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Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern

Als Versicherer gehen wir mit der Übernahme von Versicherungsschutz hohe finanzielle Risiken ein. Dafür sind vollständige Angaben bei Antragstellung und im Leistungsfall ebenso wichtig wie die regelmäßige Zahlung der Beiträge. Denn das Versicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie selbst dazu beitragen können, dass im Versicherungsfall alles möglichst reibungslos abläuft.
von Naomi Krusche

Wer ist Versicherungsnehmer?

Der Versicherungsnehmer* ist unser Vertragspartner, sprich die Person, die eine Versicherung bei uns abschließt und den Vertrag unterschreibt. Sie trägt damit die Verantwortung für die Einhaltung der Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Die Angaben zum Versicherungsnehmer finden Sie auf der ersten Seite in Ihrem Versicherungsschein.

Gut zu wissen: Es ist wichtig, den Unterschied zwischen dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person zu kennen. Versicherte Personen sind diejenigen, auf deren Leben, Gesundheit oder Eigentum sich der Versicherungsschutz bezieht. Sie tragen aber nicht automatisch die Vertrags- oder Zahlungspflichten. Bei einer Unfallversicherung ist beispielsweise der Vater oder die Mutter Versicherungsnehmer, versicherte Personen sind die Kinder.

Ihre Rechte und Ansprüche

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Unfall und wissen nicht, was Ihnen zusteht oder Sie möchten Ihren Vertrag anpassen – verstehen aber nicht, was genau versichert ist. In diesem Abschnitt geben wir Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte als Versicherungsnehmer. Diese finden Sie in der Regel in den geltenden Versicherungsbedingungen.

Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen im Schadensfall

Der Leistungsanspruch beschreibt, wann Sie als Versicherungsnehmer die Leistungen Ihrer Versicherung geltend machen können. Grundsätzlich besteht Anspruch, wenn der Schaden versichert ist und alle Pflichten und Anspruchsvoraussetzungen wie z. B. Beitragszahlung, Mitwirkungspflicht oder Einhaltung von vertraglichen Fristen erfüllt sind.

Informationsrecht

Als Versicherungsnehmer haben Sie ein Informationsrecht. Das bedeutet, Sie können jederzeit Auskunft über Ihren Vertrag, die Versicherungsbedingungen und ggf. Nachweise über Beitragszahlungen sowie Leistungs- oder Schadensfälle verlangen.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Bei Lebens- und Rentenversicherungen innerhalb von 30 Tagen. Das Widerrufsrecht beginnt, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsinformationen, die Widerrufsbelehrung und das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten jeweils in Textform zur Verfügung gestellt wurden. 

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben, zum Beispiel, wenn der Versicherungsschutz sofort beginnen soll.

Kündigungsrecht

Darüber hinaus besteht ein Kündigungsrecht, das dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer erlaubt, einen Vertrag unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfristen und Formvorschriften zu beenden. Sie als Versicherungsnehmer oder wir als Versicherer können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können den Vertrag auch kündigen z. B. nach einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung (Sonderkündigungsrecht). Bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos, etwa durch Umzug ins Ausland, endet die Versicherung vor Ende der vereinbarten Dauer.

Anspruch auf Transparenz und Beratung

Versicherungsnehmer haben Anspruch auf verständliche und nachvollziehbare Vertragsinformationen. Dazu gehört, dass die Versicherungsbedingungen eindeutig formuliert sind, Leistungen, Ausschlüsse und Fristen transparent dargestellt werden und Sie jederzeit Beratung zu Ihrem Vertrag erhalten können. Wir als Versicherer müssen demnach unsere Beratungs- und Informationspflichten (§§ 6, 7 VVG) gemäß des Versicherungsvertragsgesetzes erfüllen. Dieser Pflicht kommen wir nach, indem wir jede Beratung dokumentieren. Der Versicherungsnehmer bekommt immer auch eine Kopie des Beratungsprotokolls. Für eine Beratung zu Ihren Verträgen steht Ihnen Ihr Vermittler zur Verfügung.

Ihre Pflichten

Sie haben gerade eine Versicherung abgeschlossen? Dann ist es wichtig, dass Sie Ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag kennen. 

Gut zu wissen: Die Pflichten eines Versicherungsnehmers finden Sie unter anderem in den Versicherungsbedingungen unter dem Begriff „Obliegenheiten“.

Vorvertragliche Anzeigepflichten

Versicherungsnehmer sind verpflichtet, bei Vertragsabschluss alle Angaben im Versicherungsantrag vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) heißt es wörtlich: „Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.“ 

Beitragszahlung

Als Versicherungsnehmer müssen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig bezahlen, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages und die von Ihnen gewählte Zahlungsperiode können Sie dem Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) heißt es dazu: „Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen.“ Und „Ein Folgebeitrag wird am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.“

Mitwirkungspflichten

Neben der Pflicht, nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung eines Schadens zu sorgen, müssen Schäden auch unverzüglich gemeldet und alle notwendigen Unterlagen bereitgestellt werden. Häufig gelten hierfür bestimmte Fristen, die eingehalten werden müssen. Dazu heißt es in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB): „Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.“

Wichtig: Niemand muss seine Gesundheit oder sein Leben riskieren, um einen Schaden zu reduzieren. Die Schadenabwendung und -minderung muss für den Versicherungsnehmer stets zumutbar sein.

Anzeigepflichten bei Änderungen

Versicherungsnehmer sind verpflichtet, uns als Versicherer wesentliche Änderungen ihrer persönlichen Situation oder des versicherten Risikos mitzuteilen. Dazu zählen beispielsweise eine Adressänderung oder eine Änderung am Fahrzeug, sofern diese für den Versicherungsschutz relevant sind. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) steht dazu: „Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.“

FAQs - Häufig gestellte Fragen zu den Rechten und Pflichten von Versicherungsnehmern

Wo finde ich Informationen zu meinen Pflichten als Versicherungsnehmer?

Sie finden die wichtigsten Informationen zu Ihren Pflichten als Versicherungsnehmer in den Versicherungsbedingungen. Hier sind die Pflichten unter den „Obliegenheiten des Versicherungsnehmers“ aufgeführt. Bei Unsicherheiten können Sie sich jederzeit an Ihren Vermittler wenden.

Was passiert, wenn ich meinen Pflichten als Versicherungsnehmer nicht nachkomme?

Wenn Versicherungsnehmer ihre Obliegenheiten verletzen – z. B. den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, falsche Angaben im Antrag machen oder Schäden verspätet melden – kann das, je nach Schwere des Pflichtverstoßes, unterschiedliche Konsequenzen haben. Wird eine Obliegenheit aus dem Vertrag vorsätzlich verletzt, verliert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir als Versicherer berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Höhe der Kürzung entspricht der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers. Ein vollständiger oder teilweiser Verlust des Versicherungsschutzes kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn nach einem Schadensfall bestehende Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten verletzt werden – und zuvor in Textform ausdrücklich auf diese mögliche Folge hingewiesen wurde.

Wie verhalte ich mich im Schadensfall richtig und rechtlich einwandfrei?

Melden Sie Schäden so schnell wie möglich und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein. Sollte Ihnen unklar sein, welche Ansprüche Sie haben oder wie Sie sich verhalten sollen, können Sie sich jederzeit an Ihren Vermittler wenden. Treten bei der Schadenregulierung Meinungsverschiedenheiten auf, wenden Sie sich gern an das Beschwerdemanagement Ihres Versicherers. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Versicherungsombudsmann e.V. zu kontaktieren. Das ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.

Welche Pflichten hat ein Versicherer wie die Mecklenburgische?

Als Versicherer sind wir verpflichtet, Ihre Ansprüche korrekt, fair und zügig zu prüfen und Ihnen die vertraglich vereinbarten Leistungen im Schadensfall zu gewähren, sofern Sie alle Obliegenheiten erfüllt haben. Darüber hinaus bestehen gesetzliche Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten. So müssen wir Sie vor Vertragsabschluss umfassend informieren (§ 7 VVG) sowie eine bedarfsgerechte Beratung durchführen und diese dokumentieren (§ 6 VVG).

Die Autorin

Naomi Krusche

Naomi Krusche

Online-Redakteurin

Naomi Krusche ist Online-Redakteurin bei der Mecklenburgischen und gestaltet die Inhalte der Website sowie des Online-Magazins. Mit ihrem Master in Kommunikationsmanagement und Erfahrung im Content-Marketing sorgt sie dafür, dass komplexe Versicherungsthemen verständlich und praxisnah erklärt werden. Schon als Teenager entdeckte Naomi ihre kreative Seite beim Schreiben von Kurzgeschichten – heute fließt diese Leidenschaft in die Erstellung informativer und hilfreicher Ratgeber für unsere Kunden ein.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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