Beispiele zum Verkehrs-Rechtsschutz

Machen Sie sich selbst ein Bild von unserem Verkehrs-Rechtsschutz. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Wer auffährt, hat nicht immer Schuld

Der Vorfall:
Susanne möchte ihrer Oma einen Überraschungsbesuch abstatten. Über die Autobahn dauert die Fahrt nur eine halbe Stunde. So könnte sie zum Kaffeetrinken da sein. Doch plötzlich kommt der Verkehr ins Stocken. Sie bremst bereits leicht ab, als ihr ein Auto von der linken Spur direkt in den Sicherheitsabstand fährt und sofort bremst. Susanne versucht es noch mit einer Vollbremsung, aber aufgrund des verkürzten Abstands fährt sie auf das vorausfahrende Fahrzeug auf.

Der Streit:
Susannes Auto wird infolge des Unfalls von einem Gutachter als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft. Der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert bemisst sich auf 5.900 Euro. Die Kosten für den Sachverständigen betragen 778 Euro. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners weigert sich, diese Kosten zu übernehmen. Sie soll angeblich Schuld am Unfall sein, weil sie ja aufgefahren ist. Susanne ist zum Glück noch über ihre Eltern rechtsschutzversichert. So zieht sie einen Anwalt zu Rate.

Die Lösung:
Der Anwalt schreibt die gegnerische Versicherung an und teilt ihr mit, dass Susanne den Unfall nicht schuldhaft verursacht hat und sie aufgrund der „unzulässigen Verkürzung des Sicherheitsabstands“ nicht mehr halten konnte. Er benennt auch Zeugen, die diesen Sachverhalt bestätigen können. Daraufhin erhält Susanne die Hälfte des geltend gemachten Betrags und die Gutachterkosten (zusammen 2.950 Euro) erstattet. Der offene Restbetrag ist nunmehr im Wege der Klage weiter zu verfolgen. Vor Gericht muss Susanne den Unfallhergang sowie die Verkürzung des Sicherheitsabstandes beweisen. Zum Glück hat Susanne einen Lkw-Fahrer als Zeugen, der den Hergang so bestätigt. Sie gewinnt das Klageverfahren und bekommt ihren Schaden in voller Höhe erstattet. Die gegnerische Seite trägt die Kosten des Verfahrens und muss auch die Susannes Anwaltskosten in Höhe von 1.451,50 Euro erstatten. Die Erfolgsaussichten einer solchen gerichtlichen Klage liegen bei etwa 50 %, da sich Zeugen nach längerer Zeit häufig nicht mehr richtig an bestimmte Sachverhalte erinnern können. Ohne finanzielle Rückendeckung über unsere Rechtsschutzversicherung hätte Susanne vermutlich auf die Klage verzichtet.

Zäh fließender Verkehr auf der Autobahn, dicht an dicht schlängeln sich die Fahrzeuge über die zwei Fahrspuren

Immer zu schnell unterwegs

Der Vorfall:
Manfred wird zum wiederholten Mal wegen überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn geblitzt und soll daraufhin für einen Monat den Führerschein entzogen bekommen.

Der Streit:
Er ist der festen Überzeugung, dass er nicht zu schnell gefahren sei. Diese Ansicht begründet er auch nachvollziehbar. Er kennt die Strecke sehr gut und weiß, dass dort häufig Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden. Außerdem ist er sehr vorsichtig gefahren, weil er bereits wegen vorangegangener Geschwindigkeitsübertretungen und der damit einhergehenden Gefahr des Führerscheinentzugs sensibilisiert war. Zudem habe während der streitgegenständlichen Fahrt seine Partnerin neben ihm gesessen und ihn stets darauf aufmerksam gemacht, wenn er zu schnell fuhr.

Die Lösung:
Sein Anwalt glaubt ihm und beantragt bei der zuständigen Behörde Akteneinsicht. Es stellt sich heraus, dass sich in der Akte nicht der korrekte Eichschein für das Messgerät befindet. Dieser Sachverhalt kann jedoch im weiteren Verfahren aufgeklärt werden und der korrekte Eichschein wird von der Behörde nachgereicht. Zudem beantragt der Anwalt Einsicht in die Bedienungsanleitung des Messgerätes, welche ihm in den Räumlichkeiten der Behörde auch gewährt wird. Dem Anwalt wird auch das Messvideo vorgespielt. Dabei stellt sich heraus, dass Manfred während der Messung verschiedene andere Fahrzeuge überholt und somit offensichtlich zu schnell gefahren ist. Aus diesem Grund und mangels anderweitiger Ansatzpunkte für eine Erfolg versprechende Verteidigung wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück genommen.
Immerhin kann der Führerscheinentzug aber ein Dreivierteljahr heraus gezögert werden. So kann Manfred den Führerschein über die Weihnachtszeit abgeben, damit ihn keine allzu großen berufsbedingten Einschränkungen treffen. Die Anwaltskosten in Höhe von rund 295 Euro haben wir im Rahmen der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung von Manfred übernommen.

Unschuldig steht dieser Blitzkasten vor dem wolkenlosen blauen Himmel

Der Staat bittet zur Kasse

Der Vorfall:
Andrea fährt einen Geländewagen. Dieser wurde vom Finanzamt bisher im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) als „anderes Fahrzeug“ besteuert, so dass Andrea jährlich lediglich einen Betrag in Höhe von 172,31 Euro an Kfz-Steuer zu entrichten hatte.

Der Streit:
Durch eine Änderung im KraftStG werden diese Fahrzeuge nunmehr nach Bauart und Einrichtung einer bestimmten Fahrzeugart zugerechnet. Das Finanzamt besteuert den Geländewagen nunmehr als Pkw und Andrea sollte eine jährliche Kfz-Steuer in Höhe von 1.578 Euro zahlen. Gegen diese Einordnung legt Andrea Einspruch ein. Diesem Einspruch wird nicht stattgegeben.

Die Lösung:
Zusammen mit ihrem Anwalt klagt Andrea am Finanzgericht und später am Bundesfinanzhof mit der Argumentation, dass es sich bei ihrem Fahrzeug um einen Lkw und nicht um einen Pkw handelt und er somit wie zuvor mit lediglich 172,31 Euro zu besteuern sei. Auch der Bundesfinanzhof weist die Klage als unbegründet zurück. Die Anwaltskosten in Höhe von rund 1.525 Euro haben wir im Rahmen der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung von Andrea übernommen.

Frau lehnt auf einem Waldweg an ihren Geländewagen und genießt die herbstlichen Sonnenstrahlen im Gesicht