Beispiele zum Privat-Rechtsschutz
Machen Sie sich selbst ein Bild von unserem Privat-Rechtsschutz. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.
Folgenschwerer Besuch
Der Vorfall:
Tagelang hatte es geschneit und der Januar war frostig kalt. Jutta hatte einen schönen Winterspaziergang mit ihrem Freund Lukas geplant und wollte ihn Zuhause abholen. Lukas wohnt in einer schicken Wohnung der Genossenschaft zur Miete. Der Weg zum Hauseingang ist trotz der starken Schneefälle winterdienstlich nicht geräumt worden. So haben sich im Schnee teilweise vereiste Stellen gebildet und es kommt wie es kommen muss: Jutta rutscht aus und stürzt.
Der Streit:
Der herbeigerufene Notarzt bringt Jutta ins Krankenhaus. Bei der Untersuchung wird die bereits vermutete Fraktur des Handgelenkes diagnostiziert und weiterhin festgestellt, dass zur Stabilisierung Implantate erforderlich sind. Die nötige Operation führt dazu, dass Jutta für drei Tage stationär im Krankenhaus bleiben muss. Nach der Operation ist sie aufgrund der erheblichen Schmerzen sowie der Bewegungseinschränkung für 2 Monate krankgeschrieben. Bis zur Entfernung der Implantate nach etwa einem Jahr kann Jutta ihr Handgelenk lediglich mit einer Bewegungseinschränkung von 30 Prozent nutzen. Jutta nutzt unsere Rechtsschutzhotline und erhält Auskunft über ihre rechtlichen Möglichkeiten. Zudem erhält sie die Telefonnummer eines Partneranwalts, der sich im Bereich Schadenersatzrecht spezialisiert hat.
Die Lösung:
Da die Wohnungsgenossenschaft als Hauseigentümer für die winterdienstliche Räumung der Zuwegung verantwortlich ist und mangels entsprechender Räumung ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, ist diese zum Schadenersatz verpflichtet. Der Anwalt schreibt also den Eigentümer an und fordert ein Schmerzensgeld in Höhe von vorläufig 10.000 Euro und macht den Verdienstausfall geltend. Die Versicherung der Genossenschaft versucht, die Übernahme der Haftung abzulehnen bzw. die Entschädigung zu reduzieren. Sie wenden beispielsweise ein, dass Jutta kein angemessenes Schuhwerk getragen hätte und es Schilder gab, welche ein Betreten auf eigene Gefahr postuliert hätten. Alle Einwände der Versicherung können jedoch außergerichtlich widerlegt werden. Da Jutta nach der Entfernung der Implantate keine dauerhaften Schäden erlitten hat, einigte man sich vergleichsweise und außergerichtlich auf ein Schmerzensgeld sowie eine Erstattung des Verdienstausfalls in Höhe von insgesamt 8.000 Euro. Die Anwaltskosten in Höhe von rund 1.400 Euro haben wir im Rahmen des Privat-Rechtsschutzes übernommen.
Das Testament
Der Vorfall:
Der Ehemann von Martina ist verstorben. In seinem Testament hat er Martina zur alleinigen Erbin erklärt. Die gemeinsame Tochter zweifelt jedoch die Echtheit des Testamentes an. Dort sei versehentlich ein falsches Datum vermerkt worden.
Der Streit:
Da als Erbmasse ein Einfamilienhaus vorhanden ist, beansprucht die Tochter als Erbe einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro.
Die Lösung:
Im Rahmen einer anwaltlichen Beratung prüft die Anwältin von Martina die geschilderte Rechtslage und erläutert ihr, dass ein falsches Datum rechtlich gesehen für die Formwirksamkeit eines Testamentes unbeachtlich ist, solange nachgewiesen werden kann, dass das Testament tatsächlich vom Verstorbenen errichtet worden ist. Martina weiß noch, dass ein Arbeitskollege ihres verstorbenen Ehemannes bei der Abfassung des Testaments im Haus gewesen ist und sie so im gerichtlichen Verfahren beweisen könnte, dass das Testament echt und nicht formunwirksam ist. Durch die Beratung der Rechtsanwältin kann Martina die richtigen Schritte einleiten und gegenüber dem Nachlassgericht den Zeugen benennen. Weil Martina in ihrer Rechtsschutzversicherung die Komfortdeckung für den privaten Bereich abgeschlossen hat, übernehmen wir für die Beratungsleistung der Rechtsanwalts-Kosten in Höhe von 1.000 Euro.
Die verloren gegangene Urlaubsreise
Der Vorfall:
Peter und Linda haben sich schon sehr lange auf ihren Urlaub gefreut. Sie haben ein Hotel auf Gran Canaria gebucht, das sich nach den Beschreibungen des Prospekts direkt am Strand befindet und daher Zimmer mit Meerblick anbietet. Der pauschale Preis von 1.500 Euro für ein Zimmer für zwei Personen in der Hochsaison ist ebenfalls unschlagbar.
Der Streit:
Am Urlaubsziel angekommen, stellt sich heraus, dass das Hotel aus mehreren Häusern besteht und das gebuchte Zimmer nicht am Strand, sondern 500 m von diesem entfernt an einer vielbefahrenen Straße liegt. Außerdem wird dieses Haus gerade umgebaut, so dass an einen erholsamen Urlaub nicht zu denken ist. Die Reiseleitung vor Ort verweigert ein anderes Zimmer mit der Begründung, dass die anderen Häuser ausgebucht wären.
Die Lösung:
Wieder zu Hause lassen sich Peter und Linda von uns einen auf Reiserecht spezialisierten Rechtsanwalt benennen, der neben dem Reisepreis auch ein Schmerzensgeld von dem Reiserveranstalter fordert. Der Reiseveranstalter verweigert die Rückerstattung des Reisepreises, so dass der beauftragte Rechtsanwalt Klage zum Gericht einreicht. Die erforderlichen Kosten von rund 500 Euro haben wir übernommen.