Kapitalanlage

Die Aspekte der ökonomischen Nachhaltigkeit sind ein essenzieller Bestandteil der Kapitalanlagestrategie der Gesellschaften der ME-Gruppe*. Insbesondere in der Lebens- oder Krankenversicherung können sich die vertraglichen Verpflichtungen über viele Jahrzehnte erstrecken. Eines der wichtigsten Anlageziele ist es, den Kundinnen und Kunden attraktive Produkte durch eine sichere und rentable Kapitalanlage zu bieten.

Alle Versicherer in Deutschland haben sicherzustellen, dass ihre Kapitalanlagen eine hinreichende Sicherheit, Qualität, Liquidität, Rentabilität sowie Verfügbarkeit aufweisen. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht im Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 124 VAG) verankert. Der Gedanke der dauerhaften Werthaltigkeit der Kapitalanlagen wird auch im Aufsichtsregime nach Solvency II besonders betont. Zudem hat die Europäische Kommission mit Artikel 275a der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht verankert.

Im Rahmen der Anlagetätigkeit werden neben den ökonomischen Risiken auch Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt.

Für die Gesellschaften der ME Gruppe übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ihre Stimmrechte für die Investmentvermögen auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften aus. Dabei tritt die KVG für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken ein, die zu einer langfristigen Wertschöpfung für die Kundinnen und Kunden führen soll. Bei der Entscheidung über das Abstimmungsverhalten bei Aktionärsversammlungen wird eine Reihe von Faktoren und Informationen berücksichtigt, wie Offenlegungen, Untersuchungsergebnisse von externen Analysten und Beratern sowie das bisherige Engagement. Die Stimmrechtsausübung ist ein wichtiger Feedback-Mechanismus zwischen Unternehmen und Investoren. Darüber hinaus werden in direkten Dialogen auch umwelt- und sozialrelevante Faktoren sowie die verantwortungsbewusste Unternehmensführung angesprochen, welche wirtschaftliche, betriebliche und reputationsbezogene Auswirkungen haben könnten. Durch den regelmäßigen Austausch kann die KVG als langfristiger Anleger den Unternehmensansatz besser verstehen, Feedback geben und das Stimmrecht zielgerichtet einsetzen.

Mit Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung** und der Taxonomie-Verordnung*** des europäischen Parlaments und des Rates wurden weitere Grundlagen zur Offenlegung von Informationen in Bezug auf Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen geschaffen. Diese Informationen werden nachfolgend aufgeführt.

*  Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G.; Mecklenburgische Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft; Mecklenburgische Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft

** Verordnung (EU) 2019/2088

*** Verordnung (EU) 2020/852

Angaben zur Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 sowie zur Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288

Hier finden Sie die Angaben gemäß Artikel 3 und 12 der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 für den Finanzmarktteilnehmer.
 

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Hier finden Sie die Angaben gemäß Artikel 4 Abs. 1 b der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 i.V.m. Angaben gemäß Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 für den Finanzmarktteilnehmer.
 

Angaben gemäß Artikel 5 und 12 der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 für den Finanzmarktteilnehmer

Hier finden Sie die Angaben gemäß Artikel 5 und 12 der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 für den Finanzmarktteilnehmer.
 

Angaben gemäß Artikel 3, 4, 5 und 12 der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 auf Ebene des Finanzberaters

Hier finden Sie die Angaben gemäß Artikel 3, 4, 5 und 12 der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 für den Finanzberater.