Beispiele zur Jagd-Haftpflichtversicherung

Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Jagd-Haftpflichtversicherung. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Knall auf Fall

Der Vorfall:
Harry Bormann hat einen neuen Hochsitz in seinem Jagdrevier installiert. Von hier aus kann er besonders gut die Schneise am Feldrand beobachten. Eines Tages bekommt er eine Anzeige, da ein fremder Jugendlicher von seinem Hochsitz herabgestürzt ist.

Der Schaden:
Der Jugendliche war mit Freunden beim Spielen im Wald auf den Hochsitz geklettert. Beim Verlassen des Hochsitzes stürzte er und brach sich die Schulter. Die Eltern und die Krankenkasse des Jugendlichen verlangen von Harry Bormann ein Schmerzensgeld sowie eine Beteiligung an den Behandlungskosten.

Die Absicherung:
Die Mecklenburgische Jagdhaftpflichtversicherung prüft den Anspruch auf Rechtmäßigkeit. Ein Gutachten bringt zum Vorschein, dass die Jugendlichen das Warnschild „jagdliche Einrichtung“ ignoriert hatten. Außerdem waren sie gemeinsam auf dem Hochsitz herumgesprungen, sodass ein Bodenbrett brach. Die Haftpflichtforderung konnte für Harry Bormann im Rahmen eines Mediationsverfahrens abgewehrt werden.

Eine Holzsprossenleiter lehnt neben einem vollständig instandgesetzten Hochsitz

Dieser Fasan war ein Hahn

Der Vorfall:
Terrierhündin Kessie ist eine engagierte Spürnase. Bei einem Jagdausflug war Kessie plötzlich verschwunden. Erst nach Stunden konnte Jägerin Luise Horst sie wiederfinden. Kessie war zwischenzeitlich unter einem Zaun hindurch in einen Freilauf für Hühner gekrabbelt.

Der Schaden:
Durch die flatternd flüchtenden Hühner wurde Kessies Jagdinstinkt geweckt. Nach kurzer Zeit lagen 6 Hühner und ein Hahn tot auf dem Boden. Der Eigentümer macht gegenüber Luise Horst den Ersatz der Tiere geltend.

Die Absicherung:
In der Mecklenburgischen Jagdhaftpflicht-Versicherung sind bis zu drei Jagdhunde mitversichert – selbst ohne Brauchbarkeitsprüfung. Der Schaden ist damit voll gedeckt.

Ein kleiner schwarz-weißer Hund stolziert am Zaun zum Hühnergehege entlang

Querschläger

Der Vorfall:
Der passionierte Pilzsammler Jannik Schmitz möchte den freien Tag nutzen, um noch einige leckere Exemplare zu suchen. Es könnte der letzte schöne Herbsttag in diesem Jahr sein. Als er im Wald Ausschau nach einer geeigneten Stelle hält, spürt er einen heftigen Schlag an der rechten Schulter. Kurze Zeit später fällt er bewusstlos zu Boden.

Der Schaden:
Herr Schmitz wacht im Krankenhaus wieder auf. Seine Schulter ist verbunden. Man erläutert ihm, dass die Kugel eines Jägers an einem Baum abgeprallt war und ihn in seine Schulter traf. Dabei wurde die Schulter stark verletzt und musste operiert werden. Bis zur vollständigen Genesung werden Wochen vergehen.

Die Absicherung:
Der Jäger Sascha Schwarz hatte vor Ort gleich den Rettungsdienst gerufen. Auch meldete er den Schaden seiner Jagdhaftpflichtversicherung bei der Mecklenburgischen. Diese wickelte mit Jannik Schmitz den Schaden ab. Jannik macht Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Auch die Krankenkasse verlangt eine Beteiligung an den Behandlungskosten. Insgesamt belaufen sich die Forderungen auf 54.700 Euro.

Ein Pilzsammler kniet auf dem Waldboden vor einem Flecken mit vielen Steinpilzen