Beispiele zu unserer Betriebshaftpflichtversicherung

Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Normalerweise passiert da nichts...

Der Vorfall:
Dachdeckermeister Jan Petersen verschweißte auf dem Carport von Familie Retzlaff neue Dachbahnen. Beim Verlassen der Baustelle bemerkte Petersen nicht, dass eines der unter den Dachbahnen befindlichen Bretter so heiß geworden war, dass bereits ein kleiner Schwelbrand entstand.

Der Schaden:
Nach einer halben Stunde konnte sich das Feuer dann endgültig allein entzünden. Es griff auf das Carport über, das komplett niederbrannte. Ein parkendes Auto und die Fassade des Hauses wurden ebenfalls verrußt und teilweise beschädigt. Der Schaden beläuft sich insgesamt auf 26.850 Euro.

Die Absicherung:
Die Schäden werden Familie Retzlaff zunächst von ihrer eigenen Gebäude- und der Autoversicherung erstattet. Da die Ursache für den Brand in der unsachgemäßen Kontrolle der Baustelle liegt, verlangen die Versicherer ihre Kosten von Petersen jedoch zurück. Petersens Betriebshaftpflichtversicherung begleicht diese Regressforderungen.

hier wird gerade frisch Dachpappe verlegt

Es sollte doch so schön werden...

Der Vorfall:
Victoria Hensler feiert ihren 77. Geburtstag mit Familie und Freunden im Saal vom Gasthaus „Waldblick“. Auf dem frisch gebohnerten Parkett rutscht einer der Gäste aus und stößt dabei die Gastgeberin zu Boden.

Der Schaden:
Die Bilanz des Abends: Oberschenkelhalsbruch bei Victoria Neitzel. Sie muss stationär behandelt werden. Außerdem folgen Reha- und Therapiemaßnahmen. Da die Ursache für den Unfall in der unzureichenden Beschilderung und fehlenden Hinweisen durch das Personal vom Gasthaus liegt, verlangt Frau Henslers Krankenkasse eine Beteiligung des Gasthauses an den Kosten. Diese belaufen sich auf knapp 22.000 Euro.

Die Absicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft zunächst, inwieweit sich das Gasthaus überhaupt für den Schaden verantworten muss. Aufgrund der unzureichenden Verkehrssicherungsmaßnahmen des Gasthauses sind die Ansprüche der Krankenkasse berechtigt und werden voll erstattet.

ein sehr einladender Blick in den frisch eingedeckten abgegrenzten Bereich des Gasthauses

Echt heiße Locken!

Der Vorfall:
Katharina Fischer ist eine engagierte und freundliche Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr. Bei Kunden und der Chefin des Friseursalons „Haarscharf“ ist sie gleichermaßen beliebt. Neben dem Kundenservice zählen auch Reinigungsarbeiten zu ihren Aufgaben. Eines Tages wirft sie ein defektes Glätteisen in denselben Mülleimer, in dem sich Haare, Papier- und Verpackungsreste befanden. Es kommt zum Brand, der glücklicherweise zügig durch sie selbst gelöscht werden kann.

Der Schaden:
Der brennende Mülleimer hinterließ jedoch Schäden an Fußboden und Wänden. Der Ruß zog zudem durch die Lüftungsanlage und verteilte sich bei anderen Mietparteien. Der Gebäudeeigentümer verlangt vom Salon die Erstattung der Reinigungs- und Renovierungskosten sowie des Mietausfalls für 14 Tage. Insgesamt sind dies 11.200 Euro.

Die Absicherung:
Katharina Fischer ist als Angestellte in der Betriebshaftpflichtversicherung des Salons mitversichert. Da es sich um Schäden an gemieteten Räumen und gemietetem Inventar handelt, sind diese über die Position für Mietsachschäden versichert. Auch der Mietausfall ist als Folge des Sachschadens versichert. Die Kosten werden voll erstattet.

Friseurin arbeitet hochkonzentriert mit einem Glätteisen am blonden Haar der Kundin