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Koffer verloren am Flughafen: Diese 5 Schritte sind jetzt wichtig
Wenn Sie am Flughafen vergeblich auf Ihren Koffer warten, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren. In der Regel tauchen vermisste Gepäckgegenstände schnell wieder auf – meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Damit Sie in dieser unschönen Situation nicht ratlos im Flughafengebäude umherirren, haben wir für Sie alle wichtigen Sofortmaßnahmen und Anlaufstellen zusammengetragen.
1. Benachbarte Gepäckbänder überprüfen
In einem ersten Schritt sollten Sie sich an die benachbarten Gepäckbänder begeben und prüfen, ob sich Ihr Koffer gegebenenfalls auf ein falsches Band verirrt hat. Das kann im stressigen Flughafenbetrieb durchaus passieren.
Tipp: Im Idealfall teilen Sie Ihr Gepäck schon beim Packen auf mehrere Koffer auf. So minimieren Sie das Risiko im Falle eines Gepäckverlusts oder einer Verspätung ganz ohne Kleidung und wichtige persönliche Gegenstände dazustehen. Wichtig ist auch, dass Sie teure Wertgegenstände und lebensnotwendige Medikamente immer im Handgepäck transportieren.
2. Gepäckverlust direkt am Flughafen melden

Wenn Ihr Koffer auch auf den umliegenden Gepäckbändern nicht auffindbar ist, sollten Sie den Verlust unverzüglich am Gepäckschalter („Lost and Found“) melden. Dieser befindet sich meist in der Ankunftshalle des Flughafens. Die Mitarbeiter* vor Ort benötigen dafür einige Informationen von Ihnen. Hilfreich ist es, wenn Sie Ihr Gepäckstück möglichst genau beschreiben können. Halten Sie außerdem Ihr Flugticket sowie die Gepäckregistrierungsnummer bereit. Kann der Koffer nicht sofort gefunden werden, müssen Sie am Gepäckschalter eine Verlustmeldung ausfüllen – den sogenannten Property Irregularity Report (PIR).
Gut zu wissen: Lassen Sie sich eine Kopie der Verlustmeldung ausstellen und bewahren Sie diese zusammen mit allen Flugunterlagen sorgfältig auf. Besonders wichtig ist auch die Referenznummer des Vorgangs. Diese erhalten Sie direkt bei der Verlustmeldung am Flughafen. Sie besteht meist aus einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen (z. B. HAJLH12345) und dient als eindeutige Kennung Ihres Gepäckfalls. Mit dieser Referenznummer können Sie den Status Ihres Gepäcks online verfolgen oder sich bei der Airline beziehungsweise dem Gepäckservice nach dem aktuellen Stand erkundigen.
3. Die Fluggesellschaft und den Reiseveranstalter kontaktieren
Nachdem Sie den Verlust am Gepäckschalter gemeldet haben, sollten Sie in einem nächsten Schritt auch Ihre Airline informieren. Pauschalreisende müssen außerdem zusätzlich den Reiseveranstalter über den Gepäckverlust in Kenntnis setzen.
Beachten Sie dabei unbedingt die geltenden Fristen: Eine Gepäckverspätung muss spätestens 21 Tage nach Eintreffen des Gepäcks schriftlich bei der Fluggesellschaft angezeigt werden. Sollte Ihr Gepäck beschädigt sein, müssen Sie dies wiederrum innerhalb von sieben Tagen schriftlich bei der Airline melden. Erkundigen Sie sich im besten Fall online auf der Website der zuständigen Fluggesellschaft, welche genauen Informationen für die Schadens- oder Verlustmeldung benötigt werden.
Sollten Sie ohne Gepäck am Urlaubsort angekommen sein, haben Sie nach einer entsprechenden Meldung bei Ihrer Airline Anspruch auf die Erstattung vonnotwendigen Ersatzkäufen. Dazu zählen vor allem Hygieneartikel und notwendige Kleidung. Dieser Anspruch gilt so lange, bis Ihr verspätetes Gepäckstück bei Ihnen eintrifft oder Ihr Koffer offiziell als verloren gilt.
Wichtig: Die Airline übernimmt in der Regel nur die Kosten für angemessene und notwendige Einkäufe. Luxusartikel oder übermäßig teure Anschaffungen werden hingegen nicht erstattet. Die Quittungen der Einkäufe sollten Sie zudem gut aufbewahren.
4. Die Baggage Inventory List (BIL) ausfüllen
Bleibt das Gepäck mehrere Tage verschwunden, fordert die Airline häufig zusätzlich eine sogenannte Baggage Inventory List (BIL) an. Dabei handelt es sich um eine detaillierte Liste des Kofferinhalts. Reisende müssen darin möglichst genau angeben, welche Gegenstände sich im Gepäck befinden – zum Beispiel Kleidung, Schuhe, Kosmetikartikel oder technische Geräte. Die Angaben helfen der Airline dabei, den Koffer eindeutig zu identifizieren. Gleichzeitig dient die Liste als Grundlage für eine mögliche Entschädigung, falls das Gepäck dauerhaft verloren bleibt.
Tipp: Am besten fotografieren Sie vor der Reise den Inhalt Ihres Koffers, um im Ernstfall alle wichtigen Gegenstände möglichst genau auflisten zu können.
5. Schadensersatzansprüche geltend machen
Taucht Ihr Koffer auch nach 21 Tagen nicht wieder auf, gilt es rechtlich als verloren. Sie können dann eine Entschädigung für den Koffer und dessen Inhalt verlangen. Die Airline erstattet dabei jedoch in der Regel nicht pauschal den Neuwert, sondern den nachgewiesenen Zeitwert der Gegenstände. Die Haftungshöchstgrenze richtet sich nach dem Montrealer Übereinkommen und liegt derzeit bei ca. 1.900 Euro pro Passagier.
Außerdem kann bei endgültigem Gepäckverlust der Reisepreis bei Pauschalurlauben gemindert werden, da der Wert der Reise durch den entstandenen Frust sinkt. Wird das Gepäck bei einer Pauschalreise zu spät nachgeliefert, haben Urlauber für jeden Tag ohne Koffer am Urlaubsort einen Anspruch auf Preisminderung. Dieser beträgt etwa zwischen 15 und 50 Prozent des Tagespreises.
Wenn Sie zusätzlich eine entsprechende Reisegepäck-Versicherung besitzen, können Sie auch dieser gegenüber Schadensersatzansprüche bei Beschädigungen oder Abhandenkommen Ihres Gepäcks geltend machen.
Versicherungstipp: Eine Reisegepäck-Versicherung können Sie einzeln oder im Reiseversicherungspaket gemeinsam mit der Reiserücktritts- und Abbruchversicherung über ausgewählte Partner der Mecklenburgischen abschließen.
Im Ernstfall mit der Mecklenburgischen abgesichert
Mit diesen 5 Tipps reist Ihr Gepäck sicherer
Ganz verhindern lässt sich ein Gepäckverlust zwar nie – mit einigen einfachen Maßnahmen können Reisende das Risiko jedoch deutlich reduzieren. Viele Koffer gehen nicht dauerhaft verloren, sondern werden verwechselt, falsch verladen oder können aufgrund fehlender Informationen nicht eindeutig zugeordnet werden. Mit der richtigen Vorbereitung sorgen Sie dafür, dass Ihr Gepäck schneller identifiziert und im Ernstfall leichter wiedergefunden werden kann.
- Tipp 1: Checken Sie frühzeitig ein und planen Sie insbesondere bei Umsteigeverbindungen ausreichend Zeit ein – denn wer erst kurz vor Abflug eincheckt oder das Gepäck sehr spät aufgibt, erhöht das Risiko, dass der Koffer nicht mehr rechtzeitig verladen wird.
- Tipp 2: Kennzeichnen Sie Ihren Koffer mit einem Namensschild, auf dem zusätzlich auch Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse steht, um die Zuordnung im Verlustfall erheblich zu erleichtern. Verzichten Sie aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen jedoch möglichst auf Ihre vollständige Wohnadresse auf der Außenseite des Koffers.
- Tipp 3: Verwenden Sie ein farbiges Gepäckband, Anhänger, Schleifen, Aufkleber oder andere auffällige Markierungen, um Verwechslungen zu vermeiden und den eigenen Koffer schneller wiederzuerkennen.
- Tipp 4: Entfernen Sie alte Gepäckaufkleber oder Barcodes von früheren Reisen vollständig von Ihrem Koffer, da diese beim Scannen zu Verwechslungen führen können.
- Tipp 5: Legen Sie einen AirTag oder GPS-Tracker mit in den Koffer, um den Standort Ihres Gepäcks jederzeit per Smartphone nachzuverfolgen.
Unser Lesetipp: Keine Lust aufs Fliegen? Kein Problem! Wir haben für Sie die schönsten Reiseziele in Europa für Ihren nächsten Wohnmobilurlaub zusammengestellt.

3 Fragen an einen Versicherungsexperten
FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Gepäckverlust
Was sind die häufigsten Ursachen für Gepäckverlust?
Zu den häufigsten Ursachen für Gepäckverlust zählen Verspätungen, knappe Umsteigezeiten oder gestrichene Flüge. Auch Streiks, Personalmangel oder plötzliche Wetterumschwünge können die Gepäcklogistik an Flughäfen erheblich beeinträchtigen.
Darüber hinaus führen technische Störungen an Förderanlagen oder automatischen Scannern dazu, dass Koffer falsch sortiert oder nicht korrekt weitergeleitet werden.
Auch beschädigte oder abgerissene Barcode-Sticker können zum Problem werden. Kann ein Koffer nicht mehr eindeutig identifiziert werden, verzögert sich häufig die Zuordnung und Zustellung.
Wer haftet bei Gepäckverlust?
Bei Flugreisen haftet grundsätzlich die Airline, mit der Sie geflogen sind. Der Haftungszeitraum der Fluggesellschaft beginnt mit der Gepäckaufgabe am Check-in und endet erst, wenn der Koffer am Ziel vom Gepäckband genommen oder an Zollbehörden oder die Polizei übergeben wird.
Bei Gepäckverspätung oder endgültigem Gepäckverlust haben Pauschalreisende zudem Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter und können eine Minderung des Reisepreises verlangen. Wichtig ist, dass Reisende diese Ansprüche innerhalb von zwei Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen (§ 651j BGB).
Wer ist bei Gepäckverlust zuständig, wenn ich mit mehreren Airlines geflogen bin?
Wenn Sie mit mehreren Airlines geflogen sind, ist in der Regel die Fluggesellschaft zuständig, die den letzten Flugabschnitt durchgeführt hat. Dort sollten Sie den Gepäckverlust entsprechend melden.
Habe ich auch Anspruch auf die Erstattung von notwendigen Ersatzkäufen, wenn sich mein Koffer auf der Rückreise verspätet?
Auf der Rückreise haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf die Erstattung von Ersatzkäufen. Die Fluggesellschaft geht dann davon aus, dass Sie an Ihrem Wohnort Zugriff auf Kleidung und Hygieneartikel haben.
Was ist das Montrealer Übereinkommen?
Das Montrealer Übereinkommen ist ein internationales Luftfahrtabkommen, das die Haftung von Fluggesellschaften bei Verspätungen, Gepäckproblemen und Personenschäden auf internationalen Flügen weltweit einheitlich regelt. Das Übereinkommen wurde von den wichtigsten Luftfahrtnationen weltweit offiziell anerkannt. Dazu gehören alle Mitgliedstaaten der EU, die USA, Kanada, Australien, Japan, China und viele weitere Länder. Auch wenn ein Land dem Montrealer Übereinkommen nicht beigetreten ist (wie bspw. die Türkei, Thailand oder Tunesien), gelten die Regelungen trotzdem für Flüge aus einem Vertragsstaat oder zurück in einen Vertragsstaat.
Welche Ansprüche habe ich beim Verlust meines Handgepäckkoffers?
Für Ihr Handgepäck sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich und haben daher bei Verlust in der Regel keine Ansprüche. Die Fluggesellschaft haftet in diesem Fall nur, wenn Sie nachweisen können, dass das Flugpersonal oder die Airline den Verlust verschuldet hat.
Wer übernimmt die Transportkosten für ein wiedergefundenes Gepäckstück?
Die Airline übernimmt den Transport und die damit einhergehenden Kosten für ein wiedergefundenes Gepäckstück zum Urlaubsort oder zu Ihnen nach Hause. Dieser Service ist somit kostenlos. Wenn Sie das Gepäck selbst am Flughafen abholen müssen, können sie der Fluggesellschaft die Fahrtkosten in Rechnung stellen.
Was passiert mit Koffern, die von der Airline wiedergefunden werden, aber nie vom Besitzer abgeholt werden?
Koffer, die nicht an den Eigentümer zugestellt werden können, werden zunächst für ca. 3 Monate aufbewahrt. Danach geht der Koffer in den Besitz des Flughafens über und wird meist im Rahmen öffentlicher Auktionen versteigert.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


