Junges Paar schaut auf dem Smartphone nach geeigneten Einrichtungsgegenständen für ihr erstes gemeinsames Zuhause

Hausratversicherung

Für ein kuscheliges Zuhause-Gefühl – in jedem Moment

Lassen Sie ruhig mal Ihren Blick durch Ihr Zuhause schweifen: Da ist im Laufe der Zeit sicher einiges zusammengekommen. Das eine war vielleicht wertvoll in der Anschaffung, das andere hat eher einen persönlichen Wert für Sie. Ärgerlich und teuer, wenn davon etwas gestohlen wird oder durch Feuer oder Leitungswasser zu Schaden kommt. Die ideellen Werte können wir Ihnen leider nicht zurückbringen, aber unsere Hausratversicherung ersetzt Ihnen zumindest die materiellen Werte.

Unser Tipp für Fahrradliebhaber und Online-Shopper: Schützen Sie sich mit unseren Zusatzbausteinen wie Schutzbrief und Internetschutz vor bösen Überraschungen – egal ob Sie online oder auf dem Rad unterwegs sind.

Optimale Sicherheit

Unsere Komfortdeckung macht den Unterschied. Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

Wichtige Leistungen im VergleichGrunddeckungKomfortdeckung
Hotelkostenbis 100 € je Tag,
max. 100 Tage
bis 200 € je Tag,
max. 200 Tage
Datenrettungskosten (bis 1.000 €)
Ständige Außenversicherung für Sportausrüstungen (bis 2.500 €)
Skimming Vermögensschäden durch Auslesen von Bank- oder Kreditkarten bis 500 €
Mitversicherung grober Fahrlässigkeit
Sofern gewünscht:  
Fahrrad-Schutz
Internet-Schutz

Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.

Naturgefahren-Check

Ist Ihr Zuhause bei Unwetter richtig versichert? Machen Sie mit uns den Naturgefahrencheck. Mit wenigen Klicks erfahren Sie, wie hoch das Risiko vor Ihrer Haustür ist und welche Schäden Starkregen und Co. in Ihrer Region verursachen. 

Beispiele gefällig?

Unsere Beispiele geben Ihnen einen Eindruck davon, wie schnell etwas passieren kann und was wir uns für den Fall der Fälle dagegen überlegt haben.

Ein junges Paar startet bei bestem Wetter und in voller Montur zur Fahrradtour

Sabine und Michael Kroll wollten das schöne Wetter nochmal nutzen, um einen Ausflug mit den neuen E-​Bikes zu machen. Das Ziel stand schnell fest, die knapp 20 km entfernte Waldschänke „Am Eichenturm“ sollte es sein.

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Clever kombiniert – gut versichert

So können Sie Ihre Hausratversicherung bei der Mecklenburgischen sinnvoll ergänzen:

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FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung

Allgemeine Fragen zur Hausratversicherung

Warum ist eine Hausratversicherung sinnvoll?

Wird Ihr Hausrat durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl beschädigt oder zerstört, kann der finanzielle Verlust erheblich sein. Die Hausratversicherung der Mecklenburgischen schützt Sie im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes vor den finanziellen Folgen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz beschädigter oder zerstörter Sachen.

Was gehört alles zum Hausrat?

Zum Hausrat zählen grundsätzlich alle beweglichen Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden und Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung dienen. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Haushaltsgeräte, Bücher, Sportausrüstung, Fahrräder oder Wertsachen und Bargeld.

Als Faustregel gilt: Alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, gehört in der Regel zum Hausrat.

Was ist der Unterschied zwischen einer Hausrat- und einer Wohngebäudeversicherung?

Die Hausratversicherung versichert in der Regel die Sachen, die Sie bei einem Umzug mitnehmen würden. Die Wohngebäudeversicherung hingegen versichert das Gebäude selbst sowie fest mit ihm verbundene Bestandteile, etwa Dach, Wände, Fenster oder fest eingebaute Heizungsanlagen.

Häufige Fragen zu den Kosten einer Hausratversicherung

Was kostet eine Hausratversicherung?

Die Kosten einer Hausratversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab und werden individuell berechnet. Dazu zählen insbesondere die Wohnfläche, der Wert der Ausstattung sowie der gewünschte Leistungsumfang.

Wann und wie zahle ich meine Beiträge für die Hausratversicherung?

Sie können die Beiträge für Ihre Hausratversicherung wahlweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zahlen. Die Beiträge können bequem per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen werden. Bei monatlicher Zahlung ist das Lastschriftverfahren erforderlich.

Kann ich meine Hausratversicherung von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich können Sie den Beitrag zur Hausratversicherung nicht steuerlich absetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch ein Teil des Beitrags im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer steuerlich berücksichtigt werden. Ob und in welcher Höhe dies möglich ist, sollten Sie individuell prüfen lassen. Wenden Sie sich hierzu am besten an Ihre Steuerberatung oder das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zum Vertragsabschluss einer Hausratversicherung

Wer sollte eine Hausratversicherung abschließen?

Eine Hausratversicherung kann sowohl für Mieterinnen und Mieter sowie Gebäude- oder Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer sinnvoll sein, um sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens am Hausrat abzusichern.

Wann sollte ich die Hausratversicherung abschließen?

Eine Hausratversicherung kann sinnvoll sein, sobald Sie einen eigenen Haushalt haben und sich gegen die finanziellen Folgen eines Schadens an Ihrem Hausrat absichern möchten.

Wie kann ich die Hausratversicherung bei der Mecklenburgischen abschließen?

Die Hausratversicherung der Mecklenburgischen können Sie bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler vor Ort abschließen. Dort werden Sie beraten und können gemeinsam die passende Versicherungssumme für Ihren Hausrat ermitteln.

Häufige Fragen zum Versicherungsschutz einer Hausratversicherung

Wie kann ich den Wert meines Hausrats ermitteln?

Damit Ihr Hausrat im Schadensfall ausreichend abgesichert ist, sollte die Versicherungssumme den Gesamtwert Ihres Hausrats abdecken. Für die Ermittlung der Versicherungssumme bietet die Mecklenburgische eine vereinfachte Berechnung anhand der Wohnfläche. Bei einer über- oder unterdurchschnittlichen Ausstattung kann die Versicherungssumme entsprechend individuell angepasst werden.

Was bezahlt die Hausratversicherung nach einem Schaden?

Ihr Hausrat ist in der Regel zum Neuwert versichert. Das bedeutet: Ist eine Reparatur des beschädigten Gegenstands nicht möglich, können Sie sich Ersatz in gleicher Art und Zweckbestimmung neu beschaffen. Für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Münzen, Urkunden oder Sparbücher gibt es besondere Entschädigungsgrenzen. Je nach Schaden können darüber hinaus weitere versicherte Kosten übernommen werden, beispielsweise für eine notwendige Hotelunterbringung sowie Transport- und Lagerkosten, wenn Ihr Zuhause nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist.

Sind auch Schäden durch Überspannung mitversichert?

Ja, Überspannungsschäden durch Blitz und wenn es infolge von Sturm beim Stromnetzbetreiber zu Stromschwankungen kommt, sind mitversichert.

Ist mein Fahrrad über die Hausratversicherung mitversichert?

Ja, Ihr Fahrrad gehört grundsätzlich zum versicherten Hausrat und ist gegen die versicherten Gefahren, wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl, abgesichert. Für einen weitergehenden Schutz gegen Diebstahl können Sie den Zusatzbaustein „Fahrrad-Schutz“ mitversichern. Die Höhe der Absicherung richtet sich nach dem Wert Ihres Fahrrads. Zusätzlich enthalten ist ein Fahrrad-Schutzbrief mit mobiler Pannenhilfe - ähnlich wie beim Auto.

Was passiert mit meiner Hausratversicherung, wenn ich umziehe?

Bei einem Umzug geht der Versicherungsschutz grundsätzlich auf Ihre neue Wohnung über. Während des Umzugs sind sowohl Ihre bisherige als auch Ihre neue Wohnung versichert. Der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung endet spätestens zwei Monate nach Beginn des Umzugs.

Bitte informieren Sie Ihre Vermittlerin oder Ihren Vermittler spätestens zum Umzugsbeginn über den Wohnungswechsel und teilen Sie auch die Wohnfläche Ihrer neuen Wohnung in Quadratmetern mit. So kann Ihr Versicherungsschutz rechtzeitig an die neue Wohnsituation angepasst werden.

Ist mein Hausrat auch auf Reisen versichert?

Ja. Befindet sich Ihr Hausrat vorübergehend außerhalb Ihrer versicherten Wohnung, besteht im Rahmen der Außenversicherung weiterhin Versicherungsschutz. Dadurch sind versicherte Gegenstände auch auf Reisen abgesichert.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, wenn:

  • die Gegenstände Ihnen gehören oder von Ihnen genutzt werden. Das gilt auch für den Hausrat von Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben.
  • sich die Gegenstände nur vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung befinden.

Wichtig: Verlegen Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, geht der Versicherungsschutz nicht auf Ihre neue Wohnung über. Der Schutz für Ihre bisherige Wohnung endet in diesem Fall spätestens zwei Monate nach Beginn des Umzugs.

Welche Vorteile bietet mir die Komfortdeckung in der Hausratversicherung der Mecklenburgischen?

Die Komfortdeckung bietet Ihnen einen erweiterten Versicherungsschutz gegenüber der Grunddeckung. Sie umfasst zusätzliche Leistungen und höhere Entschädigungsgrenzen. Sofern Sie weitere Informationen dazu wünschen, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin bei Ihrer betreuenden Agentur.

Häufige Fragen zu den Zusatzbausteinen in der Hausratversicherung

Was umfasst der Umwelt-Baustein „Mehrkosten-Plus“ in der Hausratversicherung?

Mit dem Umwelt-Baustein „Mehrkosten-Plus“ unterstützt die Mecklenburgische eine nachhaltige Wiederbeschaffung nach einem versicherten Schaden. Wenn Sie diesen Zusatzbaustein mit in Ihre Hausratversicherung einschließen, übernehmen wir bestimmte Mehrkosten, die entstehen, wenn Sie beschädigte Gegenstände durch energieeffizientere, umweltfreundlichere oder nachhaltig produzierte Alternativen ersetzen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Mehrkosten für bestimmte Haushaltsgeräte mit besonders hoher Energieeffizienz,
  • Mehrkosten für umweltfreundliche Materialien bei Reparaturen oder Wiederherstellungsmaßnahmen,
  • sowie zusätzliche Energiekosten, die durch den Ausfall eigener Anlagen zur regenerativen Energieversorgung, wie Photovoltaik- oder Wärmepumpenanlagen, entstehen können.

Was umfasst der Baustein „Fahrrad-Schutz“ in der Hausratversicherung?

Mit dem Baustein „Fahrrad-Schutz“ erweitern Sie Ihre Hausratversicherung um einen umfassenden Schutz für Fahrräder, Fahrradanhänger sowie nicht versicherungspflichtige Pedelecs. Der Baustein umfasst nicht nur den Diebstahlschutz, sondern auch einen Fahrrad-Schutzbrief mit praktischen Hilfeleistungen für unterwegs.

Zu den Leistungen des Fahrrad-Schutzbriefs gehören unter anderem:

  • die Suche nach einer Fahrrad-Werkstatt
  • die mobile Pannenhilfe vor Ort
  • der Abschleppservice bei Pannen
  • Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen nach einem Unfall
  • die Organisation der Weiter- oder Rückreise bei einer Panne oder einem Unfall

Der Schutz gilt für Sie und die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen ab einer Entfernung von fünf Kilometern vom Wohn- oder letzten Aufenthaltsort. Zudem besteht Versicherungsschutz im geografischen Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.

Besonders praktisch: Die Mecklenburgische organisiert die benötigte Hilfe und rechnet die Kosten direkt mit den beauftragten Dienstleistern ab.

Was umfasst der Baustein „Internet-Schutz“ in der Hausratversicherung?

Dieser Baustein erweitert Ihre Hausratversicherung um einen zusätzlichen Schutz vor finanziellen Folgen bestimmter Risiken im digitalen Alltag. Der Baustein greift bei gewissen Schäden von Internetkriminalität, wie zum Beispiel Phishing oder Pharming oder auch bei Vermögensschäden durch private Bestellungen in Webshops.

Gut zu wissen: Sie möchten Ihr Unternehmen gegen Cyberkriminalität absichern? Dann entdecken Sie jetzt unseren Cyber-Schutzbrief.

Welche sinnvolle Ergänzung gibt es zur Hausratversicherung?

Der Einschluss weiterer Naturgefahren (Elementargefahren) im Rahmen einer Elementarschadendeckung kann eine sinnvolle Ergänzung zur Hausratversicherung sein, damit Sie beispielsweise auch bei Überschwemmungen oder Rückstau von Abwasser versichert sind. Zusätzlich bietet die Mecklenburgische einen Haus- und Wohnungsschutzbrief mit zuverlässiger Soforthilfe in Notfällen, z. B. für Schlüsseldienste sowie Handwerkerinnen und Handwerker. Über eine 24-Stundenhotline können Sie die Dienste anfordern und wir rechnen direkt mit den Dienstleistern ab.

Häufige Fragen zum richtigen Verhalten bei einem Hausratschaden

Wie melde ich einen Hausratschaden bei der Mecklenburgischen?

Bitte kontaktieren Sie bei einen Hausratschaden Ihre Vermittlerin oder Ihren Vermittler vor Ort. Alternativ können Sie Ihren Schaden auch bequem online auf unserer Website melden oder unsere Schadenservice-Hotline unter der 0800 1797 777 anrufen.

Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer bei einem Hausratschaden?

Wenn ein Schaden an Ihrem Hausrat entstanden ist, sollten Sie zunächst alles tun, um den Schaden möglichst gering zu halten. Bei einem Wasserschaden bedeutet das zum Beispiel, die Wasserzufuhr abzustellen. Bei einem Brand sollten Sie – sofern dies gefahrlos möglich ist – versuchen, das Feuer zu löschen und die Feuerwehr rufen.

Darüber hinaus sollten Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung melden und beschädigte Gegenstände möglichst nicht entsorgen, bevor die Versicherung den Schaden begutachten konnte. Bewahren Sie außerdem Belege, Fotos und andere Nachweise zum Schaden auf.

Diese Pflichten werden auch als sogenannte Obliegenheiten bezeichnet. Wenn Sie diese ohne ausreichenden Grund verletzen, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

Welche Unterlagen werden von der Hausratversicherung im Schadensfall benötigt?

Welche Unterlagen im Schadensfall erforderlich sind, hängt von der Art des Schadens ab. In der Regel benötigen wir eine möglichst genaue Beschreibung des Schadenereignisses sowie eine Aufstellung der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Gegenstände.

Hilfreich sind außerdem:

  • Kaufbelege und Rechnungen, soweit vorhanden. Andernfalls beschreiben Sie die Gegenstände bitte so genau wie möglich (Marke, Typ oder auch Ausstattungsmerkmale, Kaufpreis, ungefähres Alter der Sache).
  • Fotos der beschädigten Gegenstände,
  • ggf. auch das Aktenzeichen der Polizei, wenn Sie nach einem Einbruch Anzeige erstattet haben.

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller kann die Schadenbearbeitung erfolgen.

Sie möchten Ihre offenen Fragen in einem persönlichen Gespräch klären? Unsere Vermittlerinnen und Vermittler kümmern sich gern um Sie.

Beispiele zur Hausratversicherung


Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Hausratversicherung. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Schadenfälle

Hin mit dem Rad, zurück zu Fuß

Der Vorfall:
Sabine und Michael Kroll wollten das schöne Wetter nochmal nutzen, um einen Ausflug mit den neuen E-Bikes zu machen. Das Ziel stand schnell fest, die knapp 20 km entfernte Waldschänke „Am Eichenturm“ sollte es sein. Dort angekommen stellten sie fest, dass bereits jeder Fahrradstellplatz belegt war. Also schlossen Krolls ihre Räder an einen abseits stehenden Baum an.

Der Schaden:
Als Familie Kroll nach dem Genuss von Brotzeit und Radler zurückkam, waren die teuren E-Bikes verschwunden. Nur das sauber durchtrennte Fahrradschloss lag noch am Boden.

Die Absicherung:
Dank der Mecklenburgischen Hausratversicherung wurde Sabine und Michael nach Meldung bei der Polizei der volle Neuwert von jeweils 1.399 Euro ersetzt.

Es geschah am hellichten Tag

Der Vorfall:
Susanne Friedrich kam nachmittags von der Arbeit nach Hause. Warum ist es denn so kalt in der Wohnung? Ist die Heizung ausgefallen oder hatte sie heute Morgen vergessen, das Fenster zu schließen? Dann sah sie es. Die Terrassentür stand weit offen. Sämtliche Schubladen des Wohnzimmers waren herausgezogen und überall lagen ihre Sachen auf dem Boden. Sofort war ihr klar, hier wurde eingebrochen.

Der Schaden:
Am späten Vormittag hatte sich ein Einbrecher durch den Garten zu ihrer Parterrewohnung geschlichen, die Terrassentür aufgehebelt und ist so in die Wohnung gelangt. Niemand hatte etwas bemerkt.

Entwendet wurden ein Laptop und ein Tablet-PC, außerdem etwas Schmuck und 300 Euro Bargeld.

Die Absicherung:
Von ihrer Mecklenburgischen Hausratversicherung bekam Susanne alle Sachen zum Neuwert ersetzt – insgesamt waren dies 3.700 Euro. Darüber hinaus wurden die Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen der Terrassentür und die anschließende Reparatur in Höhe von 2.100 Euro erstattet. Für das Aufräumen ihrer Wohnung konnte Susanne weitere 250 Euro in Rechnung stellen. Dieses Geld hat sie dann sofort in Zusatzschlösser für ihre Fenster und die Terrassentür investiert.

Auf Mama ist Verlass!

Der Vorfall:
Ronny beginnt im Sommer sein Studium in Köln. Er hat gute Nachrichten: „Mama, Isa und ich haben eine Wohnung gefunden. Wir haben den Mietvertrag schon unterschrieben.“

Der Einzug musste natürlich mit einer kleinen Einweihungs-Party gefeiert werden. In Ronnys selbst eingebauter Pantryküche blubbert das Chili con Carne vor sich hin und im Backofen grillen die Kräuterbaguettes, während die beiden das Wohnzimmer für die Gäste vorbereiten.

Der Schaden:
Plötzlich sprang die Elektro-Sicherung heraus, es roch furchtbar und beißender Qualm zog durch den Flur. Die Baguettes im Ofen müssen so heiß geworden sein, dass sie sich entzündeten. Das Feuer ging auf den Herd über. Ronny löschte den Brand beherzt mit dem Eimer voll Wasser. Schadenbilanz 2.700 Euro für Ersatzmöbel, Entsorgungs- und Reinigungskosten.

Die Absicherung:
Ronny hatte noch keine eigene Hausratversicherung abgeschlossen, profitiert jedoch von dem Vertrag seiner Eltern bei der Mecklenburgischen. In diesem gibt es bis zu 6 Monate eine Vorsorgeversicherung für Kinder, die einen eigenen Hausstand gründen. Somit wird der Schaden in Ronnys Wohnung voll bezahlt.