Dumm gelaufen? – Schlau versichert!

Bei Freunden Rotwein auf dem weißen Sofa verschüttet? Beim Umzug der Nachbarin die Ming-Vase umgestoßen? Mit dem Fahrrad einen Passanten umgefahren? So ein Pech!

Mit unserer Privathaftpflicht sind Sie optimal abgesichert. Wir regeln die finanziellen Schadenersatz-Ansprüche bei Personen- und Sachschäden für Sie. Bei Personenschäden haften Sie nach dem Gesetz sogar unbegrenzt. Schlimmstenfalls für den Rest Ihres Lebens. Daher gehört eine private Haftpflichtversicherung zu den Must-have-Versicherungen.

Unser Highlight für Sie: Im Streitfall prüfen wir, ob Ansprüche gegen Sie berechtigt sind – notfalls auch bis zu einem Gerichtsverfahren. So sparen Sie sich den Anwalt und die Gerichtskosten.

Optimale Sicherheit

Generell im Versicherungsschutz enthalten


Höhe der Versicherungssumme

Die können Sie selbst bestimmen. Es stehen 15, 30 oder 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Wahl.

Mitversicherte Personen

Mitversichert sind je nach Tarif Ihr Ehe-/Lebenspartner, minderjährige Kinder, im Haushalt beschäftigte Personen, Au-Pairs, Austauschschüler und Notfallhelfer, aber auch volljährige Kinder (unverheiratet und in häuslicher Gemeinschaft oder in Schul- oder Berufsausbildung) sowie bei Ihnen dauerhaft wohnende Familienangehörige bis zweiten Grades. Inklusive Schäden durch deliktsunfähige Personen / (Enkel-)Kinder bis 100.000 €.

Beruf und Ehrenamt
  • Abhandenkommen von Berufsschlüsseln (auch Vereins- und ehrenamtliche Schlüssel) bis 100.000 €, bei nicht verschuldetem Schlüsselverlust bis 2.500 € (z. B. Raub / Diebstahl)
  • Teilnahme am fachpraktischen Unterricht (z. B. Laborarbeiten) einschließlich Sachschäden an Lehrgeräten dieser Einrichtung / Teilnahme an schulischen, studentischen Praktika (auch Betriebspraktika), Ferienjob
  • Selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten bis 12.000 € Jahresumsatz
  • Schäden an Sachen von Arbeitgebern / Dienstherren und Arbeitskollegen bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit bis 10.000 €
Haus und Wohnung
  • Schäden als Mieter / Eigentümer von Wohnungen oder Einfamilienhäusern sowie Schäden an gemieteten Wohnräumen
  • Mitversicherung der Betreiberhaftpflicht von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z. B. Photovoltaik-, Wärmepumpen-, Solaranlage)
  • Abhandenkommen von fremden privaten Schlüsseln bis 100.000 €, bei nicht verschuldetem Schlüsselverlust bis 2.500 € (z. B. Raub / Diebstahl)
Freizeit und Sportausübung
  • Schäden in der Freizeit, als Fußgänger oder Radfahrer sowie beim Sport
Spezielle Leistungen
  • Schäden durch Gefälligkeitshandlungen (z. B. als Umzugshelfer)
  • Nachhaltiger Schadensersatz durch Reparatur über die gesetzliche Haftpflicht hinaus bis 2.500 € / 10 % über Zeitwert
  • Entschädigung zum Neuwert für Sachen Dritter (nicht älter als 3 Jahre) bis 500 €
  • Schäden an geliehenen / gemieteten beweglichen Sachen bis 50.000 €, bei Abhandenkommen bis 500 €
Kombination mit Tierhalter-Haftpflicht
  • Preiswerter Einschluss von Hunden und Pferden möglich

 

Bausteine als zusätzliche Leistung frei wählbar

Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.

Beispiele gefällig?

Unsere Beispiele geben Ihnen einen Eindruck davon, wie schnell etwas passieren kann und was wir uns für den Fall der Fälle dagegen überlegt haben.

Mann steht mit einem Bein auf der Leiter und spannt noch schnell das Bohrfutter seines Akkuschraubers

Um in seiner neuen Mietwohnung Lampen anzubringen, leiht sich Thomas Leier von seinem Nachbarn eine Bohrmaschine. Voller Elan geht es los. Beim dritten Loch gibt es einen lauten Knall.

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Clever kombiniert – gut versichert

So können Sie Ihre private Haftpflichtversicherung bei der Mecklenburgischen sinnvoll ergänzen:

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Beispiele zur Privathaftpflichtversicherung


Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Privathaftpflichtversicherung. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Schadenfälle

Typisch, das musste ja passieren

Der Vorfall:
Um in seiner neuen Mietwohnung Lampen anzubringen, leiht sich Thomas Leier von seinem Nachbarn eine Bohrmaschine. Voller Elan geht es los. Beim dritten Loch gibt es einen lauten Knall. Er hat ein Kabel angebohrt und die Bohrmaschine funktioniert auch nicht mehr.

Der Schaden:
Der Vermieter verlangt für die Reparatur der Stromleitung und Sicherung (inkl. Wand aufstemmen und verputzen) 281,30 Euro. Der Ersatz der geliehenen Bohrmaschine kostet weitere 179,95 Euro.

Die Absicherung:
Schäden an gemieteten Wohnräumen sind in der Mecklenburgischen Privathaftpflichtversicherung mitversichert, sodass die Reparaturkosten voll übernommen werden. Thomas darf sich darüber freuen, dass Schäden an der geliehenen Bohrmaschine bis 25.000 Euro mitversichert sind

Achtung Katze!

Der Vorfall:
Thomas Finke und seine 5-jährige Tochter Leni fahren zusammen mit ihren Fahrrädern zum Bäcker. Leni liebt ihr knallrotes Kinderfahrrad und ist damit schon sicher unterwegs. Als sie eine Katze sieht, ist sie beim Fahren abgelenkt und stößt mit dem Fahrradlenker gegen ein geparktes Auto. Thomas hilft ihr sofort. Außer ein paar Tränen ist ihr glücklicherweise nichts passiert.

Der Schaden:
Das Auto hat es etwas schwerer erwischt. Von dem Aufprall hat es diverse Kratzer und Beulen auf der Beifahrerseite. Mittels Smart-Repair ließ sich dieser Schaden jedoch schnell beheben. Alles in allem 980 Euro.

Die Absicherung:
Leni ist nach dem Gesetz noch zu jung, um selbst für den Schaden verantwortlich gemacht zu werden. Da sie bereits Fahrerfahrung hatte, kann man ihrem Vater auch keine Aufsichtspflichtverletzung vorwerfen. Der Autobesitzer bliebe normalerweise auf seinem Schaden selbst sitzen.

Zum Glück hat Thomas seine Privathaftpflichtversicherung bei der Mecklenburgischen. Hierin sind Schäden durch deliktsunfähige Kinder bis zu 50.000 Euro mitversichert.

Kneipentour mit Folgen

Der Vorfall:
Hannes Lüdenscheidt und seine Kumpels ziehen am Wochenende durch die Kneipenmeile der Stadt. Am späten Abend werden sie in eine Schlägerei verwickelt. Hannes wird dabei schwer verletzt. Die Täter entkommen unerkannt.

Der Schaden:
Mit Platzwunden, gebrochenem Kiefer und zwei fehlenden Zähnen fand sich Hannes kurze Zeit später im Krankenhaus wieder. Über Monate litt Hannes an massiven Kieferschmerzen. Er musste operiert und therapeutisch behandelt werden. Seinen Beruf als Callcenteragent konnte er 11 Wochen lang nicht ausüben.

Die Absicherung:
Hannes erstattet bei der Polizei Anzeige wegen Körperverletzung gegen "Unbekannt“. Da der Täter nicht ermittelt werden kann, wird das Verfahren eingestellt. Dafür leistet Hannes‘ eigene Privathaftpflichtversicherung bei der Mecklenburgischen. Die sogenannte Gewaltopferhilfe ist mitversichert, es wird ihm ein Schmerzensgeld bis zu 25.000 Euro gezahlt.