Gespann aus Pkw und Anhänger fährt bei bestem Wetter auf flachem Gelände in eine langgezogene Kurve

Anhänger­versicherung

Mit kleinen und großen Lasten unterwegs

Anhänger werden bei Campern, Hobbygärtnern und Reitern immer beliebter. Sie sind einfach vielfältig einsetzbar. Seit 2002 gilt für die meisten Anhänger im privaten Gebrauch eine Versicherungspflicht.

Auch ohne Versicherungspflicht empfehlen wir Ihnen eine Kfz-Haftpflicht und Kasko für Ihren Hänger, Klaufix oder Culemeyer. Warum? Ihr Anhänger macht sich plötzlich selbstständig, rollt davon und verursacht einen Unfall. Oder ein plötzliches Gewitter verwüstet ihren Wohnwagen.

Optimale Sicherheit

Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

Kfz-Haftpflicht

  • 100 Mio. € Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • 15 Mio. € Versicherungssumme je geschädigter Person

Teil-/Vollkasko

  • Umweltschadensversicherung
  • Erweiterung um Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
  • Erweiterung um GAP-Deckung

 

Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.

Beispiele gefällig?

Unsere Beispiele geben Ihnen einen Eindruck davon, wie schnell etwas passieren kann und was wir uns für den Fall der Fälle dagegen überlegt haben.

Eine Hand führt die Weichsel des Anhängers sicher auf die Kupplung am Fahrzeug

Familie Schmidt hat ein kleines Häuschen mit großem Garten. Da ist so einer kleiner Anhänger schon praktisch.

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Clever kombiniert – gut versichert

So können Sie Ihre Anhängerversicherung bei der Mecklenburgischen sinnvoll ergänzen:

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Beispiele zur Anhängerversicherung


Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Anhängerversicherung. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Schadenfälle

Anhänger macht sich selbstständig

Der Vorfall:
Familie Schmidt hat ein kleines Häuschen mit großem Garten. Da ist so einer kleiner Anhänger schon praktisch. Regelmäßig fällt Rasen und Baumschnitt an, den Papa Schmidt mit dem Hänger zur Deponie fährt. Ansonsten steht der kleine Anhänger mit Unterlegkeilen gesichert auf dem Grundstück. Eigentlich. Eines windigen Abends macht sich der kleine selbstständig und rollt vom Grundstück auf die Straße. Da es schon dunkel war, sah Herr Meier den Anhänger zu spät und fuhr mit seinem Auto direkt hinein.

Der Schaden:
Das Auto von Herrn Meier hat viele Beulen und Lackschäden. Der Anhänger ist kaum beschädigt und mit einer neuen Plane wieder einsatzfähig.

Die Absicherung:
Zum Glück hat Herr Schmidt den Anhänger bei uns haftpflichtversichert, so übernehmen wir diesen Schaden am Auto von Herrn Meier. Hätte Herr Schmidt keine eigene Versicherung für den Anhänger abgeschlossen, besteht nur Versicherungsschutz über das ziehende Fahrzeug. Dann hätte er den Schaden aus eigener Tasche zahlen müssen.

Stürmischer Urlaub

Der Vorfall:
Herr und Frau Kellner sind leidenschaftliche Camper. Mehrmals im Jahr sind sie mit ihrem Wohnwagengespann unterwegs. So auch in diesem Sommer: Frau Kellner sitzt gemütlich mit ihrem Mann vor ihrem Wohnwagen auf dem Campingplatz. Am Himmel braut sich gerade etwas zusammen. Ein Gewitter zieht auf. Es dauert nicht lange, da sieht man, wie alle Menschen hektisch ihre Sachen zusammenräumen. Auch Kellners stellen schnell noch Tisch und Stühle ins Vorzelt und ziehen sich in den Wohnwagen zurück. Da zucken auch schon die ersten Blitze und der Donner grollt. Ein Hitzegewitter mit heftigem Hagelunwetter zieht über den Campingplatz hinweg.

Der Schaden:
Hagel und Sturm haben ordentlich gewütet. Das Vorzelt ist völlig zerrissen, Möbel und Einrichtung liegen verstreut auf dem Platz. Der Sturm hat die Satellitenschüssel aus der Verankerung gerissen und auf dem Dach des Wohnwagens hat der Hagel deutliche Einschläge hinterlassen.

Die Absicherung:
Kellners haben für ihren Wohnwagen eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen. So ersetzen wir den Schaden am Wohnwagen. Das Vorzelt müssen Kellners leider selbst neu kaufen, aber Einrichtung und Möbel haben das Unwetter heil überstanden.

Das Glück dieser Erde...

Der Vorfall:
Frau Meier ist passionierte Springreiterin und nimmt mit ihrem Pferd regelmäßig an Turnieren teil. Das Einsteigen in den Pferdeanhänger ist für Frau Meier und ihre Stute bereits Routine geworden. Ohne Stress ist das gute Gespann am frühen Morgen unterwegs. Am Turnierort angekommen passiert es dann. Beim Einparken des Gespanns rammt Frau Meier mit dem Hänger ein parkendes Fahrzeug.

Der Schaden:
Das Auto hat im Bereich von Kotflügel und Beifahrertür erhebliche Beschädigungen. Die Fahrzeugbesitzerin lässt sich schnell ausfindig machen und ist entsetzt, als sie ihr Auto sieht.

Die Absicherung:
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Autos von Frau Meier übernehmen wir den entstandenen Schaden. In der Vergangenheit gab es hier oft Schwierigkeiten bei der Regulierung, weil sowohl die Versicherung des Zugfahrzeugs als auch die Versicherung des Anhängers haften. Seit Juli 2020 gibt es gesetzliche Klarheit: Es haftet immer die Versicherung des Zugfahrzeugs.