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Wildunfall: So verhalten Sie sich richtig

Plötzlich springt Ihnen in der Dämmerung auf der Landstraße ein Reh direkt vors Auto – eine Schrecksekunde, die einen schnell vor eine harte Probe stellt. Doch wie reagiert man im Ernstfall richtig? Unser Ratgeber zeigt Ihnen, wann und wo das Risiko für Wildwechsel besonders hoch ist, wie Sie Wildunfälle vermeiden, was nach einem Zusammenstoß zu tun ist und welche Versicherung den Wildschaden übernimmt.
von Volker Busse & Naomi Krusche

Wann und wo ist die Gefahr für einen Wildunfall besonders hoch?

Wer weiß, wann und wo Wildtiere besonders aktiv sind, kann Unfälle oft rechtzeitig vermeiden. Als Autofahrer* sollten Sie daher folgende Risikofaktoren kennen:

  • Jahreszeiten: Das Risiko für Wildunfälle ist besonders im Herbst (Futtersuche und Paarungszeit) sowie im Frühling (Revierkämpfe und Wanderungen) erhöht. Ein kritischer Zeitpunkt ist zudem die jährliche Zeitumstellung, da sich der Berufsverkehr dadurch direkt in die Hauptaktivitätszeiten der Tiere verschiebt.
  • Tageszeiten: Vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung sowie nachts ist verstärkt mit Wildwechsel zu rechnen.
  • Gefahrenorte: Die meisten Wildunfälle ereignen sich auf Land- und Bundesstraßen. Besonders gefährdet sind Streckenabschnitte entlang von Wäldern und Feldrändern. Auf wenig befahrenen Straßen überqueren Tiere zudem deutlich unbedarfter die Fahrbahn.

Wie kann ich einen Wildunfall vermeiden?

Auf besonders gefährdeten Strecken warnen Verkehrsschilder mit einem springenden Reh vor Wildwechsel. Doch auch ohne Warnschild ist Vorsicht geboten, denn: Wildtiere können die Geschwindigkeit von Fahrzeugen nicht einschätzen. Selbst wenn ein Tier Sie sieht, wartet es nicht am Straßenrand, sondern läuft oft unvermittelt auf die Fahrbahn.

Zu Zeiten und an Orten mit erhöhtem Wildwechsel-Risiko sollten Sie Ihr Fahrverhalten daher wie folgt anpassen:

  • Vorausschauend fahren: Fahren Sie stets aufmerksam, behalten Sie die Straßenränder im Blick und seien Sie jederzeit bremsbereit.
  • Geschwindigkeit drosseln: Reduzieren Sie Ihr Tempo auf gefährdeten Abschnitten auf beispielsweise 80 km/h statt der erlaubten 100 km/h. Das führt im Notfall zu einem deutlich kürzeren Bremsweg.
  • Ausreichend Abstand halten: Halten Sie genug Abstand zum vorderen Fahrzeug. Falls dieses wegen eines Tieres abrupt bremsen muss, bleibt Ihnen genügend Reaktions- und Bremsweg.
  • Fernlicht abblenden: Taucht ein Tier im Lichtkegel auf, schalten Sie sofort auf Abblendlicht um. Starkes Fernlicht blendet Tiere, sodass sie vor Schreck auf der Fahrbahn erstarren.
  • Hupen: Warnen Sie das Tier durch kurzes Hupen, um es zu verscheuchen.
  • Mit Nachzüglern rechnen: Wild ist selten allein unterwegs – wo ein Tier die Straße überquert, folgen meist weitere.

Wenn ein Zusammenstoß unvermeidbar ist, halten Sie das Lenkrad mit beiden Händen gut fest und leiten Sie eine Vollbremsung ein. Bleiben Sie dabei unbedingt in Ihrer Fahrspur. Ausweichmanöver können zu einer gefährlichen Kollision mit dem Gegenverkehr oder einem Baum führen.

Unser Lesetipp: Sorgen Sie für noch mehr Fahrsicherheit in der dunklen Jahreszeit und erfahren Sie in unserem Ratgeber alles Wichtige rund um die Winterreifenpflicht.

Wie sollte ich mich nach einem Wildunfall verhalten?

Leider lässt sich ein Wildunfall trotz größter Vorsicht nicht immer verhindern. Sollte es zu einem Zusammenstoß mit einem Tier kommen, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Die nachfolgenden Schritte sind jetzt wichtig.

Schritt 1: Unfallstelle absichern

Schalten Sie unmittelbar nach dem Unfall die Warnblinkanlage ein, um nachfolgende Autofahrer zu warnen. Ziehen Sie dann Ihre Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck ab. Erst danach sollten Sie nach dem Tier schauen. Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie verletztes Wild keinesfalls anfassen sollten. Das verängstigte Tier könnte sich wehren und Sie ebenfalls schwer verletzen. Außerdem geht von Wildtieren eine erhöhte Infektionsgefahr aus. Halten Sie daher im besten Fall immer ausreichend Abstand. Hat das Tier den Unfall nicht überlebt, können Sie es – sofern Ihre eigene Sicherheit nicht gefährdet ist – mit Handschuhen vorsichtig an den Straßenrand ziehen, um Folgeunfälle zu vermeiden.

Gut zu wissen: Nehmen Sie das angefahrene oder tote Wildtier niemals mit! Dies gilt rechtlich als Wilderei und ist strafbar.

Schritt 2: Einsatzkräfte informieren

Wurden bei dem Unfall Personen verletzt, wählen Sie umgehend den Notruf 112 und leisten Sie Erste Hilfe. Zusätzlich sollten Sie immer auch die Polizei verständigen, auch dann, wenn keine Personen zu Schaden gekommen sind oder sich das verletzte Tier vom Unfallort entfernt hat. Geben Sie den Einsatzkräften Ihren genauen Standort durch und warten Sie vor Ort.

In den meisten Bundesländern muss bei einem Wildunfall zusätzlich noch der zuständige Jäger oder Förster informiert werden. Dies übernimmt in der Regel die Polizei für Sie.

Schritt 3: Wildschaden dokumentieren und der Versicherung melden

Dokumentieren Sie den Wildunfall, indem Sie aussagekräftige Fotos vom Unfallort, dem Tier und Ihrem beschädigten Fahrzeug für Ihre Versicherung anfertigen. Lassen Sie sich außerdem eine Wildunfallbescheinigung von der Polizei oder dem zuständigen Jagdausübungsberechtigen ausstellen. Anschließend sollten Sie den Schaden möglichst unverzüglich – am besten innerhalb weniger Tage – bei Ihrer Versicherung melden. Reichen Sie dafür das Aktenzeichen der Polizei, die Wildunfallbescheinigung und Ihre Fotos ein. Auch Zeugenaussagen können als Beweis für den Wildunfall dienen und die Schadenregulierung erleichtern. Wenden Sie sich im Schadensfall gerne direkt an Ihren Vermittler vor Ort. Alternativ können Sie auch unsere Online-Schadensmeldung nutzen oder unsere Schadenservice-Hotline unter der Nummer 0800 1797 777 kontaktieren.

Über welche Versicherung ist ein Wildunfall versichert?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt bei Wildunfällen nur Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmern durch den Wildunfall entstanden sind. Dasselbe gilt für Schäden an der Infrastruktur – wie beispielsweise Leitplanken oder Straßenschildern.

Schäden am eigenen Fahrzeug können über eine vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden:

  • Teilkaskoversicherung: Sie ersetzt Schäden am Fahrzeug, die durch den Zusammenstoß mit einem Tier entstanden sind. Während manche Versicherer nur Zusammenstöße mit Haarwild (z. B. Reh, Hirsch oder Wildschwein) abdecken, schützt die Teilkasko der Mecklenburgischen bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art. Bedenken Sie: Entsteht Ihnen ein Fahrzeugschaden durch ein Ausweichmanöver, leistet die Teilkasko nur dann, wenn das Ausweichen notwendig war, um größere Schäden zu vermeiden, und zum Beispiel Zeugen belegen können, dass ein Zusammenstoß unmittelbar bevorstand.
  • Vollkaskoversicherung: Sie deckt ebenfalls Kollisionen mit Tieren aller Art ab und schützt zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen. Die Vollkasko bietet somit einen umfassenden Schutz, selbst wenn der Wildunfall nicht bewiesen werden kann. Zu beachten ist jedoch, dass die Inanspruchnahme der Vollkasko zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse führt.

Im Ernstfall mit der Mecklenburgischen abgesichert

3 Fragen an einen Versicherungsexperten

„Zahlt die Versicherung auch bei Wildschäden am stehenden Auto?“

Über die Teilkaskoversicherung sind solche Schäden nicht versichert, da dort nur der Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeug mit einem Tier versichert ist. In der Vollkaskoversicherung sind auch Schäden an parkenden Fahrzeugen durch Tiere versichert.

Profilbild von Volker Busse

Volker BusseFachreferent Kraftfahrt in der Schadenabteilung

„Wer trägt die Schuld, wenn mir nach einer Vollbremsung wegen eines Wildtiers ein anderes Auto hinten auffährt?“

Der Auffahrende muss seinen Abstand immer so wählen, dass vor einem bremsenden vorausfahrenden Fahrzeug noch anhalten kann. Wenn er dennoch auffährt, trifft ihn die volle Haftung, da er dann zu schnell, unaufmerksam oder zu dicht aufgefahren ist. Lediglich wenn vor einem kleinen Tier besonders stark gebremst wird, kann auch eine Mithaftung des Bremsenden bestehen.

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Volker BusseFachreferent Kraftfahrt in der Schadenabteilung

„Wird meine Versicherung nach einen Wildunfall hochgestuft?“

Bei einer Regulierung durch die Teilkaskoversicherung wird der Vertrag nicht hochgestuft, wenn allerdings die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden muss, wird der Vertrag im nächsten Kalender hochgestuft.

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Volker BusseFachreferent Kraftfahrt in der Schadenabteilung

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FAQs - Häufig gestellte Fragen zur Winterreifenpflicht

Ist ein Wildunfall meldepflichtig?

Ja. In den meisten deutschen Bundesländern besteht nach den jeweiligen Landesjagdgesetzen eine ausdrückliche gesetzliche Meldepflicht. Wer einen Wildunfall nicht meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

In einigen wenigen Bundesländern gibt es zwar keine explizite jagdrechtliche Meldepflicht, allerdings kann das einfache Weiterfahren bei einem verletzten Tier als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gewertet werden.

Wer kommt für die Kosten einer Wildunfallbescheinigung oder Entsorgung des Tieres auf?

Bei der Mecklenburgischen sind solche Kosten in der Kaskoversicherung bestens abgedeckt: Wir übernehmen bis zu einem Betrag von 500 € die nachgewiesenen Kosten für die Meldebestätigung eines Wildschadens sowie für die Entsorgung des Tieres.

Gilt das Weiterfahren nach einem Wildunfall als Fahrerflucht?

Nein. Da Wildtiere rechtlich gesehen weder Personen noch das Eigentum einer dritten Person im klassischen Sinne sind, erfüllt das Weiterfahren nach einem Unfall mit einem Tier nicht den Straftatbestand der Unfallflucht (§ 142 StGB).

Was ist der Unterschied zwischen einem Wildunfall und einem Tierunfall?

Ein Wildunfall und ein Tierunfall unterscheiden sich im Wesentlichen wie folgt:

  • Wildunfall: Hierunter fallen ausschließlich Kollisionen mit Tieren, die dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) unterliegen. Dazu zählen beispielsweise Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse und Feldhasen (sogenanntes Haarwild).
  • Tierunfall: Dieser Begriff umfasst Unfälle mit allen anderen Tieren, die nicht unter das Jagdrecht fallen. Dazu zählen Haustiere (z.B. Hunde oder Katzen), Nutztiere (z. B. Kühe, Pferde oder Schafe) sowie wildlebende Tiere, die kein Jagdwild sind (z. B. Igel oder Frösche).

Die Autoren

Volker Busse
Naomi Krusche

Volker Busse

Fachreferent Kraftfahrt in der Schadenabteilung

Volker Busse ist Fachreferent Kraftfahrt in der Schadenabteilung. Neben Schulungsaufgaben innerhalb der Abteilung kümmert er sich um fachliche Grundsatz- und Einzelfragen und ist für die Prozessoptimierung im Kraftfahrtbereich zuständig. Volker Busse ist bereits seit über 43 Jahren im Hause der Mecklenburgischen Schadenabteilung in verschiedenen Funktionen beschäftigt.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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