zuversichtlich blickt der Mann mit Brille im Jeanshemd gelehnt an seine Werkbank in die Kamera

Betriebshaftpflicht­versicherung

Wo gehobelt wird, da fallen Späne.

In Ihrer Boutique rutscht Ihr Lieblingskunde aus und bricht sich die Hand. Ihre Mitarbeiterin kleckert beim Wändestreichen versehentlich Farbe auf das Designer-Sofa des Auftraggebers. Ihre neue Smoothie-Kreation verursacht Bauchschmerzen bei den Gästen. Nicht immer läuft in einem Betrieb alles reibungslos und es passieren Fehler.
Ob Sie eine Autowerkstatt, einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant, einen Bürobetrieb selbstständig betreiben oder hochwertige Produkte herstellen – ein Schaden ist in Ihrer Firma oder bei Ihrer Kundschaft schnell verursacht. Entweder von Ihnen selbst oder von Ihren Mitarbeitenden. Laut BGB haften Sie dafür. Im schlimmsten Fall sogar mit dem Privatvermögen.

Mit unserer Betriebshaftpflichtversicherung können Sie als Unternehmerin und Unternehmer beruhigt schlafen, weil wir dieses Risiko für Sie tragen.
Lösen Sie einen folgenschweren und teuren Sach-, Personen- oder Vermögensschaden aus, prüfen wir, ob Schadenersatzansprüche gegen Sie berechtigt sind.
Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab. Bei berechtigten Ansprüchen leisten wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Und falls notwendig, übernehmen wir auch die Kosten eines Rechtsstreits.

Unser Tipp: Sie setzen als Unternehmerin oder Unternehmer auf regenerative Energiegewinnung?  In unserer Komfortdeckung ist auch die Haftpflicht als Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 100 kWp mitversichert.

Optimale Sicherheit

Unsere Komfortdeckung macht den Unterschied. Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

 

Wichtige Leistungen im VergleichGrunddeckungKomfortdeckung
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
wahlweise 3, 5, oder 10 Mio. €
Auslandsschäden auf Dienst- oder Geschäftsreisen
Bauherrenhaftpflicht für Baumaßnahmen bis zu einer
Bausumme von 1 Mio. €
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für betrieblich
genutzte Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten
Schäden durch Nutzung von Internet-Technologien
bis 100.000 €
Produkthaftpflicht
Verletzung von Datenschutzgesetzen bis 100.000 €
Schlüsselverlust (fremde Schlüssel oder Codekarten)bis 20.000 €bis 100.000 €
Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstückenbis 30.000 €bis 100.000 €
Tätigkeitsschäden innerhalb der Betriebsstätte
(bis 50.000 €)
Private Haftpflicht des/der Betriebsinhaber(s)/Geschäftsführer(s)

Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.

Beispiele gefällig?

Unsere Beispiele geben Ihnen einen Eindruck davon, wie schnell etwas passieren kann und was wir uns für den Fall der Fälle dagegen überlegt haben.

ein sehr einladender Blick in den frisch eingedeckten abgegrenzten Bereich des Gasthauses

Victoria Hensler feiert ihren 77. Geburtstag mit Familie und Freunden im Saal vom Gasthaus „Waldblick“. Doch der Tag verläuft anders als geplant.

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Clever kombiniert – gut versichert

So können Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung bei der Mecklenburgischen sinnvoll ergänzen:

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Beispiele zu unserer Betriebshaftpflichtversicherung


Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Schadenfälle

Es sollte doch so schön werden...

Der Vorfall:
Victoria Hensler feiert ihren 77. Geburtstag mit Familie und Freunden im Saal vom Gasthaus „Waldblick“. Auf dem frisch gebohnerten Parkett rutscht einer der Gäste aus und stößt dabei die Gastgeberin zu Boden.

Der Schaden:
Die Bilanz des Abends: Oberschenkelhalsbruch bei Victoria Hensler. Sie muss stationär behandelt werden. Außerdem folgen Reha- und Therapiemaßnahmen. Da die Ursache für den Unfall in der unzureichenden Beschilderung und fehlenden Hinweisen durch das Personal vom Gasthaus liegt, verlangt Frau Henslers Krankenkasse eine Beteiligung des Gasthauses an den Kosten. Diese belaufen sich auf knapp 22.000 Euro.

Die Absicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft zunächst, inwieweit sich das Gasthaus überhaupt für den Schaden verantworten muss. Aufgrund der unzureichenden Verkehrssicherungsmaßnahmen des Gasthauses sind die Ansprüche der Krankenkasse berechtigt und werden voll erstattet.

Normalerweise passiert da nichts...

Der Vorfall:
Dachdeckermeister Jan Petersen verschweißte auf dem Carport von Familie Retzlaff neue Dachbahnen. Beim Verlassen der Baustelle bemerkte Petersen nicht, dass eines der unter den Dachbahnen befindlichen Bretter so heiß geworden war, dass bereits ein kleiner Schwelbrand entstand.

Der Schaden:
Nach einer halben Stunde konnte sich das Feuer dann endgültig allein entzünden. Es griff auf das Carport über, das komplett niederbrannte. Ein parkendes Auto und die Fassade des Hauses wurden ebenfalls verrußt und teilweise beschädigt. Der Schaden beläuft sich insgesamt auf 26.850 Euro.

Die Absicherung:
Die Schäden werden Familie Retzlaff zunächst von ihrer eigenen Gebäude- und der Autoversicherung erstattet. Da die Ursache für den Brand in der unsachgemäßen Kontrolle der Baustelle liegt, verlangen die Versicherer ihre Kosten von Petersen jedoch zurück. Petersens Betriebshaftpflichtversicherung begleicht diese Regressforderungen.

Echt heiße Locken!

Der Vorfall:
Katharina Fischer ist eine engagierte und freundliche Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr. Bei Kunden und der Chefin des Friseursalons „Haarscharf“ ist sie gleichermaßen beliebt. Neben dem Kundenservice zählen auch Reinigungsarbeiten zu ihren Aufgaben. Eines Tages wirft sie ein defektes Glätteisen in denselben Mülleimer, in dem sich Haare, Papier- und Verpackungsreste befanden. Es kommt zum Brand, der glücklicherweise zügig durch sie selbst gelöscht werden kann.

Der Schaden:
Der brennende Mülleimer hinterließ jedoch Schäden an Fußboden und Wänden. Der Ruß zog zudem durch die Lüftungsanlage und verteilte sich bei anderen Mietparteien. Der Gebäudeeigentümer verlangt vom Salon die Erstattung der Reinigungs- und Renovierungskosten sowie des Mietausfalls für 14 Tage. Insgesamt sind dies 11.200 Euro.

Die Absicherung:
Katharina Fischer ist als Angestellte in der Betriebshaftpflichtversicherung des Salons mitversichert. Da es sich um Schäden an gemieteten Räumen und gemietetem Inventar handelt, sind diese über die Position für Mietsachschäden versichert. Auch der Mietausfall ist als Folge des Sachschadens versichert. Die Kosten werden voll erstattet.