Volle Ladung Versicherungsschutz
E-Mobilität ist das Thema dieser Zeit. Das zeigt sich vor allem an der wachsenden Zahl von Autos und anderen Fahrzeugen mit Elektroantrieb. Wenn auch Sie jetzt ein E-Fahrzeug oder einen Hybriden fahren, benötigen Sie hierfür einen passenden Versicherungsschutz, der auch Ihren Akku umfasst. Unsere Kfz-Versicherung bietet genau das und außerdem den gewohnt umfassenden Schutz für Sie, Ihre Mitfahrer und Ihr Auto mit E-Antrieb an.
Unsere Vermittler*innen kümmern sich im Ernstfall um Sie, wenn es auf dem Weg zur Arbeit oder an der Ladesäule kracht.
Optimale Sicherheit
Hinter unserer Versicherung für Fahrzeuge mit E-Antrieb steckt unsere bewährte Autoversicherung. Und auch für E-Autos und Hybride macht die Komfortdeckung den Unterschied. Die wichtigsten Leistungen für die E-Mobilität im Überblick:
| Kfz-Haftpflicht | Grunddeckung |
|---|---|
| Eigenschäden (unmittelbar) durch einen Akkubrand bis 100.000 € pro Jahr |
| Teil-/Vollkasko | Grunddeckung | Komfortdeckung |
|---|---|---|
| Folgeschäden am Fahrzeug durch Tier-/Marderbiss, z. B. am Antriebs-Akku | bis 15.000 € | bis 25.000 € |
| Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschadensofern kein Dritter zur Leistung verpflichtet ist | ||
| Mobile Ladestation und Ladekabel sowie Ladekarte bis 100 € | ||
| All-Risk-Deckung für den Antriebs-Akkumulator in der Vollkaskosofern kein Dritter zur Leistung verpflichtet ist | ||
| Fest installierte Ladestationen (Wallboxen) bis 1.000 €sofern kein Dritter zur Leistung verpflichtet ist | ||
| Kosten für die Entsorgung eines Akkus nach einem Schadenfallsofern kein Dritter zur Leistung verpflichtet ist |
Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.
Beispiele gefällig?
Unsere Beispiele geben Ihnen einen Eindruck davon, wie schnell etwas passieren kann und was wir uns für den Fall der Fälle dagegen überlegt haben.
Clever kombiniert – gut versichert
So können Sie Ihre Versicherung für Ihr Auto mit E-Kennzeichen bei der Mecklenburgischen sinnvoll ergänzen:
FAQs – Häufig gestellte Fragen zur E-Auto-Versicherung
Allgemeine Fragen zur E-Auto-Versicherung
Benötige ich für Elektro- und Hybridfahrzeuge eine andere Kfz-Versicherung als für einen Verbrenner?
Nein, für Elektro- und Hybridfahrzeuge benötigen Sie grundsätzlich keine andere Art von Kfz-Versicherung als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Auch E-Autos und Hybride werden über die bekannten Bausteine Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko versichert. Der Unterschied zwischen einer herkömmlichen Autoversicherung und einer E-Auto-Versicherung liegt vor allem im Leistungsumfang und den versicherten Risiken.
Welche Kfz-Versicherung ist für Elektroautos und Hybridfahrzeuge sinnvoll?
Bei allen Elektro- und Hybridfahrzeugen empfehlen wir eine Vollkaskoversicherung – idealerweise mit der Komfortdeckung –, da sie neben Schäden durch Brand, Diebstahl oder Sturm auch eine All-Risk-Deckung für den Antriebsakku umfasst. Zusätzlich sind in der Vollkaskoversicherung auch Unfallschäden, die durch einen Hacker- oder Cyberangriff verursacht wurden, versichert.
Was muss ich bei der Versicherung meines E-Autos besonders beachten?
Wichtig ist insbesondere ein umfassender Schutz für den Antriebsakku, da dieser zu den teuersten Bauteilen eines Elektroautos gehört. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, auf die Mitversicherung von Ladekabeln, Wallboxen und mobilem Ladezubehör zu achten.
Häufige Fragen zu den Kosten einer E-Auto-Versicherung
Ist eine Versicherung für ein E-Auto teurer als für einen Verbrenner?
Eine Versicherung für Ihr E-Auto ist nicht grundsätzlich teurer als die Kfz-Versicherung für einen Verbrenner. Entscheidend sind die individuellen Tarifmerkmale und der Leistungsumfang.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten meiner E-Auto-Versicherung?
Die Kosten einer E-Auto-Versicherung werden von ähnlichen Faktoren bestimmt wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Dazu zählen unter anderem das Fahrzeugmodell, die Typklasse, die Schadenfreiheitsklasse, die Regionalklasse, das Alter der Fahrerin oder des Fahrers sowie die jährliche Fahrleistung. Je höher das Schadenrisiko eingeschätzt wird, desto höher fällt in der Regel auch der Versicherungsbeitrag aus.
Häufige Fragen zu Vertrag und Versicherungsschutz für E-Autos
Wie kann ich eine Kfz-Versicherung für mein E-Auto bei der Mecklenburgischen abschließen?
Eine E-Auto-Versicherung können Sie nach einer individuellen Beratung ganz einfach bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler vor Ort abschließen.
Ist mein Akku gegen Diebstahl versichert?
Ja, in den Kaskoversicherungen der Mecklenburgischen ist der Diebstahl des Akkus versichert.
Sind Schäden durch Tier-/Marderbisse am Hochvoltsystem versichert?
Ja, Tier-/Marderbisse und eventuelle Folgeschäden am Fahrzeug (z. B. am Antriebs-Akku) sind in den Kaskoversicherungen der Mecklenburgischen versichert.
Sind Schäden am Akku durch einen Kurzschluss versichert?
Ja, in den Kaskoversicherungen der Mecklenburgischen sind Schäden durch Kurzschluss einschließlich der daraus entstehenden Folgeschäden versichert.
Kann ich meine private Ladesäule bei der Mecklenburgischen versichern?
In der E-Auto-Versicherung der Mecklenburgischen sind fest installierte Ladestationen (Wallboxen) bis 1.000 Euro in der Komfortdeckung der Kaskoversicherungen versichert. Der Versicherungsschutz gilt dabei für Schäden an der Wallbox, sofern kein Dritter dafür haftet.
Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse vom Verbrenner auf ein Elektroauto mitnehmen?
Ja, Sie können Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) beim Wechsel von einem Verbrenner auf ein Elektroauto oder Hybridfahrzeug problemlos übernehmen, da beide Fahrzeuge zur selben Fahrzeuggruppe gehören. Fragen diesbezüglich beantwortet Ihnen gerne Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler.
Häufige Fragen zu Schäden und Pannen mit dem E-Auto
Wie muss ich mich verhalten, wenn mein E-Auto wegen eines leeren Akkus liegen bleibt?
Ihr Fahrzeug warnt Sie frühzeitig vor einer niedrigen Restreichweite, sodass in der Regel noch Zeit bleibt, eine Ladesäule anzufahren. Bleiben Sie mit einem vollständig entladenden Akku liegen, sollten Sie das Fahrzeug absichern, eine Warnweste anlegen und anschließend die Pannenhilfe Ihrer E-Auto-Versicherung kontaktieren. Mit dem Autoschutzbrief der Mecklenburgischen bieten wir Ihnen dabei umfassende Sicherheit unterwegs.
Was passiert, wenn ich im Ausland einen Schaden mit meinem E-Auto habe?
Mit der Mecklenburgischen sind Sie auch im europäischen Ausland versichert. Bei Reisen ins Ausland empfiehlt sich das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte (IVK), um den bestehenden Versicherungsschutz nachzuweisen. Die IVK bekommen Sie bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler vor Ort.
Wie kann ich meiner E-Auto-Versicherung einen Schaden melden?
Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an Ihre Vermittlerin oder Ihren Vermittler. Alternativ können Sie Ihren Kfz-Schaden auch online über unsere Website melden oder unsere Schadenservice-Hotline kontaktieren: 0800 1797 777.
Es sind noch nicht alle Ihre Fragen beantwortet? In unserem FAQ zur Kfz-Versicherung finden Sie weitere hilfreiche Antworten.
Weiterführende Infos
- Kfz-Versicherung im Überblick
- Vertragsinformationen zur Kfz-VersicherungPDF
- Informationen zur Beitragsentwicklung in der Kfz-Versicherung

