Themen in diesem Artikel
- Ab wann sind Winterreifen Pflicht in Deutschland?
- Welche Vorschriften gelten für Winterreifen?
- Für welche Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht?
- Reifenwechsel: Praktische Checkliste für Autofahrer
- 3 Fragen an einen Versicherungsexperten
- Welche Bußgelder drohen beim Fahren ohne Winterreifen?
- Im Ernstfall mit der Mecklenburgischen abgesichert
- FAQs - Häufig gestellte Fragen
Ab wann sind Winterreifen Pflicht in Deutschland?
Die meisten Autofahrer* kennen die Faustregel „von O bis O“ (von Oktober bis Ostern) für den Reifenwechsel. Diese kann eine gute Orientierung sein, rechtlich bindend ist sie jedoch nicht. Stattdessen gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht (§ 2 Absatz 3a StVO). Das bedeutet, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen (Allwetterreifen) fahren dürfen. Dazu zählt:
- Glatteis
- Schneeglätte
- Schneematsch
- Eisglätte oder Reifglätte
Die situative Winterreifenpflicht gilt dann als erfüllt, wenn auf allen vier Radpositionen Winterreifen oder Ganzjahresreifen montiert sind. Diese müssen die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.
Welche Vorschriften gelten für Winterreifen?

Reifen mit der M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) gelten seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr als wintertauglich. Stattdessen sind inzwischen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol bei winterlichen Straßenverhältnissen zulässig. Dieses erkennen Sie an einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winter- und Ganzjahresreifen beträgt 1,6 Millimeter. Aus Sicherheitsgründen sind jedoch mindestens vier Millimeter Profiltiefe empfehlenswert.
Für welche Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht?
Die situative Winterreifenpflicht gilt für:
- Pkw
- Lkw
- Busse und Wohnmobile
Gut zu wissen: Seit Juli 2020 müssen bei Bussen und Lkw neben den Antriebsachsen auch die vorderen Lenkachsen mit Winterreifen ausgestattet sein.
Reifenwechsel: Praktische Checkliste für Autofahrer
Der jährliche Reifenwechsel ist für viele ein lästiges Übel. Mit unserer Checkliste erledigen Sie die Aufgabe gut strukturiert und im Handumdrehen.
- Wetter im Blick behalten: Wenn die Temperaturen im Herbst regelmäßig unter 7 °C fallen, verhärtet sich das Gummi der Sommerreifen, was zu einer schlechteren Bodenhaftung führt. Wechseln Sie die Reifen in diesem Fall zeitnah.
- Werkzeug bereitlegen: Für den Reifenwechsel benötigen Sie einen stabilen Wagenheber, einen Unterstellbock, ein Radkreuz, eine Drahtbürste, Radschrauben sowie den Felgenschloss- und Drehmomentschlüssel.
- Reifencheck vor der Montage: Überprüfen Sie bereits gebrauchte Winterreifen vor dem Aufziehen auf ausreichende Profiltiefe und auf Beschädigungen wie Risse, Schlitze oder Verformungen.
- Reifen tauschen: Beachten Sie beim Wechsel die Vorgaben des Fahrzeug- und Reifenherstellers. Ein Wechsel zwischen Vorder- und Hinterachse kann dazu beitragen, den Verschleiß gleichmäßiger zu verteilen, sofern die Reifenkonfiguration dies zulässt. Laufrichtungsgebundene Reifen dürfen nur so montiert werden, dass der vorgeschriebene Drehsinn eingehalten wird. Bei unterschiedlichen Reifengrößen oder speziellen Vorgaben des Herstellers ist ein beliebiger Positionswechsel nicht zulässig.
- Neue Reifen montieren: Befestigen Sie die Winterreifen, indem Sie die Radmuttern über Kreuz anziehen. Wichtig: Nach ca. 50 bis 100 Kilometern Fahrt sollten Sie die Verschraubung unbedingt prüfen und gegebenenfalls nachziehen.
- Luftdruck anpassen: Die erste Fahrt nach dem Reifenwechsel sollte direkt zur Tankstelle führen. Passen Sie dort den Luftdruck gemäß den Fahrzeugvorgaben an.
- Richtiges Lagern: Reinigen Sie die Reifen vor dem Einlagern gründlich und lassen Sie sie vollständig trocknen. Lagern Sie die Reifen anschließend an einem kühlen, dunklen und trockenen Ort (bspw. im Keller oder in der Garage) – am besten hochkant stehend. Kompletträder werden wiederrum idealerweise liegend oder hängend gelagert.
3 Fragen an einen Versicherungsexperten
Welche Bußgelder drohen beim Fahren ohne Winterreifen?
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit dem Auto unterwegs ist und keine Winterreifen oder Ganzjahresreifen montiert hat, muss mit einer Strafe von mindestens 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommen Behinderungen, Gefährdungen oder gar Unfälle hinzu, steigen die Bußgelder auf 80, 100 beziehungsweise 120 Euro.
Übrigens: Auch der Fahrzeughalter, der die Fahrt ohne Winterreifen zulässt, erhält einen Punkt in Flensburg und muss ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro zahlen.
Im Ernstfall mit der Mecklenburgischen abgesichert
FAQs - Häufig gestellte Fragen zur Winterreifenpflicht
Worin unterscheiden sich Winter- von Sommerreifen?
Winterreifen und Sommerreifen unterscheiden sich im Wesentlichen in ihrer Gummimischung und ihrem Profil:
- Die Gummimischung: Winterreifen bleiben auch bei eisigen Temperaturen weich und flexibel, was für die Bodenhaftung wichtig ist. Sommerreifen hingegen sind härter und bleiben auch bei heißem Asphalt stabil.
- Das Profil: Winterreifen sind durch unzählige feine Schnitte in den Profilblöcken (sogenannte Lamellen) gekennzeichnet. Diese „verzahnen“ sich förmlich mit Schnee und Eis. Sommerreifen haben im Gegensatz dazu breite Profilrillen, um möglichst viel Wasser bei Starkregen abzuleiten.
Wie alt dürfen Winterreifen sein?
Ihre Winterreifen sollten Sie – abhängig vom Zustand, der Profiltiefe und der sicheren Haftung – im Idealfall nach sechs Jahren (spätestens nach acht Jahren) austauschen. Nach dieser Zeit verliert die Gummimischung ihre Elastizität, wodurch Bodenhaftung und Bremsleistung bei Schnee und Glätte nachlassen.
Tipp: Das Alter lässt sich leicht an der vierstelligen DOT-Nummer auf der Reifenflanke ablesen: Die ersten beiden Ziffern stehen für die Kalenderwoche, die letzten beiden für das Produktionsjahr.
Kann ich auch im Sommer mit Winterreifen fahren?
Da der Gesetzgeber das Fahren mit Winterreifen im Sommer nicht ausdrücklich verbietet, dürfen Sie diese grundsätzlich weiternutzen. Empfehlenswert ist das jedoch aus mehreren Gründen nicht: Durch die weichere Gummimischung kann sich der Bremsweg auf heißem Asphalt deutlich verlängern. Zudem steigen der Reifenverschleiß und durch den höheren Rollwiderstand auch der Kraftstoffverbrauch. Mit der passenden Sommerbereifung fahren Sie im Sommer also deutlich sicherer und können gleichzeitig Sprit sparen.
Welche Regelungen gelten im Ausland in Bezug auf die Winterreifenpflicht?
Wenn Sie einen Winterurlaub im Ausland planen, sollten Sie sich unbedingt vorab informieren, welche Regeln dort gelten – denn die Vorschriften reichen von generellen oder situativen Pflichten über regionale Sonderregelungen bis hin zu Ländern ohne jegliche Vorgaben.
Das gilt beispielsweise für beliebte Wintersportziele:
- Österreich: Hier gilt wie in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres Winterreifen mit mindestens 4 Millimetern Profiltiefe montiert sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
- Schweiz: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings drohen Geldbußen, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen auf verschneiten oder eisigen Straßen mit Sommerreifen müssen Fahrer zudem mit einer erheblichen Mithaftung rechnen.
- Italien: Die Bestimmungen sind landesweit nicht einheitlich, da jede Provinz eigene Regelungen festlegen kann. In vielen Regionen gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, allerdings kann die passende Bereifung kurzfristig durch Beschilderung vorgeschrieben werden.
- Sonderregelung Südtirol & Aostatal: In Südtirol dürfen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterausrüstung unterwegs sein. Auf der Brennerautobahn A22 (bis Affi) sowie im Stadtgebiet von Bozen gilt vom 15. November bis zum 15. April sogar eine allgemeine, witterungsunabhängige Pflicht zur Winterausrüstung. Im Aostatal gilt diese bereits vom 15. Oktober bis zum 15. April. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


