Ahoi! – Auf jeder Wasserstraße gut versichert.

Leinen los! Bevor Sie mit Ihrem Segel- oder Motorboot auslaufen: Haben Sie als Privatperson an die Haftpflichtversicherung für Wassersportfahrzeuge gedacht?

Nicht nur auf den Meeren herrscht reger Verkehr, sondern auch auf den heimischen Flüssen und Seen. Da tümmeln sich gleichermaßen Anfänger und Fortgeschrittene – und nicht jedes Manöver gelingt. Es kommt zu Kollisionen. Oder schnell übersieht man als Skipper einen Schwimmer.

Holen Sie sich von Anfang an Rückenwind beim Wassersport, damit Sie in jedem Schadenfall eine Handbreit Wasser unterm Kiel haben.

Optimale Sicherheit

Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

  • Versicherungssumme wahlweise 15, 30 oder 50 Mio. € pauschal für Personen-​, Sach- und Vermögensschäden
  • Beiboote (auch Motorboote bis 18 kW/25 PS; jedoch keine Jetskis)
  • Nicht versicherungspflichtige Bootsanhänger (Trailer)
  • Schäden an gemieteten Einstellräumen (Winterlager) und Steganlagen bis 200.000 €
  • Gewässerschäden durch Kraftstofftanks

Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.

Beispiele gefällig?

Unsere Beispiele geben Ihnen einen Eindruck davon, wie schnell etwas passieren kann und was wir uns für den Fall der Fälle dagegen überlegt haben.

Ein Motorboot legt sich in hoher Geschwindigkeit auf die Wellen

Hendrik Sommerlinde ist ein richtiger Sunnyboy. Besonders viel Spaß macht es ihm mit seinem 170 PS-Motorboot über den Bodensee zu fahren. Dabei kommt es eines Tages zu einem schweren Unglück.

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Clever kombiniert – gut versichert

So können Sie Ihre Wasserfahrzeughaftpflicht bei der Mecklenburgischen sinnvoll ergänzen:

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Beispiele zur Wasserfahrzeughaftpflicht


Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Haftpflicht für Wasserfahrzeuge. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Schadenfälle

Schwimmer übersehen

Der Vorfall:
Hendrik Sommerlinde ist ein richtiger Sunnyboy. Besonders viel Spaß macht es ihm, mit seinem 170 PS-Motorboot über den Bodensee zu fahren. Dabei kommt es eines Tages zu einem schweren Unglück. Er übersieht einen Schwimmer und verletzt diesen schwer am linken Bein.

Der Schaden:
Die Schiffsschraube hat das Knie zertrümmert. Trotz erfolgreicher Operation wird der Schwimmer nie wieder richtig laufen und in seinem Beruf als Fliesenleger arbeiten können. Aufgrund des eingetretenen Dauerschadens verlangt er von Hendrik Sommerlinde Schadensersatz in Höhe von insgesamt 600.000 Euro für Schmerzensgeld, den Erwerbsschaden und die Behandlungskosten.

Die Absicherung:
Glücklicherweise hatte Hendrik Sommerlinde eine Wasserfahrzeughaftpflichtversicherung für sein Motorboot abgeschlossen. Die Mecklenburgische prüft die Höhe der gestellten Schadenersatzforderungen und begleicht berechtigte Ansprüche – und das sogar in Millionenhöhe.

Volle Fahrt gerammt!

Der Vorfall:
Nach einem aufregenden Segeltörn auf der Müritz will Familie Hildebrandt mit ihrem Einmaster im Hafen anleinen. Dabei stoßen sie mit dem Boot gegen den Bootssteg und beschädigen diesen.

Der Schaden:
Der Hafenbetreiber verlangt den Ersatz für die Reparatur. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 1.200 Euro.

Die Absicherung:
Die Wasserfahrzeughaftpflichtversicherung erstattet berechtigte Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung von versicherten Booten. Familie Hildebrandt muss damit für den Schaden nicht selbst aufkommen.

Winterlager beschädigt

Der Vorfall:
Der Winter ist vorbei und endlich kann Christof Hanke seinen „Albatroz“ fit für die neue Segelsaison machen. In seinem Winterlager, einem Platz in einer naheliegenden Winterhalle, möchte er dem Boot einen neuen Anstrich verpassen. Also heißt es schleifen, spachteln, lackieren. Hierbei gelangt Sprühnebel auf die weißen Wände der Halle.

Der Schaden:
Der Vermieter verlangt die Beseitigung der Farbe. Christoph Hanke beauftragt hierfür einen Malerfachbetrieb. Dieser stellt ihm eine Rechnung über 663,50 Euro.

Die Absicherung:
Schäden an gemieteten Einstellräumen (z. B. dem Winterlager) sind in der Mecklenburgischen Wasserfahrzeughaftpflichtversicherung bis 200.000 Euro mitversichert. Diese erstattet Herrn Hanke die entstandenen Kosten.