Beispiele für die Autoversicherung

Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Autoversicherung. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Auch Bagatellschäden kosten Geld

Der Vorfall:
Frau Sommer­feld macht wie jeden Samstag Ihren Wochen­endein­kauf. Da passiert es. Beim Einladen des Einkaufs ins Auto rollt Frau Sommer­feld der Einkaufs­wagen weg. Er stößt gegen das Nach­bar­fahr­zeug und verur­sacht einen Schaden.

Der Schaden:
Das Fahr­zeug hat eine Beule und abge­platzten Lack. Die Kosten für die Repa­ratur betragen 380 Euro.

Die Absi­che­rung:
Die Kosten erstatten wir im Rahmen der Kfz-​Haftpflichtversicherung und stufen zum Jahres­ende den Vertrag im Scha­den­frei­heits­ra­batt runter.

Vorteil in der Komfort­de­ckung:
Für Baga­tell­schäden bis max. 500 Euro verzichten wir auf die Rück­stu­fung im Scha­den­fall.

Tragischer Unfall

Der Vorfall:
Das Meeting im Büro hat mal wieder länger gedauert. Herr Müller hat es eilig. Er muss schnell nach Hause und die Kinder übernehmen. Auf dem Heimweg verliert Herr Müller in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallt gegen einen Baum. Er erleidet sehr schwere Verletzungen.

Der Schaden:
Herr Müller kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, außerdem muss sein Haus entsprechend barrierefrei umgebaut werden.

Die Absicherung:
Da es sich um einen Wegeunfall von der Arbeit handelt, wird ein Teil der Kosten von der Krankenkasse, dem Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft übernommen.

Vorteil in der Komfortdeckung:
Die in unserem Versicherungsschutz enthaltene Fahrer-Versicherung leistet auch bei selbst verschuldeten Unfällen. So bekommt Herr Müller auch aus der eigenen Versicherung Schadenersatz bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Ein Polizeiauto nähert sich dem gegen einen Baum gefahrenen Pkw

Das schöne neue Auto

Der Vorfall:
Herr Steinmeyer hat sich das erste Mal in seinem Leben ein nagelneues Auto gekauft. Seit 2,5 Jahren fährt er damit nun stolz durch die Gegend. An einem Abend im Herbst verliert er aufgrund der tiefstehenden Sonne die Kontrolle über sein Fahrzeug und kommt von der Fahrbahn ab. Das geliebte Auto ist nach dem Unfall ein Totalschaden.

Der Schaden:
Der Kaufpreis betrug 32.000 Euro.

Die Absicherung:
Im Rahmen der Vollkaskoversicherung ersetzen wir den Schaden zunächst zum Wiederbeschaffungswert.

Vorteil der Komfortdeckung:
Es gilt eine Verlängerung der Neupreisentschädigung für Pkw von 12 auf 36 Monate. So zahlen wir den ursprünglichen Kaufpreis für den Wagen. Außerdem übernehmen wir für den neuen Wagen auch die Überführungskosten in Höhe von 350 Euro sowie die Kosten für Ab- und Anmeldung.

Lawinengefahr

Der Vorfall:
Jeden Morgen Ihres Urlaubs sind Anna und Uwe Berthold von Ihrer Pension mit dem Auto zum Skilift gefahren und haben dort auf dem Parkplatz ihr Auto abgestellt, um die Pisten zu erkunden. So auch heute an ihrem letzten Urlaubstag. Plötzlich kommt Hektik auf und alle Leute reden wild durcheinander. Da sehen sie es auch schon: eine Lawine hat sich vom Hang gelöst und rast auf den Parkplatz zu.

Der Schaden:
Nachdem Feuerwehr und Helfer die Schneemassen beseitigt haben, zeigt sich, dass das Auto der beiden erheblich beschädigt ist. Der Schneedruck hat das Auto ordentlich verformt und die Scheiben wurden herausgedrückt. An ein nach Hause fahren ist nicht zu denken.

Die Absicherung:
Im Rahmen der Teilkaskoversicherung von Herrn Berthold übernehmen wir die Kosten für die Reparatur. Schäden durch Lawinen sind hier versichert.

Vorteil in der Komfortdeckung:
Wird die Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten durchgeführt, reduziert sich auch die Selbstbeteiligung von Herrn Berthold um 50 Euro.

Eine Seefahrt ist hier nicht lustig

Der Vorfall:
Jedes Jahr fährt Familie Seiler in den Urlaub nach Norwegen. Schon auf der Fährfahrt fängt für alle bereits die Erholung an. Nicht so in diesem Jahr. Es herrscht bereits Seegang als die Familie mit ihrem Auto auf die Fähre von Kiel nach Oslo fährt. Auf hoher See nimmt der Sturm zu. Und nachts passiert es dann: eine orkanartige Böe drückt die große Fähre auf die Seite. Neben dem Auto von Familie Seiler werden auch andere Pkws gegen die Bordwand gedrückt und zum Teil stark beschädigt.

Der Schaden:
Das Auto von Familie Seiler ist auf beiden Seiten stark verbeult und hat viele Lackschäden.

Die Absicherung:
Im Rahmen der Teilkaskoversicherung übernehmen wir die Reparaturkosten, weil der Schaden durch einen Sturm verursacht wurde. Lediglich die Selbstbeteiligung muss Familie Seiler selbst tragen.

Vorteil in der Komfortdeckung:
Lässt man die Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten durchführen, reduziert sich die Selbstbeteiligung um 50 Euro.

Auf die Versicherungssumme kommt es an

Der Vorfall:
Frau Schuster freut sich schon auf den Urlaub. Das Auto ist gepackt und auf geht es an die Nordsee, um ein paar Tage auszuspannen.Kurz bevor Frau Schuster ihr Feriendomizil erreicht, übersieht sie den Fußgänger Herrn Meier. Sie erfasst ihn mit ihrem Auto.

Der Schaden:
Herr Meier wird schwer verletzt, er ist fast vollständig gelähmt. Für die Behandlungskosten, die lebenslangen Pflegekosten, den behindertengerechten Umbau des Hauses und den Verdienstausfall des Herrn Meier haftet Frau Schuster in vollem Umfang. Er ist 37 Jahre alt und hat als Vorstandsmitglied einer Bank ein hohes Einkommen. Insgesamt werden 12,8 Mio. Euro Schadenersatz von Frau Schuster gefordert.

Die Absicherung:
Diese Kosten übernehmen wir im Rahmen der Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Für Personenschäden sind im Versicherungsvertrag von Frau Schuster 15 Mio. Euro je geschädigte Person vereinbart hat. So muss sie keine eigenen Zahlungen leisten.

Guter Service im Schadenfall

Der Vorfall:
Herr Heise fährt gerade von der Arbeit nach Hause. Nur noch kurz in den Supermarkt Abendessen holen. Er biegt in die Hauptstraße ein und übersieht das Fahrzeug von Frau Müller, die sich auf der Vorfahrtsstraße befindet. Beide Autos stoßen zusammen.

Der Schaden:
Beide Fahrzeuge werden ziemlich stark beschädigt.

Die Absicherung:
Im Rahmen der Kfz-Haftpflicht von Herrn Heise regulieren wir selbstverständlich den Schaden von Frau Müller. Über die Vollkaskoversicherung erstatten wir Herrn Heise die Reparaturkosten am eigenen Auto. Er muss lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.

Vorteil in der Komfortdeckung:
Ruft Herr Heise unsere Hotline an, organisieren wir für ihn die Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten. Er erhält kostenfrei ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur und das reparierte und gereinigte Auto bekommt er sogar nach Hause gebracht. Außerdem reduziert sich seine Selbstbeteiligung um 100 Euro.

Unschuldig entschädigt

Der Vorfall:
Der tägliche Weg zur Arbeit ist für Herrn Friedrich Routine. Wie immer fährt er vorsichtig aus seiner Straße raus. Völlig unerwartet kommt plötzlich das 8-jährige Kind der Nachbarn hinter einem parkenden Auto auf die Straße gelaufen. Er kann nicht mehr rechtzeitig anhalten.

Der Schaden:
Das Kind ist schwer verletzt und wird vermutlich ein Pflegefall bleiben. Nach ersten Hochrechnungen wird die Schadensumme rund 6 Mio. Euro betragen.

Die Absicherung:
Da Herrn Friedrich keine Schuld am Unfall trifft, würden im Rahmen der Haftung aus Betriebsgefahr nur 5 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Vorteil in der Komfortdeckung:
Wir erweitern die Versicherungssumme und übernehmen die volle Schadensumme.

Übrigens spielt es keine Rolle, wessen Kind hier so erheblich verletzt und dauerhaft beeinträchtigt ist; für das eigene Kind gilt die Komfortdeckung genauso.

Wenn die Richtung nicht stimmt

Der Vorfall:
Herr Mertens hatte es sich die ganze Zeit schon vorgenommen. Garage aufräumen, damit er das Auto reinfahren kann. Nur ist er nicht dazu gekommen und so parkt der Wagen vor der Garage. Als er morgens zur Arbeit fahren will, passiert es: Statt den Rückwärtsgang einzulegen, hat er noch den 1. Gang drin und fährt mit Schwung gegen sein Garagentor.

Der Schaden:
Der Austausch des Garagentors kostet 1.700 Euro.

Die Absicherung:
Schäden an eigenen Sachen sind üblicherweise in der Kfz-Haftpflicht ausgeschlossen.

Vorteil in der Komfortdeckung:
Auch Eigenschäden sind mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro mitversichert. So erstatten wir ihm für das Missgeschick 1.200 Euro.