Für Jäger und Sammler
Jagdunfälle sind leider keine Seltenheit. Deshalb verpflichtet das Bundesjagdgesetz jeden Jäger zum Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung. Ob Jäger, Jagdpächter, Jagdveranstalter, Förster oder Falkner – unsere Jagdhaftpflichtversicherung bietet Ihnen speziellen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz. Lassen Sie sich von unseren Vermittler*Innen vor Ort beraten.
Optimale Sicherheit
Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
- Versicherungssumme wahlweise 10, 20 oder 30 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Versicherungsschutz besteht bei jeder jagdlichen Betätigung, insbesondere für:
- Instandhaltung von jagdlichen Einrichtungen, wie Hochsitze, Jagdhütten, Futterplätze
- Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition
- Haftpflichtansprüche durch Schusswaffenverletzungen von Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft
- Personenschäden aus der Abgabe von Wild oder Wildbret (Produkthaftpflicht)
- Durchführung von Gesellschaftsjagden
- Auslandsschäden weltweit (auch als Halter von Jagdhunden)
- Forderungsausfalldeckung für eigene Personen- und Sachschäden ab 1.500 €
Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.
Beispiele gefällig?
Unsere Beispiele geben Ihnen einen Eindruck davon, wie schnell etwas passieren kann und was wir uns für den Fall der Fälle dagegen überlegt haben.
Clever kombiniert – gut versichert
So können Sie Ihre Jagdhaftpflicht bei der Mecklenburgischen sinnvoll ergänzen: