Bleistift und Paragraph stilvoll auf Bauzeichnung

komplett ab 22,07 € monatlich [So haben wir gerechnet: 3-Jahresvertrag inkl. Komfortdeckung, Single, mit 500€ Selbstbeteiligung ]

Wohnungs- und Grund­stücks-Rechtsschutz

Finanzielle Rückendeckung für Ihre Rechte als Eigentümer oder Mieter

Ein Streit mit den Nachbarn? Ein fehlerhafte Nebenkostenabrechnung? Ausstehende Mietzahlungen? Das hat Ihnen gerade noch gefehlt. Schnell kann sich aus anfänglichem Ärger ein Rechtsstreit entwickeln, der Sie viel Geld, Zeit und Nerven kostet.
Kommen Sie dem zuvor: Mit unserem Baustein zum Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz bieten wir Ihnen nicht nur finanzielle Rückendeckung, sondern wir begleiten Sie durch alle Instanzen.
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht und bieten Lösungen an – auch schon bevor es vor Gericht geht. Rufen Sie einfach unsere kostenlose Kundenhotline an. Dort beantworten Anwälte Ihre Fragen sofort und beraten Sie zu den weiteren Schritten.
Wir übernehmen sowohl die Kosten für den konfliktfreien Weg der Mediation wie auch für Anwälte, Zeugen oder Sachverständige und Prozesse vor Gericht.
Der Clou: Alle Wohneinheiten in Deutschland sind versichert – auch die von mitversicherten Lebenspartnern oder Kindern.

Optimale Sicherheit

Unsere Komfortdeckung macht den Unterschied:

Wichtige Leistungen im VergleichStandarddeckungKomfortdeckung
Allgemein:  
Versicherungssumme innerhalb Europas (weltweit 100.000 €)1 Mio. €2 Mio. €
Strafkautionen darlehensweise100.000 €200.000 €
Selbstbeteiligung: wahlweise ohne, 150 €, 250 € oder 500 € je Rechtsschutzfall
Mitversicherung von Ehe-/Lebenspartnern und Kindern bis Eintritt in die erste Berufstätigkeit
Mitversicherung von Kindern und Eltern in häuslicher Gemeinschaft
Spezielle Highlights im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:  

Versicherungsschutz als:

Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutzungsberechtigter der selbstgenutzten Wohneinheitsoweit im Versicherungsschein angegeben

Rechtsschutz als Vermieter, Verpächtersoweit im Versicherungsschein angegeben
Alle Wohneinheiten in Deutschland auch die der Lebenspartner und mitversicherten Kinder (Studentenwohnung)
Garagen oder Kraftfahrzeugstellplätze sofern der Wohneinheit zuzurechnen
Vermieter-Rechtsschutz für eine Einliegerwohnung mit bis zu 3 Zimmern
Erschließungs- und sonstige Anliegerabgaben

Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen unterhalb der weiterführenden Informationen.

Beispiele gefällig?

Unsere Beispiele geben Ihnen einen Eindruck davon, wie schnell etwas passieren kann und was wir uns für den Fall der Fälle dagegen überlegt haben.

Junger Mann runzelt verzweifelt über einen langen Brief seines Vermieters die Stirn

Stefan bewohnt eine Wohnung, die der Vermieter völlig verwahrlosen lässt. Trotz mehrfacher Aufforderungen zur Mängelbeseitigung unternimmt der Vermieter nichts.

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Clever kombiniert – gut versichert

So können Sie Ihren Verkehrsrechtsschutz bei der Mecklenburgischen sinnvoll ergänzen:

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Beispiele zum Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz


Machen Sie sich selbst ein Bild von unserem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Schadenfälle

Räumungsklage am Hals

Der Vorfall:
Stefan bewohnt eine Wohnung, die der Vermieter völlig verwahrlosen lässt. Trotz mehrfacher Aufforderungen zur Mängelbeseitigung unternimmt der Vermieter nichts. Aus diesem Grund erklärt Stefan die Minderung der Miete in Höhe von 100 % und stellt die monatlichen Mietzahlungen vollständig ein.

Der Streit:
Daraufhin spricht der Vermieter die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug aus und fordert Stefan auf, die Wohnung binnen eines Monats zu räumen. Da Stefan der Aufforderung zu Räumung der Wohnung nicht nachkommt, erhebt der Vermieter die gerichtliche Räumungsklage sowie Klage auf Zahlung des zwischenzeitlich aufgelaufenen Mietrückstandes in Höhe von ca. 10.000 Euro.

Die Lösung:
Stefan ist bei uns rechtsschutzversichert. Mit der zugestellten Klage sucht er anwaltliche Hilfe und bittet um Übernahme des Mandats. Nach den Schilderungen und der Vorlage entsprechender Fotos der Wohnung stellen sich die Mängel in der Wohnung so dar, dass die Wände des Schlafzimmers völlig durchfeuchtet und großflächig von Schimmel befallen sind. Auch das Badezimmer ist stellenweise von Schimmel befallen, zwei Waschbecken, diverse Steckdosen/Lichtschalter und der Kachelofen, der alleine für die Beheizung der Wohnung verantwortlich ist, sind defekt, die Wände des Kellers sind durchfeuchtet, die Toilettenspülung ist mangelhaft und der Herd in der Küche ist nur eingeschränkt gebrauchsfähig. Die Mängel in der Wohnung werden daraufhin im Rahmen des Gerichtsprozesses untersucht. Vom Richter wird festgestellt, dass die vorhandenen Mängel lediglich zu einer Mietminderung von 70 % berechtigen. Dies bedeutet, dass Stefan zwar hinsichtlich der Klage rund 7.000 Euro weniger zahlen muss, aber aufgrund der um 30 % zu Unrecht geminderten Miete die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges vorliegen würden. Stefan müsste also die Wohnung räumen. Um das zu verhindern, wird zusätzlich zum Minderungsrecht ein sog. Zurückbehaltungsrecht an den restlichen 30 % der Miete geltend gemacht. Dadurch würde die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges nicht greifen. Aus formellen Gründen lehnt der Richter dies ab und verurteilt Stefan zur Zahlung von 3.000 Euro und Räumung der Wohnung. Der Anwalt legt gegen dieses fehlerhafte Urteil Berufung ein. Allerdings verkennt auch das Berufungsgericht die Voraussetzungen des Zurückbehaltungsrechtes, so dass die Berufung mangels Aussicht auf Erfolg zurückgewiesen wird. Gegen diesen Beschluss des Berufungsgerichts wird die sogenannte Gehörsrüge erhoben. Das hat zum Ziel, den Beschluss des Berufungsgerichtes aufzuheben und parallel dazu ggf. die Möglichkeiten der Revision zum Bundesgerichtshof zu eröffnen. Über die Gehörsrüge ist bislang noch nicht entschieden worden. Insgesamt sind bis hierhin allein für den Anwalt bereits rund 3.700 Euro angefallen, die wir im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes übernommen haben.

Dreister Vermieter

Der Vorfall:
Michael und Anja ziehen in eine neue Wohnung. Nach dem Auszug aus der alten Wohnung möchten sie von ihrem ehemaligen Vermieter die Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro sowie ihr Betriebskostenguthaben in Höhe von 110 Euro erstattet bekommen.

Der Streit:
Der Vermieter meint aber, dass ihm die Forderungen zustünden, weil Michael und Anja die Miete zu Unrecht über einen längeren Zeitraum gemindert hätten. Die vermeintlichen Mietrückstände verrechnet er also in voller Höhe mit der Mietkaution und dem Betriebskostenguthaben. Michael und Anja haben die Miete jedoch zu Recht gemindert, da die alte Wohnung ein erheblich undichtes Dachfenster aufwies und weil über einen längeren Zeitraum die Heizung der Wohnung ausgefallen war.

Die Lösung:
Michael und Anja sind bei uns rechtsschutzversichert. Über unsere Hotline erhalten sie eine erste Beratung und die Telefonnummer eines auf Mietrecht spezialisierten Anwalts. Dieser weist den Vermieter in mehreren Schreiben auf die Umstände hin und fordert ihn zur Zahlung auf. Da eine Zahlung nicht erfolgt, muss Klage erhoben werden. Der Richter gibt Michael und Anja recht und der Vermieter wird zur Rückzahlung verurteilt. Die Anwaltskosten in Höhe von rund 367 Euro haben wir übernommen. Der Vermieter trägt die Gerichtkosten, weil er den Prozess verloren hat und dazu verurteilt wurde.

Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung

Der Vorfall:
Volker bewohnt eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Als er in diesem Jahr von seinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung erhält, stellt er fest, dass in der Abrechnung Kosten für einen Hausmeisterdienst abgerechnet werden und zwar über 400 Euro. Auf Nachfrage erklärt der Vermieter, dass er seinen Aufwand für die Reparaturen am Haus berechnet, da seine Zeit eben kostbar sei. Das akzeptiert Volker nicht und kürzt die Nebenkostenabrechnung um die seiner Meinung nach unberechtigten Kosten.

Der Streit:
Daraufhin schickt der Vermieter eine Mahnung an Volker und verlangt Zahlung der offenen Summe. Da Volker der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, verklagt ihn der Vermieter vor dem Amtsgericht auf Zahlung.

Die Lösung:
Volker ist bei uns rechtsschutzversichert. Mit der zugestellten Klage sucht er anwaltliche Hilfe und bittet um Übernahme des Mandats. Im anschließenden Prozess weist die Richterin die Klage des Vermieters ab, da dieser tatsächlich keinen Hausmeisterdienst mit den Arbeiten beauftragt hat und nur die Kosten nach der Betriebskostenverordnung abgerechnet werden dürfen. Die Anwaltskosten in Höhe von rund 160 Euro haben wir übernommen. Der Vermieter trägt die Gerichtskosten, weil er den Prozess verloren hat und dazu verurteilt wurde.