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Pferd entlaufen: Was jetzt wichtig ist

Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde – und wer schon einmal im Sattel saß, weiß, wie viel Freiheit und Vertrauen dieses besondere Zusammenspiel bedeutet. Umso größer ist der Schreck, wenn genau dieses vertraute Tier plötzlich ausbüxt. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über typische Ausbruchssituationen, Frühwarnzeichen und die wichtigsten Sofortmaßnahmen im Ernstfall. Außerdem lesen Sie alles Wissenswerte rund um die Pferdehalterhaftpflichtversicherung.
von Hannes Luedtke & Naomi Krusche

Was sind typische Ausbruchssituationen?

Pferde sind Fluchttiere und reagieren in Stress- oder Schrecksituationen oft instinktiv. Deshalb kann es in ganz unterschiedlichen Situationen passieren, dass ein Pferd ausbricht:

  • Unzureichend gesicherte Weiden und Stallungen: Beschädigte Weidezäune oder Boxentüren, ein offenes Tor oder Unruhe in der Herde können dazu führen, dass ein Pferd aus der Koppel oder Stallung ausbricht. Auch Futter außerhalb der Einzäunung, wie besonders saftiges Gras, kann einen Anreiz bieten. 
  • Reitunfall: Nach einem Sturz reagiert ein Pferd häufig erschreckt und läuft davon.
  • Plötzliche Schreckmomente im Alltag: Ein lauter Knall, ein unerwartet auftauchendes Tier oder eine hastige Bewegung – und schon reißt sich das Pferd los. Solche Situationen entstehen oft ganz unvermittelt, etwa auf dem Weg zwischen Weide und Stall, beim Ausritt oder beim Putzen.
  • Transport mit dem Pferdeanhänger: Beim Verladen oder direkt nach dem Aussteigen aus dem Anhänger geraten manche Pferde in Panik. Deshalb ist es wichtig, Pferde frühzeitig und behutsam an den Anhänger zu gewöhnen – idealerweise in einer ruhigen, geschützten Umgebung, etwa auf dem eigenen Hof.

Ist ein Pferd entlaufen, gilt höchste Alarmbereitschaft: Unkontrollierte Fluchtbewegungen, plötzliches Galoppieren oder abrupte Richtungswechsel können eine akute Gefahr für andere Menschen und Tiere darstellen. Gleichzeitig bringt sich das Pferd auch selbst in Gefahr, etwa durch Stürze, Kollisionen oder Erschöpfung. 

Gut zu wissen: Ein panisches Pferd lässt sich nicht einfach aufhalten, da es vollständig auf die Flucht fokussiert ist. Erst wenn es sich etwas beruhigt hat, besteht die Möglichkeit, sich ihm vorsichtig zu nähern.

Was sind Frühwarnzeichen für Angst und Panik beim Pferd?

Bestimmte Signale können darauf hinweisen, dass ein Pferd angespannt ist und möglicherweise gleich flüchtet. Dazu gehören:

  • eine angespannte Körperhaltung
  • aufgerissene Augen und geblähte Nüstern
  • tänzelnde Schrittbewegungen
  • Schnauben oder Prusten
  • ein hoch erhobener oder stark schlagender Schweif

Wichtig: Wenn Sie solche Anzeichen bemerken, bleiben Sie ruhig, vermeiden Sie hektische Bewegungen und versuchen Sie, das Pferd langsam aus der Situation zu führen.

Das eigene Pferd bricht aus: Die wichtigsten Sofortmaßnahmen

Wenn das eigene Pferd ausbricht, überkommen Pferdehalter* häufig starke Emotionen wie Verzweiflung, Sorge und Panik. Wichtig ist jedoch, einen kühlen Kopf zu bewahren und strukturiert bei der Suche vorzugehen.

1. Polizei, Ordnungsamt und Helfer informieren

Informieren Sie zunächst die Polizei oder das Ordnungsamt, insbesondere wenn Ihr Pferd auf Straßen oder Bahngleise gelaufen ist oder sich in anderen öffentlichen Bereichen aufhält. Die Einsatzkräfte können den Verkehr sichern und andere Verkehrsteilnehmer warnen. Zusätzlich können Sie Freunde, Stallmitarbeiter oder andere vertraute Personen bitten, beim Suchen zu helfen.

2. Pferd sicher einfangen

Ein entlaufenes Pferd findet man häufig bei anderen Pferden oder in der Nähe von Futterstellen. Beim Einfangen sollten Sie behutsam vorgehen: Nähern Sie sich dem Tier langsam, sprechen Sie mit ruhiger Stimme und bieten Sie gegebenenfalls ein Halfter oder ein Leckerli an. Treiben Sie das Pferd nicht in die Enge und vermeiden Sie abrupte Bewegungen, um erneute Panik zu verhindern.

Sobald Ihr Pferd wieder in Sicherheit ist, prüfen Sie es auf sichtbare Verletzungen. Dokumentieren Sie diese und informieren Sie bei Bedarf den Tierarzt. Selbst wenn äußerlich keine Wunden zu erkennen sind, kann ein vorsorglicher Check sinnvoll sein. So können Sie auch innere Verletzungen und Prellungen frühzeitig erkennen und behandeln lassen.

3. Tierhalterhaftpflichtversicherung informieren

Nachdem Ihr Pferd wieder im Stall ist und Sie sich von dem Schreck erholt haben, sollten Sie umgehend Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung informieren, falls Dritte geschädigt oder Eigentum anderer beschädigt wurde.

Im Ernstfall mit der Mecklenburgischen abgesichert

Was kann ich als Pferdehalter präventiv tun?

Auch wenn sich nicht jede Situation vermeiden lässt, können Sie als Pferdehalter einiges tun, um das Risiko eines Ausbruchs zu reduzieren:

  • Regelmäßige Kontrolle: Prüfen Sie Zäune, Tore und Weideflächen regelmäßig, um Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Auch die Ausrüstung Ihres Pferdes – wie Halfter, Stricke, Trensen oder Sattelgurte – sollte regelmäßig kontrolliert werden.
  • Stressfaktoren minimieren: Ein durchdachtes Futtermanagement, ausreichend Bewegung und eine stabile Rangordnung im Herdenverband tragen dazu bei, Unruhe zu vermeiden.
  • Notfallplan: Halten Sie wichtige Telefonnummern – etwa von Helfern, Stallbetreibern oder Tierärzten – griffbereit, damit Sie im Fall eines Ausbruchs schnell reagieren können.

3 Fragen an einen Versicherungsexperten

Ist eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung Pflicht?

Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht verpflichtend, dennoch ist sie praktisch unerlässlich. Wenn ein Pferd austritt und jemanden trifft oder ausbricht und einen Verkehrsunfall verursacht, können schnell hohe Schadenersatzforderungen entstehen. Hierfür haftet der Pferdehalter mit seinem Privatvermögen.

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Hannes LuedtkeFachreferent Haftpflicht-Schaden

Besteht über die private Pferdehalterhaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz, wenn der Reiter des Tieres verletzt wird?

In der privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht auch Versicherungsschutz für Personenschäden, die der Reiter durch das Pferd erleidet. Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn es sich um Angehörige des Pferdehalters oder den Pferdehalter selbst handelt.

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Hannes LuedtkeFachreferent Haftpflicht-Schaden

Worauf sollte man achten, wenn das Pferd in einer fremden Anlage untergebracht ist?

Da man auch bei Unterstellung bei jemand anderem für Schäden durch das Pferd haftet, sollte stets darauf geachtet werden, dass auch Schäden an gemieteten Ställen, Weiden/ Pferdekoppeln und Einfriedungen mitversichert sind.

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Hannes LuedtkeFachreferent Haftpflicht-Schaden

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FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Thema Pferd entlaufen

Wofür haftet ein Pferdehalter?

In Deutschland gilt für privat Pferdehalter die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich für Schäden haften, die Ihr Pferd verursacht – unabhängig davon, ob Sie selbst ein Verschulden trifft oder nicht (§ 833 BGB). Wichtig: Die Gefährdungshaftung gilt nicht für Tiere, die dem Unterhalt dienen, sprich für gewerbliche oder landwirtschaftliche Pferde.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist daher für jeden Pferdebesitzer empfehlenswert. Sie übernimmt die Kosten, wenn Ihr Pferd fremdes Eigentum beschädigt oder jemanden verletzt, und schützt Sie so vor finanziellen Belastungen, die durch solche Vorfälle entstehen können.

Gut zu wissen: In Kombination mit unserer Privathaftpflichtversicherung sparen Sie 10 % Beitrag gegenüber einer separaten Absicherung. Für Kleinpferde und Ponys bis 148 cm Stockmaß bieten wir zudem einen Sondertarif mit 30 % Ermäßigung.

Wann zahlt die private Pferdehalterhaftpflichtversicherung nicht?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind beispielsweise Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden oder zwischen mitversicherten Personen entstehen. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden durch gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere.

Auch Haftpflichtansprüche aus Schäden an Personen und Pferden, die aktiv an einem Rennen teilnehmen, sind ausgeschlossen, wenn der Schaden vom Augenblick des Startes an bis zur Beendigung des einzelnen Rennens verursacht wurde.

Brauche ich für jedes Pferd eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Ja. Grundsätzlich benötigt jedes Pferd eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung, da sich der Versicherungsschutz immer auf die Haltereigenschaft für das einzelne Tier bezieht. Schäden, die ein Pferd verursacht – sei es beim Ausreiten, auf der Koppel oder bei Turnieren – werden nur für das versicherte Tier übernommen.

Besonders praktisch: Bei der Mecklenburgischen versichern wir auch Jungtiere bis 12 Monate mit, sodass bereits Fohlen von Anfang an abgesichert sind. Nach dem ersten Geburtstag muss das Pferd dann als eigenständiges Tier weiter versichert werden.

Bin ich als Pferdehalter auch versichert, wenn es im Ausland zu einem Haftpflichtschaden kommt?

Ja. Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung der Mecklenburgischen besteht für Pferdehalter auch im europäischen Ausland Versicherungsschutz bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren.

Was passiert, wenn mein Pferd in einem Ausbruchszenario selbst verletzt wird?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt ausschließlich Schäden, die Ihr Pferd anderen Personen oder fremdem Eigentum zufügt. Wird Ihr Pferd bei einem Ausbruch verletzt, müssen Sie die Behandlungskosten in der Regel selbst tragen oder sich über eine separate Pferdekranken- bzw. OP-Versicherung absichern. Hierzu berät Sie gern Ihr Vermittler.

Die Autoren

Hannes Luedtke
Naomi Krusche

Hannes Luedtke

Fachreferent Haftpflicht-Schaden

Hannes Luedtke ist Fachreferent für Haftpflichtschäden bei der Mecklenburgischen Versicherung. Er kümmert sich um Prozessoptimierung, wirkt in Projekten mit und dient als fachlicher Ansprechpartner für die Mitarbeiter und unseren Außendienst. Seit Ende seiner Ausbildung zum Versicherungskaufmann hat er jahrelange Erfahrung in der Schadenbearbeitung gesammelt und sich zum Spezialist Schaden weitergebildet.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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