Staatliche Förderung durch hohe Zulagen
Zusätzliche Steuervorteile möglich
Zulagenantrag muss nur einmal gestellt werden
Vermögen ist in der Ansparphase bei Insolvenz und vor Anrechnung auf Hartz IV geschützt
Leistung an Ihre Hinterbliebenen durch Rentengarantiezeit bzw. Beitragsrückgewähr im Todesfall
Auszahlung ab dem vollendeten 62. Lebensjahr bis zu 5 Jahre vor dem festgelegten Rentenbeginn möglich
Auszahlung als lebenslange Rente
30 % des angesparten Kapitals als Einmalzahlung bei Rentenbeginn möglich
Dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung
Förderung auch während der Kindererziehungszeit
Kapitalentnahme zur Anschaffung, Herstellung oder Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie möglich
Von uns erwirtschaftete Überschüsse erhöhen Ihre Riester-Rente
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