährige Kinder, im Haushalt beschäftigte Personen, Au-Pairs, Austauschschülerinnen und Austauschschüler sowie Notfallhelferinnen und Notfallhelfer. Auch volljährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sein – etwa, wenn sie unverheiratet sind und mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden. Ebenso können dauerhaft in Ihrem Haushalt lebende Familienangehörige 1. oder 2. Grades mitversichert sein.
Ab wann ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung sinnvoll?
Eine eigene Privathaftpflichtversicherung ist spätestens dann sinnvoll, wenn Sie nicht mehr über die Familienversicherung der Eltern mitversichert sind. Dies kann beispielsweise nach Abschluss Ihrer Erstausbildung der Fall sein. Auch wenn Sie heiraten, benötigen Sie eine eigene Privathaftpflicht.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht und Privathaftpflicht?
„Haftpflicht“ ist ein Oberbegriff für Versicherungen, die vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützen. Dazu gehören beispielsweise die Privathaftpflicht-, Tierhalterhaftpflicht-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht- oder Kfz-Haftpflichtversicherung.
Kurz gesagt: Jede Privathaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, aber nicht jede Haftpflichtversicherung ist eine Privathaftpflichtversicherung.
Häufige Fragen zu den Kosten einer Privathaftpflichtversicherung
Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?
Wie hoch Ihr persönlicher Beitrag ausfällt, hängt von Ihrem individuellen Absicherungsbedarf ab. In der Regel stehen verschiedene Versicherungssummen zur Wahl. Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler berät Sie gerne persönlich und erstellt Ihnen ein passendes Angebot.
Gut zu wissen: Die Mecklenburgische bietet Beitragsnachlässe für verschiedene Zielgruppen – beispielsweise für Singles, Paare, Familien, Alleinerziehende, junge Leute und die Generation 55plus.
Wann und wie zahle ich meine Beiträge für die Privathaftpflicht?
Bei der Mecklenburgischen können Sie sich für eine jährliche, halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlung entscheiden. Der Beitrag wird für Sie bequem per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht.
Kann ich die private Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen?
Ja, die Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung können in der Regel als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Ob und in welcher Höhe sich daraus tatsächlich ein steuerlicher Vorteil ergibt, hängt von Ihrer individuellen steuerlichen Situation ab. Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Häufige Fragen zum Vertragsabschluss und Versicherungsschutz einer Privathaftpflichtversicherung
Wie kann ich die Privathaftpflichtversicherung bei der Mecklenburgischen abschließen?
Eine Privathaftpflicht können Sie bequem bei Ihrer Vermittlerin oder Ihren Vermittler vor Ort abschließen.
Welche Versicherungssumme kann ich in der Privathaftpflicht wählen?
Die Höhe der Versicherungssumme können Sie selbst bestimmen. Je nach Tarif stehen Ihnen bei der Mecklenburgischen beispielsweise 15, 30 oder 50 Millionen Euro als pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung.
Sind geliehene oder gemietete Sachen in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?
Ja, Die Privathaftpflicht der Mecklenburgischen übernimmt Schäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro*. Kommen geliehene oder gemietete Sachen abhanden, besteht Versicherungsschutz bis zu 500 Euro*. Auch Schäden an gemieteten Wohnräumen sind bis zur Höhe der Versicherungssumme versichert.
*Die genannten Entschädigungsgrenzen beziehen sich auf den aktuellen Tarif Stand 09/2026
Sind auch eigene Schäden mitversichert, die ich selbst verursacht habe?
Nein. Schäden, die Sie selbst verursacht haben, sind grundsätzlich nicht versichert. Mit dem Zusatzbaustein „Eigenschäden“ können Sie jedoch über die Privathaftpflicht der Mecklenburgischen bestimmte Schäden, die Ihnen selbst von Dritten zugefügt werden, zusätzlich absichern.
Der Zusatzbaustein umfasst unter anderem eine Forderungsausfalldeckung für Sach- und Personenschäden. Damit sind Sie auch dann abgesichert, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, die Schädigerin bzw. der Schädiger dafür haftet, den Schaden aber finanziell nicht ersetzen kann. Dies gilt auch für Schäden durch fremde Hunde oder Pferde. Zusätzlich ist eine Gewaltopferhilfe von bis zu 25.000 Euro* enthalten. Sie greift bei Personenschäden infolge einer vorsätzlichen Gewalttat durch unbekannte Täterinnen und Täter oder durch fremde Hunde oder Pferde, deren Halterin oder Halter nicht ermittelt werden kann.
*Die genannten Entschädigungsgrenze bezieht sich auf den aktuellen Tarif Stand 09/2026
Deckt die Privathaftpflicht auch Schäden durch Haustiere ab?
Ja, Schäden durch Haustiere sind bei der Mecklenburgischen mit abgedeckt. Allerdings kommt es auf die Art des Haustiers an. Schäden, die durch Kleintiere wie Katzen, Kaninchen oder Wellensittiche verursacht werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung der Mecklenburgischen grundsätzlich mitversichert. Für Ihre Hunde und Pferde benötigen Sie hingegen eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Gut zu wissen: Bei der Mecklenburgischen können Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zu günstigen Konditionen an Ihre Privathaftpflichtversicherung bündeln.
Besteht in der Privathaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz bei Gefälligkeitshandlungen?
Ja, in der Privathaftpflicht der Mecklenburgischen sind Schäden, die im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung entstehen, grundsätzlich versichert. Dazu gehören beispielsweise Schäden, die Sie unabsichtlich als Umzugshelferin oder Umzugshelfer verursachen. Die genauen Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.
Sind fremde private oder berufliche Schlüssel gegen den Verlust versichert?
Ja, in der Privathaftpflicht der Mecklenburgischen ist das Abhandenkommen von privaten und beruflichen Schlüsseln bis 100.000 Euro* versichert. Das ist wichtig, falls durch den Verlust eine Schließanlage (z. B. beim Arbeitgeber oder im Verein) ausgetauscht werden muss. Bis zu einem Betrag von 2.500 Euro* verzichten wir auf Kundenwunsch darauf, zu prüfen, ob eine Haftung gegenüber dem Arbeitgeber besteht.
*Die genannten Entschädigungsgrenzen beziehen sich auf den aktuellen Tarif Stand 09/2026
Haften Kinder genauso für Schäden wir Erwachsene?
Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs ist ein Kind grundsätzlich deliktsunfähig – also nicht für sein Tun verantwortlich. Ist ein Kind älter als 6 Jahre, entfällt die Haftung des Kindes nur, wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlte (§ 828 BGB) – das heißt: Wenn das Kind die Gefährlichkeit seiner Handlung nicht erkennen konnte. Das muss im Einzelfall jedoch nachgewiesen werden. Ausnahme bildet der Straßenverkehr: Jüngere Kinder können komplexe Situationen nicht richtig einschätzen. Daher werden Kinder bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen erst ab 10 Jahren zur Verantwortung gezogen.
Sofern kein anderer Versicherer eintrittspflichtig ist, verzichtet die Mecklenburgische bis zu einem Betrag von 100.000 Euro auf Kundenwunsch darauf, sich auf die fehlende Deliktsunfähigkeit zu berufen.
*Die genannte Entschädigungsgrenze bezieht sich auf den aktuellen Tarif Stand 09/2026
Gilt meine Privathaftpflicht auch für nebenberufliche Tätigkeiten?
Ja, bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 Euro* sind Sie bei der Mecklenburgischen auch versichert, wenn Sie selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten ausführen. Welche Tätigkeiten als mitversichert gelten, ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.
*Die genannte Entschädigungsgrenze bezieht sich auf den aktuellen Tarif Stand 09/2026
Gilt meine private Haftpflichtversicherung auch im Ausland?
Ja, mit der Privathaftpflichtversicherung der Mecklenburgischen sind Sie weltweit abgesichert – auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten von bis zu fünf Jahren. Verursachen Sie beispielsweise im Urlaub oder während eines Schüleraustauschs einen Haftpflichtschaden, greift Ihr Versicherungsschutz.
Kann ich in meiner Privathaftpflicht auch Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen versichern?
Hier muss man unterscheiden, um welche Art von Fahrzeugen es sich handelt. Der Gebrauch von bestimmten nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern ist in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Für die Versicherung von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen ist eine Kraftfahrzeugversicherung erforderlich. Allerdings können bestimmte Schäden, die beim Gebrauch eines Kraftfahrzeuges entstehen, über den Zusatzbaustein „Kraftfahrzeuge“ in der Privathaftpflicht der Mecklenburgischen versichert werden.
Häufige Fragen zum richtigen Verhalten bei einem Privathaftpflichtschaden
Wie kann ich der Mecklenburgischen einen Privathaftpflichtschaden melden?
Bitte kontaktieren Sie im Schadensfall umgehend Ihre Vermittlerin oder Ihren Vermittler. Es besteht zudem die Möglichkeit, Ihren Privathaftpflichtschaden online über unsere Website zu melden. Alternativ können Sie auch unsere Schadenservice-Hotline unter der 0800 1797 777 kontaktieren.
Welche Informationen benötigt die Privathaftpflichtversicherung bei einer Schadensmeldung?
Für die Prüfung Ihres Privathaftpflichtschadens benötigen wir u.a.:
- Informationen dazu, wer den Schaden verursacht hat,
- eine Beschreibung des Schadenhergangs,
- Angaben, was beschädigt wurde,
- Ort und Zeitpunkt des Schadens,
- die Kontaktdaten der geschädigten Person,
- Informationen zu möglichen Zeuginnen oder Zeugen,
- vorhandene Fotos, Rechnungen oder sonstige Nachweise.
Was sollte ich nach einem Privathaftpflichtschaden nicht tun?
Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse oder Zahlungszusagen gegenüber der geschädigten Person. Bewahren Sie stattdessen Ruhe, dokumentieren Sie den Vorfall und melden Sie den Schaden umgehend. Am besten direkt bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler.
Sie möchten Ihre offenen Fragen in einem persönlichen Gespräch klären? Unsere Vermittlerinnen und Vermittler kümmern sich gern um Sie.

