Kühe pausieren vom Weidegang mitten auf der Landstraße

Betriebshaftpflicht­versicherung

Nicht nur Kleinvieh baut Mist!

Als Landwirtin und Landwirt sind Sie stolz, wenn es in Ihrem Betrieb so richtig rund läuft. Dennoch, wo täglich Menschen arbeiten, Maschinen genutzt und Tiere gehalten werden, kann einiges schiefgehen: Ihre Kühe büxen aus und trampeln die Kartoffelernte des Nachbarn nieder. Mit Ihrem Traktor rammen Sie ein parkendes Auto. Oder denken Sie zum Beispiel an Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Direktvermarktung Ihrer Erzeugnisse entstehen. Und letztlich besteht für Ihren Betrieb auch immer ein Umweltrisiko, wie etwa durch die Verwendung von Düngemitteln.
In all diesen Fällen müssen Sie Schadenersatz leisten. Dieses Risiko trägt unsere Betriebshaftpflichtversicherung für Sie und schützt Sie zuverlässig sowohl im betrieblichen als auch im privaten Bereich.

Darüber hinaus prüfen wir in jedem Fall, ob Ansprüche gegen Sie überhaupt berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche wehren wir ab. Ansonsten leisten wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Falls notwendig, übernehmen wir auch die Kosten eines Rechtsstreits.

Unser Tipp: Setzen Sie als Landwirtin und Landwirte auf Photovoltaik, um selbstständig Energie zu erzeugen? In unserem Erweiterungspaket können Sie die Haftpflicht als Betreiber dieser Anlage direkt mitversichern.

Optimale Sicherheit für Ihren Betrieb

Unser Erweiterungspaket macht den Unterschied. Die wichtigsten Leistungen zusammengefasst:

Wichtige Leistungen im VergleichGrunddeckungErweiterungspaket
Umweltschäden durch Fett-, Benzin- / Ölabscheider sowie Kleinkläranlagen
für häusliche Abwässer
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
wahlweise 3, 5 oder 10 Mio. €
Direktvermarktung eigener landwirtschaftlicher Erzeugnisse 
Privat-Haftpflichtversicherung des Betriebsinhabers, des Ehe- / Lebenspartner,
der Kinder und des Altenteilers
Betrieb von Photovoltaikanlagen 
Forderungsausfalldeckung für Personen- und Sachschäden 
Schäden durch Gefälligkeitshandlungen 
Cross Compliance Verpflichtungen bis 30.000 €

Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.

Achtung, Haftung!

Hier zeigen wir Ihnen anhand einiger Beispiele, wie wir die Haftung für unsere Kunden übernehmen. 

Ein Mähdrescher verlässt gerade das in voller Reife stehende Weizenfeld

Die Sommerernte steht kurz vor Ihrem Abschluss. Herr Müller hat nur noch ein paar Hektar zu mähen.

Jetzt Fall lesen

Clever kombiniert – rundum versichert

So können Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung bei der Mecklenburgischen perfekt ergänzen:

Vorheriges Element
Nächstes Element

Beispiele zur Haftpflichtversicherung


Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Haftpflichtversicherung.

Schadenfälle

Die Ernte war fast zu Ende

Der Vorfall:
Die Sommerernte steht kurz vor ihrem Abschluss. Herr Müller hat nur noch ein paar Hektar zu mähen. Beim Abbiegen an der Kreuzung schert das Heck des Mähdreschers zu weit aus. Er stößt gegen ein parkendes Auto und verursacht einen Schaden.

Der Schaden:
Die Tür des Fahrzeuges ist eingedrückt und der Kotflügel beschädigt. Die Kosten für die Reparatur betragen 3.380 Euro.

Die Absicherung:
Das zahlt natürlich die Haftpflichtversicherung, da die Verwendung von zulassungsfreien selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitversichert ist.

Glück im Unglück

Der Vorfall:
Herr Meier saß beim Frühstück, als er sein Telefon klingelte. Frau Waldmann war dran uns teilte ihm mit, dass seine Rinder in der Nacht aus der Weide ausgebrochen waren. Der Zaun an einer Stelle bereits morsch, und die Rindern sind über das Kartoffelfeld von Frau Waldmann getrampelt. Zum Glück ist keine Person verletzt worden.

Der Schaden:
Das Kartoffelfeld konnte nur teilweise geerntet werden und es kam zu einem Schaden von 2.800 Euro.

Die Absicherung:
Da das Halten von Tieren in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert wurde, übernimmt die Betriebshaftpflicht den Schaden.
 

 

Wer anderen hilft …

Der Vorfall:
Herr Steinmeyer half nach Feierabend seinem Nachbarn beim Umzug. Da passierte es: Der neue Fernseher rutschte ihm aus der Hand und fiel die Treppe runter, so dass er komplett kaputt war. Aber nicht nur der Fernseher, sondern auch die neue Holztreppe wurde dabei beschädigt.

Der Schaden:
Die Treppe musste geschliffen und gestrichen werden, wofür der Tischler 850 Euro in Rechnung stellte. Der Fernseher war nicht mehr zu reparieren und kostete 1.490 Euro.

Die Absicherung:
Versicherungsschutz für einen solchen Schaden gewährt die die Privathaftpflichtversicherung, die in der Betriebshaftpflicht mitversichert ist.

Vorteil des Erweiterungspakets:
Mitversichert gelten Schäden durch Gefälligkeitshandlungen bis 10.000 Euro.