Glückliche Familie im Auto

Autoversicherung

Gut versichert durch den Straßenverkehr

Bei einem Unfall wünschen Sie sich einen schnellen Service? Über 325.000 zufriedene Kunden vertrauen bereits unserer Autoversicherung. Mit unserer Kfz-Versicherung bieten wir einen umfassenden Schutz für Sie, Ihre Mitfahrer und Ihren Pkw an.

Unsere Vermittler*innen kümmern sich im Ernstfall um Sie, wenn es auf dem Weg zur Arbeit oder auf der Urlaubsreise kracht.

Optimale Sicherheit

Unsere Komfortdeckung macht den Unterschied. Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

Kfz-HaftpflichtversicherungGrunddeckung
Umweltschadenversicherung 
Eigenschäden (bis 100.000 €)
Be- und Entladeschäden ohne Rückstufung (bis 500 €)
Fahrer-Versicherung als Zusatzbaustein Ihrer Kfz-Haftpflichtmögliche Entschädigung
Fahrer-Versicherung für eigene Personenschäden bei selbstverschuldeten Unfällenbis 15 Mio. €
Teil-/VollkaskoversicherungGrunddeckungKomfortdeckung
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Neupreis- bzw. Kaufwertentschädigung nach Erstzulassung bzw. Kaufbis 12 Monatebis 36 Monate
Tier-/Marderbissbis 15.000 €
Folgeschäden durch Tier-/Marderbissbis 15.000 €bis 25.000 €

Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.

Beispiele gefällig?

Unsere Beispiele geben Ihnen einen Eindruck davon, wie schnell etwas passieren kann und was wir uns für den Fall der Fälle dagegen überlegt haben.

Ein Polizeiauto nähert sich dem gegen einen Baum gefahrenen Pkw

Das Meeting im Büro hat mal wieder länger gedauert. Herr Müller hat es eilig. Er muss schnell nach Hause und die Kinder übernehmen.

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Clever kombiniert – gut versichert

So können Sie Ihre Autoversicherung bei der Mecklenburgischen sinnvoll ergänzen:

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FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Autoversicherung

Allgemeine Fragen zur Autoversicherung

Wozu brauche ich eine Kfz-Versicherung?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs. Ohne gültigen Versicherungsschutz kann ein Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen und schützt Sie damit vor hohen finanziellen Belastungen durch Schadenersatzforderungen.

Welche Kfz-Versicherungen gibt es?

In Deutschland gibt es drei Arten der Kfz-Versicherung: die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die freiwilligen Kaskoversicherungen. Letztere werden in Teilkasko und Vollkasko unterschieden.

Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?

Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem Auto Dritten zufügen. Sie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und damit verpflichtend. Eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ist dagegen freiwillig. Die Teilkaskoversicherung deckt bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug ab, beispielsweise durch Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel oder Wildunfälle. Die Vollkaskoversicherung umfasst die Leistungen der Teilkasko und übernimmt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle sowie Schäden durch Vandalismus. Damit bietet die Vollkasko den umfangreichsten Versicherungsschutz.

Ist eine Kfz-Versicherung Pflicht in Deutschland?

Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Häufige Fragen zu den Kosten einer Autoversicherung

Wie viel kostet eine Kfz-Versicherung?

Wie viel eine Autoversicherung genau kostet, hängt von mehreren individuellen Faktoren ab:

  • Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
  • Typklasse des Fahrzeugs
  • Regionalklasse des Wohnorts
  • Alter und Fahrpraxis der Fahrerinnen und Fahrer
  • Jährliche Kilometerleistung
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Gewählter Versicherungsumfang (Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko und ggf. Zusatzbausteine, wie z. B. Schutzbrief, Komfortdeckung)

Was kostet eine Autoversicherung für Fahranfängerinnen und Fahranfänger?

Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist die Kfz-Versicherung meist deutlich teurer als für erfahrene Autofahrerinnen und Autofahrer. Dies liegt unter anderem daran, dass sie häufig in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse, beispielsweise Klasse 0, eingestuft werden und Versicherer aufgrund des statistisch höheren Unfallrisikos höhere Beiträge kalkulieren.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Fahranfängerinnen und Fahranfänger jedoch von einer günstigeren Einstufung profitieren.

Wie kann ich bei Kfz-Versicherung sparen?

Die Kfz-Versicherung wird in der Regel günstiger, wenn Versicherte über mehrere Jahre unfallfrei fahren. Dadurch verbessert sich ihre Schadenfreiheitsklasse, was zu höheren Schadenfreiheitsrabatten und niedrigeren Beiträgen führen kann. Auch eine geringere jährliche Fahrleistung oder eine höhere Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung können die Versicherungsprämie senken.

Wann und wie kann ich meine Beiträge für die Kfz-Versicherung bezahlen?

Bei der Kfz-Versicherung der Mecklenburgischen können Sie zwischen vier Zahlungsperioden wählen:

  • jährlich
  • halbjährlich
  • vierteljährlich
  • monatlich

Den Versicherungsbeitrag buchen wir bequem per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto ab.

Kann ich eine günstige Kfz-Versicherung für meinen Zweitwagen erhalten?

Ja, die Mecklenburgische bietet eine Zweitwagenregelung an. Dadurch kann ein Zweitfahrzeug häufig günstiger versichert werden als bei einer Neueinstufung ohne vorhandenen Versicherungsverlauf. Die konkrete Einstufung hängt jedoch von den individuellen Voraussetzungen ab.

Kann ich die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?

Für privat genutzte Fahrzeuge ist die Kfz-Versicherung grundsätzlich nicht absetzbar. Sie können aber die Kfz-Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eintragen. Wenn Sie selbstständig sind und Ihr Auto hingegen überwiegend beruflich nutzen, kann der Beitrag in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Häufige Fragen zu Tarifen und Zusatzbausteinen der Autoversicherung

Welche Kfz-Versicherung ist die richtige für mich?

Die richtige Kfz-Versicherung hängt vor allem vom Alter und Wert Ihres Pkws sowie von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab. Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Sie allein eignet sich vor allem für ältere Fahrzeuge mit geringem Restwert. Für Neuwagen, junge Gebrauchtwagen oder Leasingfahrzeuge sollten Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen.

Hat die Mecklenburgische eine spezielle Autoversicherung für Elektro- und Hybridfahrzeuge?

In der Komfortdeckung der Kaskoversicherungen bieten wir Ihnen spezielle Bausteine für E-Fahrzeuge an. Neben den Leistungen der klassischen Kfz-Versicherung sind je nach gewähltem Versicherungsschutz unter anderem der Antriebsakku, Ladekabel, mobile Ladegeräte und Wallboxen abgesichert.

Kann ich bei der Mecklenburgischen meinen Oldtimer versichern?

Ja, Sie haben bei uns die Möglichkeit eine Kfz-Versicherung für Ihren Oldtimer abzuschließen.

Was ist eine GAP-Deckung?

Eine GAP-Deckung ist ein Zusatzbaustein in der Vollkaskoversicherung, der vor allem bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen sinnvoll ist. Bei einem Totalschaden kann die Ablösesumme höher sein als der tatsächliche Wert des Fahrzeugs. Die GAP-Deckung schließt die finanzielle Lücke („Gap“ = Lücke) zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und der noch offenen Leasing- oder Finanzierungssumme.

Was ist ein Autoschutzbrief?

Ein Autoschutzbrief ist ein Zusatzbaustein in der Kfz-Versicherung. Er hilft Ihnen bei Pannen, Unfällen oder anderen Notfällen unterwegs. Der Autoschutzbrief der Mecklenburgischen übernimmt z. B. die Kosten für Pannenhilfe, Abschleppdienst, Mietwagen, Ersatzteilversand, Übernachtung und vieles mehr. Dank unserer 24-Stunden-Notrufnummer sind wir jederzeit für Sie erreichbar und organisieren sofort alle notwendigen Hilfsmaßnahmen.

Was bedeutet Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung?

Eine Selbstbeteiligung führt zu einem reduzierten Versicherungsbeitrag. Sie wird auch Selbstbehalt genannt und ist der Anteil einer Entschädigung oder der Betrag, den Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zu tragen haben.

Was ist eine „Partnerkasko“?

Wenn Sie sich in Ihrer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für eine „Partnerkasko“ entscheiden, werden Kaskoschäden in der Regel in einer Partnerwerkstatt Ihrer Versicherung repariert. Versicherer haben mit diesen Werkstätten oft spezielle Konditionen vereinbart.

Wichtig zu wissen: Die „Partnerkasko“ gilt nur für Schäden, die über die Kaskoversicherung reguliert werden. Bei einem Haftpflichtschaden, den eine andere Verkehrsteilnehmerin oder ein anderer Verkehrsteilnehmer verursacht hat, können Sie die Werkstatt grundsätzlich frei wählen.

Häufige Fragen zu Vertrag und Fahrzeugzulassung

Wie kann ich eine Autoversicherung bei der Mecklenburgischen abschließen?

Sie können Ihre Kfz-Versicherung bequem bei einer Vermittlerin oder einem Vermittler vor Ort abschließen. Für die Antragstellung benötigen wir lediglich die Fahrzeug- und Halterdaten. Die für die Zulassung erforderliche eVB-Nummer erhalten Sie direkt im Beratungsgespräch.

Was ist eine eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist der digitale Nachweis darüber, dass Ihr Auto haftpflichtversichert ist.

Sie benötigen die eVB-Nummer immer dann, wenn Sie ein Auto:

  • neu zulassen
  • ummelden (Halterwechsel)
  • wieder anmelden (nach Stilllegung)
  • oder ein Kurzzeitkennzeichen beantragen

Woher bekomme ich eine eVB-Nummer?

Bei der Mecklenburgischen Versicherung können Sie die eVB-Nummer über Ihre zuständige Agentur vor Ort oder telefonisch anfordern.

Kann die Halterin bzw. der Halter eines Fahrzeugs von der Versicherungsnehmerin bzw. dem Versicherungsnehmer abweichen?

Ja, Halterin bzw. Halter und Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein. Wichtig ist, dass beide Personen korrekt angegeben werden, da sich je nach Rolle unterschiedliche Rechte und Pflichten ergeben.

Wo finde ich die Typschlüsselnummer meines Fahrzeugs?

Die Typschlüsselnummer (TSN) finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Sie steht direkt neben der Herstellerschlüsselnummer (HSN) und dient zur eindeutigen Identifikation Ihres Fahrzeugtyps.

Ab wann gilt mein Versicherungsschutz fürs Auto?

Der Versicherungsschutz für ein Auto beginnt in der Regel mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle und dem Einlösen der eVB-Nummer. Ab diesem Zeitpunkt besteht zumindest die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Der vollständige Versicherungsschutz greift allerdings erst nach Vertragsbestätigung und Beitragszahlung.

Wofür benötige ich ein Kurzzeitkennzeichen und wie kann ich es beantragen?

Ein Kurzzeitkennzeichen wird für Probefahrten oder Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands mit nicht zugelassenen Fahrzeugen benötigt. Es ist maximal sechs Tage gültig und kann bei der Zulassungsstelle mit der eVB-Nummer, einem gültigen Personalausweis und den Fahrzeugpapieren beantragt werden.

Was passiert, wenn ich bei meiner Kfz-Versicherung zu wenig Kilometer angegeben habe?

Bei uns zahlen Sie genau den Beitrag, der zu Ihrer tatsächlichen Fahrleistung passt. Wenn Sie merken, dass Sie mehr Kilometer zurücklegen als vereinbart, passen wir Ihren Vertrag flexibel an. So bleibt Ihr Versicherungsschutz immer exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Informieren Sie dazu einfach Ihre Vermittlerin oder Ihren Vermittler vor Ort.

Was passiert mit meiner Kfz-Versicherung beim Autoverkauf?

Beim Autoverkauf geht Ihre Kfz-Versicherung zunächst automatisch auf die Käuferin bzw. den Käufer über. Sie haften jedoch weiter, bis die neue Besitzerin bzw. der neue Besitzer das Auto ummeldet. Der sicherste Weg ist daher, das Fahrzeug vor dem Verkauf abzumelden. Zu viel gezahlte Beiträge erstatten wir Ihnen anschließend.

Wie lange kann ich eine Autoversicherung ruhen lassen?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb setzen, wird Ihre Kfz-Versicherung in der Regel nicht beendet. Stattdessen geht sie automatisch in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Bei der Mecklenburgischen bleibt dieser Ruheversicherungsschutz grundsätzlich bis zu 18 Monate nach der Abmeldung des Fahrzeugs bestehen.

Wird das Auto innerhalb dieses Zeitraums wieder zugelassen, lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz automatisch wieder auf. Erfolgt innerhalb von 18 Monaten keine Wiederzulassung, endet der Versicherungsvertrag automatisch.

Während der Ruheversicherung besteht ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Das Fahrzeug muss dabei auf einem umfriedeten Abstellplatz oder in einer Garage abgestellt werden und darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Häufige Fragen zum richtigen Verhalten im Kfz-Schadensfall

Wie melde ich einen Kfz-Schaden?

Im Schadenfall können Sie sich direkt an Ihre persönliche Vermittlerin oder Ihren persönlichen Vermittler wenden. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kfz-Schaden bequem online auf unserer Website zu melden oder unsere Schadenservice-Hotline unter der 0800 1797 777 zu kontaktieren.

Wenn Sie unterwegs eine Panne haben und einen Kfz-Schutzbrief abgeschlossen haben, erhalten Sie über die Notfall-Hotline schnelle Unterstützung:

Im Inland: 0800 8569 910
Im Ausland: +49 511 5351 7300

Welche Informationen benötigt die Kfz-Versicherung bei einer Schadensmeldung?

Damit ein Kfz-Schaden schnellstmöglich bearbeitet werden kann, sollten Sie bei der Schadensmeldung möglichst alle wichtigen Informationen bereithalten. Dazu gehören in der Regel Ihre Versicherungsnummer, das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs sowie Datum, Uhrzeit und Ort des Schadens. Außerdem sollten Sie den Unfallhergang möglichst genau schildern und vorhandene Schäden dokumentieren, beispielsweise mit Fotos. Sind weitere Personen oder Fahrzeuge beteiligt, werden auch deren Kontaktdaten, Kennzeichen und Versicherungsinformationen benötigt. Hat die Polizei den Unfall aufgenommen, sollten Sie zusätzlich das Aktenzeichen angeben. Je vollständiger Ihre Angaben sind, desto schneller kann die Schadenregulierung erfolgen.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Von einem Totalschaden spricht man, wenn ein beschädigter Pkw nicht mehr repariert werden kann oder die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs vor dem Schaden übersteigen.

In der Regel beauftragen wir einen Gutachter, der den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs und die voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt. Liegt ein Totalschaden vor, ersetzt die Vollkaskoversicherung (bei selbst verschuldeten Schäden) oder die gegnerische Haftpflichtversicherung (bei Schäden durch Dritte) üblicherweise den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

Häufige Fragen zur Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung

Was bedeutet Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt an, wie viele Jahre Sie bereits unfallfrei fahren. Je höher Ihre SF-Klasse, desto günstiger wird normalerweise die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.

Gut zu wissen: Es gibt zwei SF-Klassen – eine für Haftpflicht und eine für Vollkasko. Diese können auch unterschiedlich ausfallen. In der Teilkasko gibt es hingegen keine eigene Schadenfreiheitsklasse, da Sie Schäden wie Hagel oder Diebstahl nicht durch Ihre Fahrweise beeinflussen können.

Wo finde ich meine aktuelle Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?

Ihre aktuelle SF-Klasse finden Sie beispielsweise auf Ihrer letzten Beitragsrechnung. Alternativ können Sie sich auch gerne an Ihre Vermittlerin oder Ihren Vermittler wenden.

Wann ändert sich meine Schadenfreiheitsklasse?

Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächstbessere SF-Klasse eingestuft. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er zurückgestuft.

Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall?

Im Normalfall werden Sie nach einem selbst verschuldeten Unfall zum nächsten Versicherungsjahr in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Dadurch kann sich Ihr Versicherungsbeitrag erhöhen.

Haben Sie jedoch den ME-Rabattschutz abgeschlossen, bleibt ein belastender Schaden pro Versicherungsjahr in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ohne Auswirkungen auf Ihren Beitrag. Für die Beitragsberechnung wird dieser Schaden so behandelt, als wäre er nicht gemeldet worden. Voraussetzung ist, dass der ME-Rabattschutz zum Zeitpunkt des Schadens bestand und bis zur regulären Rückstufung ununterbrochen fortgeführt wird. Erst wenn innerhalb desselben Versicherungsjahres weitere belastende Schäden hinzukommen, erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Alternativ können Sie kleinere Schäden auch selbst bezahlen. Dann bleibt Ihre SF-Klasse ebenfalls unberührt.

Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person übertragen?

Ja, eine Übertragung der SF-Klasse auf eine andere Person ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die empfangende Person muss das entsprechende Fahrzeug in der Vergangenheit überwiegend genutzt haben.

Eine Übertragung kommt in der Regel nur innerhalb der Familie (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern) oder zwischen Personen in häuslicher Gemeinschaft infrage. Zudem muss die bisherige Inhaberin oder der bisherige Inhaber der Schadenfreiheitsklasse der Übertragung zustimmen und den Schadenfreiheitsrabatt vollständig abgeben.

Wichtig: Die empfangende Person kann nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie sie aufgrund ihres Führerscheinbesitzes selbst hätte erfahren können. Wer beispielsweise erst seit vier Jahren einen Führerschein besitzt, kann auch höchstens vier schadenfreie Jahre angerechnet bekommen – selbst wenn die übertragende Person eine deutlich höhere SF-Klasse hat.

Häufige Fragen zum Kfz-Versicherungsschutz im Ausland

Was ist eine Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police ist eine Zusatzleistung der Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im europäischen Ausland. Sie greift, wenn Sie mit einem Mietwagen einen Unfall verursachen und die Haftpflichtversicherung des Mietwagens nur geringe Deckungssummen vorsieht.

In diesem Fall erhöht die Mallorca-Police den Versicherungsschutz auf das Niveau Ihrer deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung. So sind Sie vor hohen finanziellen Belastungen geschützt, wenn die Leistungen der ausländischen Versicherung nicht ausreichen.

Gut zu wissen: Bei der Mecklenburgischen ist die Mallorca-Police beitragsfrei in jeder Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten.

Bin ich mit meiner Kfz-Versicherung im Ausland versichert?

Ja. Mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören.

Der Versicherungsschutz richtet sich dabei nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes, umfasst jedoch mindestens die Leistungen Ihres deutschen Versicherungsvertrags.

Wenn Sie eine Internationale Versicherungskarte erhalten haben, kann Ihr Versicherungsschutz auch in den dort aufgeführten nichteuropäischen Ländern gelten. Maßgeblich sind die Länder, die auf der Karte nicht durchgestrichen sind.

Was ist die Internationale Versicherungskarte?

Die Internationale Versicherungskarte (früher: „Grüne Karte“) ist ein offizieller Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrten ins Ausland. Sie vereinfacht zudem die Schadensabwicklung nach einem Unfall. Innerhalb der EU ist sie meist nicht verpflichtend, aber oft sinnvoll. In einigen Nicht-EU-Ländern (z. B. Albanien, Bosnien und Herzegowina, Türkei – je nach Region) ist sie teils Pflicht oder sehr empfohlen.

Woher bekomme ich eine Internationale Versicherungskarte?

Die Internationale Versicherungskarte erhalten Sie kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung. Für Reisen ins Ausland empfiehlt es sich, die Internationale Versicherungskarte rechtzeitig vor der Abfahrt anzufordern.

Gut zu wissen: Sie können die Internationale Versicherungskarte bequem online auf unserer Website beantragen.

Was ist der Auslandsschadenschutz?

Der Auslandsschadenschutz ist ein optionaler Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Er greift, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden und die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden nicht oder nicht vollständig nach deutschen Standards reguliert. In diesem Fall übernehmen wir die Schadenabwicklung und entschädigt Sie so, als wäre der Unfall in Deutschland passiert.

Sie fahren ein E-Auto? In unserem FAQ zur E-Auto-Versicherung finden Sie weitere hilfreiche Antworten. 

Beispiele für die Autoversicherung


Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Autoversicherung. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Schadenfälle

Tragischer Unfall

Der Vorfall:
Das Meeting im Büro hat mal wieder länger gedauert. Herr Müller hat es eilig. Er muss schnell nach Hause und die Kinder übernehmen. Auf dem Heimweg verliert Herr Müller in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallt gegen einen Baum. Er erleidet sehr schwere Verletzungen.

Der Schaden:
Herr Müller kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, außerdem muss sein Haus entsprechend barrierefrei umgebaut werden.

Die Absicherung:
Da es sich um einen Wegeunfall von der Arbeit handelt, wird ein Teil der Kosten von der Krankenkasse, dem Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft übernommen.

Vorteil in der Fahrer-Versicherung:
Da Herr Müller den Zusatzbaustein "Fahrer-Versicherung" in der Kfz-Haftpflicht abgeschlossen hat, leisten wir auch bei selbst verschuldeten Unfällen. So bekommt Herr Müller auch aus der eigenen Versicherung Schadenersatz bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Auch Bagatellschäden kosten Geld

Der Vorfall:
Frau Sommer­feld macht wie jeden Samstag Ihren Wochen­endein­kauf. Da passiert es. Beim Einladen des Einkaufs ins Auto rollt Frau Sommer­feld der Einkaufs­wagen weg. Er stößt gegen das Nach­bar­fahr­zeug und verur­sacht einen Schaden.

Der Schaden:
Das Fahr­zeug hat eine Beule und abge­platzten Lack. Die Kosten für die Repa­ratur betragen 380 Euro.

Die Absi­che­rung:
Die Kosten erstatten wir im Rahmen der Kfz-​Haftpflichtversicherung. Für Baga­tell­schäden bis max. 500 Euro verzichten wir zusätzlich auf die Rück­stu­fung des Schadenfreiheitsrabatts im Scha­dens­fall.

Das schöne neue Auto

Der Vorfall:
Herr Steinmeyer hat sich das erste Mal in seinem Leben ein nagelneues Auto gekauft. Seit 2,5 Jahren fährt er damit nun stolz durch die Gegend. An einem Abend im Herbst verliert er aufgrund der tiefstehenden Sonne die Kontrolle über sein Fahrzeug und kommt von der Fahrbahn ab. Das geliebte Auto ist nach dem Unfall ein Totalschaden.

Der Schaden:
Der Kaufpreis betrug 32.000 Euro.

Die Absicherung:
Im Rahmen der Vollkaskoversicherung ersetzen wir den Schaden zunächst zum Wiederbeschaffungswert.

Vorteil der Komfortdeckung:
Es gilt eine Verlängerung der Neupreisentschädigung für Pkw von 12 auf 36 Monate. So zahlen wir den ursprünglichen Kaufpreis für den Wagen. Außerdem übernehmen wir für den neuen Wagen auch die Überführungskosten in Höhe von 350 Euro sowie die Kosten für Ab- und Anmeldung.

Lawinengefahr

Der Vorfall:
Jeden Morgen Ihres Urlaubs sind Anna und Uwe Berthold von Ihrer Pension mit dem Auto zum Skilift gefahren und haben dort auf dem Parkplatz ihr Auto abgestellt, um die Pisten zu erkunden. So auch heute an ihrem letzten Urlaubstag. Plötzlich kommt Hektik auf und alle Leute reden wild durcheinander. Da sehen sie es auch schon: eine Lawine hat sich vom Hang gelöst und rast auf den Parkplatz zu.

Der Schaden:
Nachdem Feuerwehr und Helfer die Schneemassen beseitigt haben, zeigt sich, dass das Auto der beiden erheblich beschädigt ist. Der Schneedruck hat das Auto ordentlich verformt und die Scheiben wurden herausgedrückt. An ein nach Hause fahren ist nicht zu denken.

Die Absicherung:
Im Rahmen der Teilkaskoversicherung von Herrn Berthold übernehmen wir die Kosten für die Reparatur. Schäden durch Lawinen sind hier versichert.

Vorteil in der Komfortdeckung:
Wird die Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten durchgeführt, reduziert sich auch die Selbstbeteiligung von Herrn Berthold um 50 Euro.

Eine Seefahrt ist hier nicht lustig

Der Vorfall:
Jedes Jahr fährt Familie Seiler in den Urlaub nach Norwegen. Schon auf der Fährfahrt fängt für alle bereits die Erholung an. Nicht so in diesem Jahr. Es herrscht bereits Seegang als die Familie mit ihrem Auto auf die Fähre von Kiel nach Oslo fährt. Auf hoher See nimmt der Sturm zu. Und nachts passiert es dann: eine orkanartige Böe drückt die große Fähre auf die Seite. Neben dem Auto von Familie Seiler werden auch andere Pkws gegen die Bordwand gedrückt und zum Teil stark beschädigt.

Der Schaden:
Das Auto von Familie Seiler ist auf beiden Seiten stark verbeult und hat viele Lackschäden.

Die Absicherung:
Im Rahmen der Teilkaskoversicherung übernehmen wir die Reparaturkosten, weil der Schaden durch einen Sturm verursacht wurde. Lediglich die Selbstbeteiligung muss Familie Seiler selbst tragen.

Vorteil in der Komfortdeckung:
Lässt man die Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten durchführen, reduziert sich die Selbstbeteiligung um 50 Euro.

Auf die Versicherungssumme kommt es an

Der Vorfall:
Frau Schuster freut sich schon auf den Urlaub. Das Auto ist gepackt und auf geht es an die Nordsee, um ein paar Tage auszuspannen.Kurz bevor Frau Schuster ihr Feriendomizil erreicht, übersieht sie den Fußgänger Herrn Meier. Sie erfasst ihn mit ihrem Auto.

Der Schaden:
Herr Meier wird schwer verletzt, er ist fast vollständig gelähmt. Für die Behandlungskosten, die lebenslangen Pflegekosten, den behindertengerechten Umbau des Hauses und den Verdienstausfall des Herrn Meier haftet Frau Schuster in vollem Umfang. Er ist 37 Jahre alt und hat als Vorstandsmitglied einer Bank ein hohes Einkommen. Insgesamt werden 12,8 Mio. Euro Schadenersatz von Frau Schuster gefordert.

Die Absicherung:
Diese Kosten übernehmen wir im Rahmen der Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Für Personenschäden sind im Versicherungsvertrag von Frau Schuster 15 Mio. Euro je geschädigte Person vereinbart hat. So muss sie keine eigenen Zahlungen leisten.

Guter Service im Schadenfall

Der Vorfall:
Herr Heise fährt gerade von der Arbeit nach Hause. Nur noch kurz in den Supermarkt Abendessen holen. Er biegt in die Hauptstraße ein und übersieht das Fahrzeug von Frau Müller, die sich auf der Vorfahrtsstraße befindet. Beide Autos stoßen zusammen.

Der Schaden:
Beide Fahrzeuge werden ziemlich stark beschädigt.

Die Absicherung:
Im Rahmen der Kfz-Haftpflicht von Herrn Heise regulieren wir selbstverständlich den Schaden von Frau Müller. Über die Vollkaskoversicherung erstatten wir Herrn Heise die Reparaturkosten am eigenen Auto. Er muss lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.

Vorteil in der Komfortdeckung:
Ruft Herr Heise unsere Hotline an, organisieren wir für ihn die Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten. Er erhält kostenfrei ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur und das reparierte und gereinigte Auto bekommt er sogar nach Hause gebracht. Außerdem reduziert sich seine Selbstbeteiligung um 100 Euro.

Wenn die Richtung nicht stimmt

Der Vorfall:
Herr Mertens hatte es sich die ganze Zeit schon vorgenommen. Garage aufräumen, damit er das Auto reinfahren kann. Nur ist er nicht dazu gekommen und so parkt der Wagen vor der Garage. Als er morgens zur Arbeit fahren will, passiert es: Statt den Rückwärtsgang einzulegen, hat er noch den 1. Gang drin und fährt mit Schwung gegen sein Garagentor.

Der Schaden:
Der Austausch des Garagentors kostet 1.700 Euro.

Die Absicherung:
Schäden an eigenen Sachen deckt die Kfz-Haftpflicht üblicherweise nicht ab. Bei der Mecklenburgischen sind allerdings auch Eigenschäden mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro mitversichert. Deshalb erstatten wir Herrn Mertens für das Missgeschick 1.200 Euro.