Kapitalanlage
Der Nachhaltigkeitsgedanke ist seit jeher ein essenzieller Bestandteil der Kapitalanlage der ME-Gruppe. Insbesondere in der Lebens- oder Krankenversicherung können sich die vertraglichen Verpflichtungen über viele Jahrzehnte erstrecken. Daher ist es unser oberstes Anlageziel, unseren Kunden attraktive Produkte durch eine nachhaltig sichere und rentable Kapitalanlage zu bieten. Im Rahmen unserer Anlagetätigkeit werden neben ökonomischen auch noch weitere Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Investments in Staaten, Unternehmen oder Projekte, die aus ökologischer, sozialer oder ethischer Sicht in Misskredit fallen, unterliegen besonderen Risiken.
Neben den vorher genannten Aspekten trägt die Mecklenburgische dem Nachhaltigkeitsgedanken bereits seit mehreren Jahren durch Investitionen in Infrastrukturanlagen und erneuerbare Energien Rechnung.
Die uns vertretende Fondsgesellschaft übt ihre Stimmrechte für Investmentvermögen auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften aus. Dabei tritt sie für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken ein, die zu einer langfristigen Wertschöpfung für die Kunden führen soll. Bei der Entscheidung über das Abstimmungsverhalten bei Aktionärsversammlungen wird eine Reihe von Faktoren und Informationen berücksichtigt, wie Offenlegungen, Untersuchungsergebnisse von externen Analysten und Beratern, und das bisherige Engagement. Die Stimmrechtsausübung ist ein wichtiger Feedback-Mechanismus zwischen Unternehmen und Investoren. Darüber hinaus werden in direkten Dialogen auch umwelt- und sozialrelevante Faktoren sowie die verantwortungsbewusste Unternehmensführung angesprochen, welche wirtschaftliche, betriebliche und reputationsbezogene Auswirkungen haben könnten. Durch den regelmäßigen Austausch kann die Fondsgesellschaft als langfristiger Anleger den Unternehmensansatz besser verstehen, Feedback geben und das Stimmrecht zielgerichtet einsetzen. Die Fondsgesellschaft kann dabei auf ein globales Team setzen, welches Niederlassungen auf der ganzen Welt hat und so die regionalen bzw. lokalen Risiken und Herausforderungen besser einschätzen kann.
Auch der Gesetzgeber hat den Nachhaltigkeitsgedanken mit dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht im Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 124 VAG) verankert. Demnach haben alle Versicherer in Deutschland sicherzustellen, dass ihre Kapitalanlagen eine hinreichende Sicherheit, Qualität, Liquidität, Rentabilität sowie Verfügbarkeit aufweisen.
Zusätzlich wurden mit der Veröffentlichung der Offenlegungsverordnung* und der Taxonomieverordnung** des europäischen Parlaments weitere Grundlagen zur Offenlegung von Informationen zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen geschaffen.
Es erfolgen nur Investitionen in Vermögenswerte, deren Risiken angemessen identifiziert, bewertet, überwacht, gesteuert, kontrolliert und in die Berichterstattung einbezogen werden können. Neben dem Gesetzgeber hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in 2019 ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht, welches den Versicherungsunternehmen mögliche Verfahrensweisen im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken aufzeigt.
Die Arbeiten zur Umsetzung der in diesem Merkblatt dargestellten Methoden und Verfahren hat die ME-Gruppe kontinuierlich fortgesetzt. Zusammen mit den mandatierten Asset Managern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde der Kapitalanlagebestand hinsichtlich ESG-Kriterien untersucht. Zudem fand ein Austausch mit Ratingagenturen statt und es wurden Analysen sowie Nachhaltigkeitsratings für Teilbestände der Kapitalanlagen erstellt. Die Evaluierungsphase der ME-Gruppe in diesem Zusammenhang wird laufend fortgeführt. Das Überwachen der Kapitalanlagen nach definierten ESG-Kriterien sowie eine weitergehende Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in der Kapitalanlage wurden im Rahmen der fondsgebundenen Versicherung für einen Teilbestand der Kapitalanlagen umgesetzt.
Seit 2020 wird Kunden der Mecklenburgischen angeboten, Sparbeiträge in einen nachhaltigen Fonds zu investieren. Der nachhaltige Fonds berücksichtigt bei seinen Investitionsentscheidungen Nachhaltigkeitsrisiken insofern, dass schwerpunktmäßig in Unternehmen investiert wird, die im Vergleich zu der Konkurrenz aus ihrem Sektor über herausragende Umwelt-, Sozial- und Governance-Bewertungen verfügen. Zusätzlich werden bestimmte Branchen bei der Investition herausgefiltert. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben kann. Sie können sich erheblich auf den Marktpreis der Anlage auswirken. Der Gedanke der dauerhaften Werthaltigkeit der Kapitalanlagen wird auch im Aufsichtsregime nach Solvency II besonders betont.
* Verordnung (EU) 2019/2088
** Verordnung (EU) 2020/852