Ihre Fragen – Unsere Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur App "Patient ME". Sollte eine Frage offen bleiben, hilft Ihnen unser Support-Team gern weiter.

Fragen zur App “Patient ME“

Was kann ich mit der App "Patient ME" machen?

Mit der App können Sie unter anderem:

  • Ihre elektronische Patientenakte (ePA) nutzen
  • E-Rezepte empfangen und verwalten
  • in Arztpraxen online einchecken
Auf welchen Geräten bzw. mit welchen Betriebssystemen kann ich die App "Patient ME" nutzen?

Die App kann auf folgenden mobilen Geräten verwendet werden:

  • Android-Geräte mit Android 14 oder höher
  • Apple-Geräte (iPhone/iPad) mit iOS 18 oder höher
Wie registriere ich mich in der App "Patient ME"?

Die Registrierung könne Sie schnell und unkompliziert in wenigen Schritten vornehmen:

  1. Starten Sie die App "Patient ME" und klicken Sie auf den Button "Registrieren".
  2. Befüllen Sie die vorgegebenen Datenfelder. 
  3. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail an die angegebene Adresse.
  4. Geben Sie nun den Bestätigungscode in der App ein und führen Sie einmalig den Identifikationsprozess durch.

Mit Ihrer Krankenversichertennummer (KVNR) und dem Passwort melden Sie sich künftig in der App an.

Was kann ich tun, wenn ich im Registrierungsprozess keine E-Mail erhalten habe?

Bitte überprüfen Sie in diesem Fall Ihren Spam-Ordner. Sollten Sie auch dort keine E-Mail finden, führen Sie den Registrierungsprozess bitte erneut durch und stellen Sie sicher, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist. Sollte es danach erneut zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team: 

  • Telefon: 0511 5351-3344
  • E-Mail: e-health@mecklenburgische.de
Was passiert, wenn ich mein Passwort für die App "Patient ME" vergessen habe?

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie bitte auf den Button "Passwort vergessen" in der App. Sie erhalten dann eine E-Mail zur Vergabe eines neuen Passworts.

Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihr sicherer, digitaler Speicherort für persönliche Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Berichte, Impfpass oder Medikationslisten. Sie ermöglicht Ihnen und Ihren Ärztinnen und Ärzten sowie medizinischen Leistungserbringern einen schnellen Überblick über Ihre Gesundheitshistorie, damit alle Informationen genau dann verfügbar sind, wenn sie gebraucht werden. Wichtig: Sie allein bestimmen, wer Gesundheitsdaten einstellen und einsehen darf.

Wer kann die elektronische Patientenakte (ePA) der Mecklenburgischen Krankenversicherungs-AG nutzen?

Versicherte mit einer privaten Krankenvollversicherung (Heilkostenvollversicherung) können die elektronische Patientenakte (ePA) der Mecklenburgischen Krankenversicherungs-AG nutzen.

Ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) verpflichtend?

Nein, die Nutzung ist freiwillig. Sofern Sie der Anlage einer elektronischen Patientenakte (ePA) widersprechen wollen, lassen Sie uns Ihren Widerspruch bitte schriftlich zukommen.

Wie kann ich die elektronische Patientenakte (ePA) in der App "Patient ME" nutzen?

Sie benötigen Ihre persönliche Krankenversichertennummer (KVNR) und Ihren Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN (eID), um sich in der App "Patient ME" zu registrieren und Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen.

Wo finde ich die Krankenversichertennummer (KVNR)?

Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist eine lebenslang gültige Nummer. Sie wird jeder versicherten Person fest zugeordnet, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert ist. Als Basis für die Erstellung der KVNR dient die einmal pro Person vergebene Rentenversicherungsnummer. Die KVNR ist nicht identisch mit Ihrer bekannten Versicherungsscheinnummer, unter der wir Ihren Vertrag bei uns führen. Sie haben die KVNR schriftlich von uns erhalten. Selbstverständlich können Sie diese jederzeit erneut bei uns anfordern.

Erhalte ich als gesetzlich versicherte Person mit privater Zusatzversicherung bei der Mecklenburgischen Krankenversicherungs-AG auch eine weitere elektronische Patientenakte (ePA)?

Nein. Jede versicherte Person in Deutschland kann nur eine elektronische Patientenakte (ePA) führen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erhalten Sie Ihre elektronische Patientenakte (ePA) über Ihre gesetzliche Krankenversicherung.

Welche Informationen werden in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert?

Es werden beispielsweise Arztberichte, Diagnosen, Medikationspläne oder Impfungen gespeichert.

Sind meine persönlichen Gesundheitsdaten sicher?

Ja, die Daten werden nach höchsten gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben verschlüsselt gespeichert und übertragen.

Wer hat Zugriff auf meine persönlichen Gesundheitsdaten?

Nur Sie entscheiden, welche Ärztinnen und Ärzte oder Einrichtungen Zugriff erhalten. Sie können Berechtigungen jederzeit vergeben oder entziehen.

Kann ich persönliche Gesundheitsdaten selbst hinzufügen oder löschen?

Ja, Sie haben die volle Kontrolle über Ihre Daten und entscheiden jederzeit selbst, welche Inhalte gespeichert oder gelöscht werden.

Können einzelne Dokumente in der elektronischen Patientenakte (ePA) oder die ganze Akte gelöscht werden?

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist freiwillig. Sie können Dokumente in Ihrer Akte jederzeit selbst löschen oder durch Ihre Leistungserbringer löschen lassen. Zudem können Sie der Nutzung der Akte insgesamt jederzeit widersprechen. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einem Widerspruch sämtliche Daten unwiderruflich gelöscht werden.

Kann ich für meine elektronische Patientenakte (ePA) eine Vertretungsperson hinzufügen?

Neben Leistungserbringern können Sie bis zu 5 weiteren Personen, denen Sie besonders vertrauen, den Zugriff auf Ihre ePA-Zugriff erlauben. Dies sind Ihre sogenannten Vertreterinnen bzw. Vertreter. Die Vertretung hat grundsätzlich die gleichen Zugriffsrechte wie Sie selbst, kann Leistungserbringern Zugriffe gewähren oder entziehen und die Krankenversicherungen zur Datenbereitstellung auffordern. Die Vertretung kann die elektronische Patientenakte (ePA) jedoch weder löschen noch weitere Vertreterinnen oder Vertreter benennen bzw. Vertretungen widerrufen.

Kann eine elektronische Patientenakte (ePA) auch ohne die App "Patient ME" geführt werden?

Damit eine Arztpraxis auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen kann, müssen Sie eine entsprechende Berechtigung für die Arztpraxis oder andere Leistungserbringer hinterlegen. Dies ist nur vollumfänglich mit der Nutzung und Registrierung in der App "Patient ME" möglich. Über unsere Ombudsstelle können wir nur eingeschränkt ausgewählte Aktionen für Ihre elektronische Patientenakte (ePA) für Sie übernehmen. Die Berechtigung einer Arztpraxis oder eines Leistungserbringers können wir nicht für Sie durchführen.

Fragen zum E-Rezept

Was ist das E-Rezept?

Das E-Rezept ist die digitale Variante des Papierrezeptes. Ihre Rezepte werden in der App "Patient ME" bereitgestellt und Sie können diese in der Apotheke einlösen und verwalten.

Ist das E-Rezept verpflichtend?

In vielen Fällen wird es zunehmend Standard, aber es gibt Übergangsregelungen.

Kann ich auch weiterhin ein Papierrezept erhalten?

Ja, Sie können auch weiterhin ein Papierrezept erhalten. Es besteht keine Pflicht zur Ausstellung eines E-Rezeptes bei privatversicherten Personen. Sprechen Sie gerne Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darauf an.

Brauche ich ein Smartphone für das E-Rezept?

Nein, alternativ kann ein Ausdruck mit Code genutzt werden.

Wie löse ich das E-Rezept ein?

Zeigen einfach Sie den Code in der Apotheke vor oder senden Sie ihn direkt aus der App "Patient ME". So können Sie Ihre Medikamente sofort abholen, per Botendienst liefern lassen oder über eine Online-Apotheke bequem nach Hause bestellen.

Kann auch eine andere Person das E-Rezept für mich einlösen?

Ja, auch eine andere Person kann Ihr E-Rezept einlösen. Dafür muss sie lediglich den Papierausdruck mit dem Rezeptcode in der Apotheke vorlegen.

Kann ich mehrere E-Rezepte gleichzeitig verwalten?

Ja, in der App "Patient ME“ haben Sie den Überblick über alle für Sie ausgestellten Rezepte.

Ist das E-Rezept sicher?

Ja, es wird über eine geschützte digitale Infrastruktur bereitgestellt.

Welche Praxen können E-Rezepte für Privatversicherte ausstellen?

Viele Haus- und Facharztpraxen stellen aktuell ihre Systeme um. Achten Sie auf den QR-Code am Empfang. Dieser zeigt, dass Sie sicher online einchecken können. Fragen Sie gerne in Ihrer Praxis nach dem aktuellen Stand.

Warum erhalte ich für mein mitversichertes Kind kein E-Rezept?

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre ist die Nutzung des E-Rezepts nicht möglich, weil eine Authentifizierung und Registrierung in der App "Patient ME" notwendig ist. Hierfür ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und PIN notwendig. Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion inkl. PIN nicht nutzen.

Sie haben Fragen oder Probleme mit "Patient ME"?

Wir helfen Ihnen gern weiter.