Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler

Soll das Krankentagegeld im Rahmen einer privaten Vollversicherung eingeschlossen werden?

Selbstständige und Freiberufler
Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, geben Sie bitte zur Berechnung des Krankentagegeldes Ihr monatliches Nettoeinkommen an. Für Selbstständige oder Freiberufler beträgt das Nettoeinkommen 75% des nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelten Gewinns (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) vor Steuern aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft.
Monatliches Nettoeinkommen Euro / Monat
 
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