ab 65,70 € pro Jahr

Jagdhaftpflicht­versicherung

Spitzen Sie die Löffel – als Jäger und Jägerin!

Holldrio! Bevor Sie zur Jagd blasen: Kennen Sie die Vorschriften des Bundesjagdschutzgesetzes? Jede jagende Person ist verpflichtet, eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn Jagdunfälle sind leider keine Seltenheit.

Bleiben Sie mit unserer Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger, Jagdpächter, Jagdveranstalter, Förster oder Falkner auf jeder Fährte – sicher. Unsere Vermittler*innen vor Ort beraten Sie gerne.

Optimale Sicherheit

Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

  • Versicherungssumme wahlweise 10, 20 oder 30 Mio. € pauschal für Personen-​, Sach- und Vermögensschäden

Versicherungsschutz besteht bei jeder jagdlichen Betätigung, insbesondere für:

  • Instandhaltung von jagdlichen Einrichtungen, wie Hochsitze, Jagdhütten, Futterplätze
  • Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition
  • Haftpflichtansprüche durch Schusswaffenverletzungen von Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft
  • Personenschäden aus der Abgabe von Wild oder Wildbret (Produkthaftpflicht)
  • Durchführung von Gesellschaftsjagden
  • Auslandsschäden weltweit (auch als Halter von Jagdhunden)
  • Forderungsausfalldeckung für eigene Personen- und Sachschäden ab 1.500 €

Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.

Clever kombiniert – gut versichert

So können Sie Ihre Jagdhaftpflicht bei der Mecklenburgischen sinnvoll ergänzen: