Junger Mann steht mit seinem E-Scooter auf einer Aussichtsplattform und blickt lächeln in die Sonne

Versicherungsschutz schon ab 36 €

E-Scooter-Versicherung

Gefühl von Leichtigkeit und Jugend

Aufsteigen. Losrollen. Und jede Menge Spaß haben. Die „coolen" E-Scooter liegen voll im Trend und sind ideal auf kürzeren Strecken.

Moment, haben Sie an den Versicherungsschutz für diesen kleinen Roller gedacht? Wenn nicht, holen Sie sich Ihr Kennzeichen in Form eines kleineren Aufklebers bei unseren Vermittler*innen vor Ort ab.

Optimale Sicherheit

Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

Kfz-Haftpflicht

  • 100 Mio. € Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • 15 Mio. € Versicherungssumme je geschädigter Person

Teilkasko

  • Entwendung
  • Brand oder Explosion
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag
  • Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Glasbruch
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung

 

Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.

Beispiele gefällig?

Unsere Beispiele geben Ihnen einen Eindruck davon, wie schnell etwas passieren kann und was wir uns für den Fall der Fälle dagegen überlegt haben.

Junge Frau auf dem E-Scooter unterwegs, der Alexanderplatz spiegelt sich in den Scheiben

Jenny ist mit ihren Freundinnen in der Stadt verabredet. Sie wollen Eis essen und quatschen. So macht sie sich fröhlich mit ihrem neuen E-Scooter auf den Weg. Sie ist spät dran, also gibt sie ordentlich Gas.

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Clever kombiniert – gut versichert

So können Sie Ihre E-Scooter-Versicherung bei der Mecklenburgischen sinnvoll ergänzen:

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FAQs – Häufig gestellte Fragen zur E-Scooter-Versicherung

Allgemeine Fragen zur E-Scooter-Versicherung

Warum brauche ich eine E-Scooter-Versicherung?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie mit Ihrem E-Scooter im Straßenverkehr fahren möchten. Da E-Scooter rechtlich als Kleinfahrzeuge gelten, haften Sie – genau wie beim Auto oder Moped – für Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zufügen.

Welche E-Scooter müssen versichert werden?

Alle E-Scooter, die im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h haben, müssen versichert sein und eine gültige Betriebserlaubnis nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) haben.

Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren?

Nein, Sie müssen Ihren E-Scooter separat versichern. E-Scooter gelten rechtlich als eigene Fahrzeugklasse (Elektrokleinstfahrzeuge) und brauchen deshalb eine separate Haftpflichtversicherung mit eigenem Kennzeichen.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz für meinen E-Scooter?

Der Versicherungsschutz gilt maximal für ein Jahr. Jedes Jahr zum 1. März (wie in der Moped Versicherung) müssen Sie den Versicherungsschutz neu beantragen und erhalten ein neues Kennzeichen.

Wann lohnt sich eine Teilkasko für meinen E-Scooter?

Eine Teilkasko für Ihren E-Scooter lohnt sich vor allem dann, wenn Sie sich beispielsweise auch gegen Diebstahl, den Zusammenstoß mit Tieren aller Art sowie Kurzschlussschäden an der Verkabelung schützen möchten.

Allgemeine Fragen zum E-Scooter

Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?

Die Benutzung von E-Scootern ist ausschließlich auf Radwegen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn kein Radweg vorhanden ist, dürfen Sie auf der Straße fahren. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren mit dem E-Scooter verboten.

Gibt es eine Helmpflicht für E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer?

Nein, aber das Tragen eines Helmes wird dringend empfohlen.

Darf ich jemanden auf dem E-Scooter mitnehmen?

Nein, Sie dürfen nur allein auf dem E-Scooter fahren.

Welche Promille-Grenze gilt für E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer?

Für E-Scooter gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrerinnen und Autofahrer. Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und weitere rechtliche Konsequenzen. Bereits ab 0,3 Promille kann das Fahren strafbar sein, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten. Für Personen unter 21 Jahren sowie Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze.

Häufige Fragen zum Vertragsabschluss und Versicherungskennzeichen für E-Scooter

Wie kann ich die E-Scooter-Versicherung bei der Mecklenburgischen abschließen?

Wenn Sie an einer Versicherung für Ihren E-Scooter interessiert sind, sprechen Sie gerne Ihre persönliche Vermittlerin oder Ihren Vermittler vor Ort an.

Welche Voraussetzungen muss mein E-Scooter erfüllen, damit er eine Versicherungsplakette erhält?

Damit Ihr E-Scooter ein Versicherungskennzeichen erhält, muss er für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Voraussetzung ist eine gültige Betriebserlaubnis nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Außerdem darf der E-Scooter nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h haben.

Wie erhalte ich das Versicherungskennzeichen für meinen E-Scooter?

Nach Abschluss Ihrer E-Scooter-Versicherung erhalten Sie die Versicherungsplakette direkt vor Ort. Die Plakette muss gut sichtbar am dafür vorgesehenen Platz am E-Scooter angebracht werden.

Wo muss die Versicherungsplakette am E-Scooter angebracht werden?

Die Versicherungsplakette muss gut sichtbar an der Rückseite des E-Scooters angebracht werden – möglichst unter der Schlussleuchte und mindestens fünf Zentimeter über der Fahrbahn. Sie darf nicht verdeckt, schmutzig oder beschädigt sein, damit sie bei Kontrollen und im Schadensfall eindeutig erkennbar ist.

Häufige Fragen zum Versicherungsschutz für E-Scooter

Ist Diebstahl des E-Scooters mitversichert?

Ja, wenn Sie zur Haftpflicht auch eine Teilkasko abgeschlossen haben, ist Ihr E-Scooter auch gegen Diebstahl versichert. Bitte beachten Sie aber unbedingt die Sicherungsvorschriften in den Versicherungsbedingungen.

Sind elektronische Schäden, wie Akkuschäden, mitversichert?

Ja, in der Teilkaskoversicherung sind auch bestimmte elektronische Schäden mitversichert. Dazu gehören beispielsweise Kurzschlussschäden an der Verkabelung oder Schäden durch Brand oder Explosion, die auch den Akku betreffen können.

Wird mein Versicherungsschutz ungültig, wenn ich den E-Scooter modifiziere (z. B. tunen)?

Ja, wenn Sie Ihren E-Scooter technisch verändern und er dadurch schneller als 20 km/h fährt, erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden und ist auch nicht mehr versicherbar. Modifikationen können dazu führen, dass der Versicherungsschutz erlischt.

Brauche ich für einen E-Scooter einen Führerschein?

Nein, für die Benutzung eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich.

Wer darf mit meinem versicherten E-Scooter fahren?

Grundsätzlich darf jede Person Ihren E-Scooter fahren, die das gesetzliche Mindestalter von 14 Jahren erreicht hat.

Darf ich mit meinem E-Scooter im Ausland fahren?

Im Ausland gelten teils andere Vorschriften als in Deutschland. So unterscheiden sich beispielsweise die Altersgrenzen, die zulässigen Fahrbereiche oder die Regelungen zur Versicherungspflicht. Während in Ländern wie Italien und Frankreich ebenfalls eine Versicherung vorgeschrieben ist, sind private E-Scooter in den Niederlanden und Großbritannien gar nicht im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt.

Wer den eigenen E-Scooter mit auf Reisen nehmen möchte, sollte sich deshalb vorab über die geltenden Bestimmungen im Urlaubsland informieren. Im Zweifel kann es einfacher sein, vor Ort einen E-Scooter zu mieten.

Was passiert, wenn ich ohne Versicherungsschutz mit meinem E-Scooter fahre?

Das Fahren ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht erlaubt. E-Scooter sind versicherungspflichtig. Ohne Versicherungsschutz drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen. Außerdem haften Sie für Schäden, die Sie verursachen, mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Häufige Fragen zum richtigen Verhalten im Schadensfall mit einem E-Scooter

Wie melde ich einen Schaden mit meinem E-Scooter bei der Mecklenburgischen?

Einen Schaden sollten Sie unverzüglich Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler melden. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit uns den Schaden online auf unserer Website anzuzeigen oder unsere Schadenservice-Hotline zu kontaktieren: 0800 1797 777.

Was muss ich nach einem Unfall mit dem E-Scooter tun?

Nach einem Unfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle absichern, sofern dies gefahrlos möglich ist. Gibt es Verletzte, verständigen Sie den Rettungsdienst und leisten Erste Hilfe. Bei Personen- oder größeren Sachschäden sowie bei unklarer Schuldfrage empfiehlt es sich außerdem, die Polizei einzuschalten.

Tauschen Sie anschließend die Kontaktdaten mit allen Beteiligten aus und dokumentieren Sie den Unfall möglichst mit Fotos. Melden Sie den Schaden danach zeitnah Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler oder über unsere Website.

Welche Informationen benötigt die Versicherung bei einer Schadensmeldung?

Damit Ihr Schaden schnell bearbeitet werden kann, sollten Sie den Vorfall möglichst genau schildern. In der Regel werden folgende Informationen benötigt:

  • Ihre Versicherungs- oder Vertragsnummer
  • Datum, Uhrzeit und Ort des Schadens
  • Eine Beschreibung des Unfall- oder Schadenhergangs
  • Angaben zu beteiligten Personen und Fahrzeugen
  • Informationen zu entstandenen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
  • Fotos, sofern vorhanden
  • Bei polizeilicher Aufnahme: das Aktenzeichen oder die Kontaktdaten der zuständigen Dienststelle

Sie möchten Ihre offenen Fragen in einem persönlichen Gespräch klären? Unsere Vermittlerinnen und Vermittler kümmern sich gern um Sie.

Beispiele zur E-Scooter-Versicherung


Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer E-Scooter-Versicherung. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Schadenfälle

Unfall in der Fußgängerzone

Der Vorfall:
Jenny ist mit ihren Freundinnen in der Stadt verabredet. Sie wollen Eis essen und quatschen. So macht sie sich fröhlich mit ihrem neuen E-Scooter auf den Weg. Sie ist spät dran, also gibt sie ordentlich Gas. Sie weiß, dass man den Roller in der Fußgängerzone nur schieben darf, aber es ist ja nur ein kurzes Stück und in diesem Bereich gibt es ein Schild „E-Scooter frei“. Plötzlich taucht von der Seite eine ältere Dame auf und Jenny kann weder bremsen noch ausweichen. Sie fährt die Dame um.

Der Schaden:
Jenny wird glücklicherweise nur leicht verletzt. Die ältere Dame muss allerdings ins Krankenhaus. Sie hat sich durch den Sturz mehrere Brüche zugezogen. Die Genesung zieht sich sehr lange hin. Ihr linker Arm ist nach dem Unfall nicht mehr voll funktionsfähig. So ist sie künftig auf Pflege und Haushaltshilfe angewiesen.

Die Absicherung:
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung, die Jenny für den E-Scooter bei uns abgeschlossen hat, übernehmen wir alle Kosten, die zur Genesung der älteren Dame entstanden sind. Auch die Kosten, die künftig für Pflege und Unterstützung im Haushalt anfallen, werden erstattet. Zudem erhält sie ein angemessenes Schmerzensgeld.

Gefährlicher Akku

Der Vorfall:
Die Abiturientin Theresa fährt jeden Morgen mit ihrem neuen E-Scooter zur Schule. Dort parkt sie ihren kleinen Flitzer bei den Fahrrädern. Leider hat der letzte Sturm die Überdachung des Fahrradständers weggeweht, so dass alle Fahrzeuge den ganzen Vormittag der prallen Sonne ausgesetzt sind. Wie problematisch die hohen Sommertemperaturen für ihren Roller sein würden, ahnte Theresa nicht.

Der Schaden:
Als sie nach Schulschluss mit ihren Freunden Richtung Fahrradständer geht, sieht sie bereits die Feuerwehrleute. Oje, denken alle, was ist denn da los? Beim Näherkommen sieht Theresa es sofort, die Feuerwehr löscht gerade ihren Elektroroller. Der Akku hats ich vermutlich durch die hohe Hitzeeinstrahlung selbst entzündet. Der Roller ist ein Totalschaden und auch einige Fahrräder wurden durch den Brand in Mitleidenschaft gezogen.

Die Absicherung:
Die beschädigten Fahrräder ersetzen wir im Rahmen von Theresas Haftpflichtversicherung. Zum Glück hatten ihre Eltern ihr dazu geraten, auch eine Teilkasko bei uns abzuschließen, falls der Roller gestohlen wird. Das war hier zwar nicht der Fall, aber die Teilkaskoversicherung zahlt auch bei Brand oder Explosion. So konnte Theresa sich mit unserer Entschädigung einen neuen Elektroroller kaufen. Der wird natürlich nicht mehr in der Sonne abgestellt.

Ausgeliehen

Der Vorfall:
Sören ist gerade 14 geworden. Endlich darf er auch so einen coolen E-Scooter fahren. Einen eigenen Scooter hat er zwar noch nicht, aber er darf hin und wieder den seines Bruders fahren. Heute ist Sören damit auf dem Weg zum Bolzplatz. Noch einmal rechts abbiegen. Da passiert es:Den Radfahrer hatte er gar nicht bemerkt. Er fährt ihn um und landet wie der Radfahrer unsanft auf dem Boden. Er schaut zuerst zum E-Scooter, der zum Glück heil geblieben ist. Dann beschimpft ihn auch schon der Radfahrer. Beide rappeln sich auf und Sören bemerkt, dass der Radfahrer sich den Arm hält. Sören ruft seinen Mutter an. Die verständigt die Polizei und ist auch selbst schnell vor Ort.

Der Schaden:
Als der Krankenwagen den Radfahrer erstversorgt hat, ist klar: Ellenbogenfraktur. Auch das Fahrrad muss in die Werkstatt.

Die Absicherung:
Die Kosten für die Genesung des Radfahrers und den Schaden am Fahrrad haben wir im Rahmen der Haftpflichtversicherung übernommen, die für den E-Scooter abgeschlossen wurde. Unerheblich für die Erstattung ist dabei, ob Sören oder sein Bruder den E-Scooter gefahren hat.