Die neue staatlich geförderte Altersvorsorge ab 2027
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Gesetz zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Reformgesetz) zugestimmt. Ziel der Reform ist es, die private Altersvorsorge einfacher, flexibler und attraktiver zu gestalten. Die neuen Regelungen treten zum 01.01.2027 in Kraft und lösen die bisherige Riester-Rente ab. Die neue Form der staatlich geförderten Altersvorsorge soll bessere Renditechancen durch stärkere Kapitalmarktorientierung ermöglichen.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum neuen Altersvorsorgedepot.
Welche Produkte wird es zukünftig geben?
Künftig werden Sie zwischen Produkten mit drei unterschiedlichen Garantieniveaus wählen können:
- Ein Altersvorsorgedepot und ein Standarddepot ohne Kapitalgarantie werden erstmals angeboten.
- Produkte mit 100 % Garantie sind – wie bei der bisherigen Riester-Rente – weiterhin möglich.
- Produkte mit 80 % Garantie sind ebenfalls zugelassen.
Die Produkte können beispielsweise bei Banken, Fondsgesellschaften, Neobrokern und Versicherungsgesellschaften wie der Mecklenburgischen abgeschlossen werden.
Welches Produkt für Sie das richtige ist, hängt von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis und Ihrer Risikobereitschaft ab.
Wie sieht die neue Förderung aus?
Die Förderung kann ganz einfach anhand des zu zahlenden Beitrags ermittelt werden.
Wer ist förderberechtigt?
Grundsätzlich erhalten alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in vergleichbaren Systemen die Förderung. Anders als bei der Riester-Rente profitieren mit der Reform der privaten Altersvorsorge erstmals auch Selbstständige sowie Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken.
Gut zu wissen: Für nicht förderberechtigte Ehepartner gibt es weiterhin eine abgeleitete Förderung mit bis zu 175 € Grundzulage.
Förderbeispiele
Unsere Förderbeispiele geben Ihnen einen Eindruck davon, welche staatlichen Zulagen und welche Ansparsummen im Altersvorsorgedepot möglich sind.
Wie sehen die späteren Auszahlungsmöglichkeiten aus?
Die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot startet flexibel zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr. Während Sie beim Sparen von steuerlichen Vorteilen profitiert haben, werden die Auszahlungen im Alter mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Der Vorteil: Im Ruhestand ist dieser Steuersatz in der Regel deutlich niedriger als während des Erwerbslebens.
Es stehen verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten zur Wahl: Eine lebenslange Rente und ein Auszahlungsplan mit einer Laufzeit bis mindestens zum vollendeten 85. Lebensjahr. Zudem können Sie zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 % des Kapitals auf einen Schlag entnehmen – dieses Geld ist nicht zweckgebunden und steht Ihnen zur freien Verfügung.
Lebenslange Rente
Bei dieser Option wird das Kapitel in eine lebenslange monatliche Zahlung umgewandelt. Der große Vorteil: Sie profitieren von finanzieller Sicherheit bis an Ihr Lebensende und haben verlässliche, planbare Einnahmen.
Gut zu wissen: Sie können eine sogenannte Rentengarantiezeit (10 oder 20 Jahre) vereinbaren. Wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums versterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen oder eine von Ihnen bestimmte Person die Rente bis zum Ende der Garantiezeit weiter ausbezahlt.
Auszahlungsplan
Wenn Sie sich für einen Auszahlungsplan entscheiden, wird Ihnen das angesparte Kapital schrittweise ausgezahlt.
Der Vorteil gegenüber der lebenslangen Rente: Sie bleiben deutlich flexibler. Das Restkapital kann weiterhin am Kapitalmarkt investiert bleiben und Rendite erwirtschaften. Versterben Sie während der Auszahlung, wird das restliche Kapital ganz automatisch an Ihre Erben vererbt – ohne dass Sie dafür eine spezielle Absicherung vereinbaren müssen.
Der Nachteil liegt allerdings auf der Hand: Eine lebenslange Auszahlung ist nicht garantiert. Wer sehr alt wird, geht das Risiko ein, dass das Kapital irgendwann aufgebraucht ist.
Was bedeutet die Reform der privaten Altersvorsorge für meinen bestehenden Riester-Vertrag?
Ab dem Jahr 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Für bestehende Verträge gilt jedoch Bestandsschutz: Sie können Ihren Riester-Vertrag wie gewohnt weiterführen und die bisherige Förderung nutzen, wenn das für Sie lukrativer ist. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Altvertrag auf die neue Förderung umzustellen.
Dabei sollten Sie zwei wichtige Punkte beachten:
- Die Entscheidung ist endgültig: Ein Wechsel in die neue Förderung kann nicht rückgängig gemacht werden. Eine Rückkehr zur alten Riester-Förderung ist somit ausgeschlossen.
- Keine parallele Nutzung möglich: Die alte und die neue Förderung lassen sich nicht kombinieren. Wollen Sie für einen Vertrag die neue Förderung nutzen, müssen auch alle weiteren Verträge – inklusive des mittelbar geförderten Vertrags Ihres Ehepartners – auf das neue System umgestellt werden.
Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, besprechen Sie am besten ganz in Ruhe mit Ihrem Vermittler. Eile besteht dabei nicht: Sie haben bis Ende 2027 Zeit für Ihre Entscheidung. Bis dahin geht Ihnen keine Förderung verloren.

Sie riestern schon und möchten wissen, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt?
Sie besitzen einen Riester-Vertrag und möchten wissen, on die neue Förderung für Sie besser ist? In Kürze steht Ihnen hier ein Fördervergleichsrechner zur Verfügung: Mit nur wenigen Angaben vergleicht er Ihre bisherige Förderung direkt mit den neuen Möglichkeiten und berechnet auf Grundlage Ihrer persönlichen Daten, welches Modell für Sie die größeren Vorteile bringt.
FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Altersvorsorgedepot
Wie viel ich kann ich maximal in das Altersvorsorgedepot einzahlen?
Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 6.840 € pro Vertrag. Dieser setzt sich zusammen aus den maximal geförderten 1.800 € sowie optionalen Zuzahlungen von bis zu 5.040 Euro pro Jahr.
Kann ich mehr als ein Altersvorsorgedepot haben?
Ja, Sie können bis zu zwei Altersvorsorgedepot-Verträge gleichzeitig führen. Die staatliche Förderung lässt sich dann flexibel auf beide Verträge aufteilen. Wichtig dabei: Ein zweiter Vertrag erhöht die Gesamtförderung nicht. Die Zulagen und Steuervorteile gelten immer pro Person und werden nicht doppelt gewährt.
Wie hoch sind die Kosten für ein Altersvorsorgedepot?
Die Kosten hängen vom jeweiligen Anbieter ab. Einen gesetzlichen Kostendeckel gibt es bislang nur für das sogenannte Standarddepot: Hier dürfen die Effektivkosten maximal 1,0 % pro Jahr betragen.
Kann ich auch für mein Kind ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Nein, das Altersvorsorgedepot ist an eine eigene Versicherungspflicht bzw. Erwerbstätigkeit gekoppelt. Für den Nachwuchs steht jedoch die sogenannte Frühstartrente in den Startlöchern: Ab dem Jahr 2027 sollen Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 € vom Staat für die eigene Altersvorsorge erhalten. Aufstockungen durch Eltern oder Großeltern sind ebenfalls vorgesehen. Der offizielle Regierungsentwurf liegt zwar vor, das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch derzeit noch nicht abgeschlossen.
Kann ich ETFs oder Fonds aus einem bestehenden Depot in das Altersvorsorgedepot übertragen?
Nein, das ist nicht möglich. Wertpapiere aus einem bereits bestehenden, klassischen Depot können nicht in ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot übertragen werden. Grund dafür sind die spezifischen Zertifizierungs- und Förderregeln der neuen Vorsorgedepots.
Habe ich bei den Wertpapieren im Altersvorsorgedepot die freie Auswahl oder gibt der Anbieter sie vor?
Welche Wertpapiere Sie auswählen können, wird vom jeweiligen Anbieter vorgegeben. Der Grund: Damit ein Depot staatlich gefördert wird, muss das Gesamtprodukt vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zertifiziert sein. Gesetzliche Vorgaben regeln dabei genau, welche Anlageformen und Risikoklassen für das Altersvorsorgedepot zugelassen sind. Innerhalb dieser zertifizierten Auswahl Ihres Anbieters entscheiden Sie dann selbst.
Ist ein späteres Umschichten der Anlage möglich?
Ja, Sie können Ihr Guthaben während der gesamten Laufzeit von risikoreicheren in risikoärmere Anlagen umschichten – und das völlig steuerfrei.
Kann ich auch vor Rentenbeginn bereits Geld aus meinen Vorsorgedepot entnehmen?
Da es sich bei dem Altersvorsorgedepot um eine geförderte Altersvorsorge handelt, ist eine vorzeitige Entnahme nicht vorgesehen. Eine Ausnahme stellt jedoch die sogenannte Eigenheim-Förderung dar. Wie schon beim bisherigen „Wohn-Riester“ bleibt die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie die große Ausnahme. Sie können das im Vertrag angesparte Kapital entnehmen, um es direkt für den Kauf oder Bau Ihres Eigenheims einzusetzen. Alternativ lassen sich auch die laufenden Tilgungsraten für Ihr Baudarlehen wie reguläre Beiträge staatlich fördern.
Wichtig zu wissen: Anders als beim alten „Wohn-Riester“ ist die Eigenheim-Option im neuen System kein automatischer Pflichtbestandteil jedes Vertrags mehr. Wenn Sie diese Flexibilität nutzen möchten, sollten Sie gezielt einen Tarif wählen, der die Entnahme für Wohneigentum explizit anbietet. Ein klarer Pluspunkt des neuen Modells: Der bisherige Mindestrestbetrag von 3.000 €, der im Vertrag verbleiben musste, entfällt künftig. Sie können Ihr Guthaben somit flexibler für Ihr Eigenheim einsetzen.
Muss ich die späteren Auszahlungen versteuern?
Ja, aufgrund der Zulagenförderung und der zusätzlichen Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs sind die späteren Auszahlungen mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
Ist mein Altersvorsorgedepot im Todesfall vererbbar?
Das hängt vom Zeitpunkt und von der gewählten Auszahlungsform ab:
- Todesfall in der Ansparphase: Das angesparte Kapital (inklusive Erträgen) verfällt nicht. Es wird vererbt oder kann auf einen förderfähigen Vertrag der hinterbliebenen Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartner übertragen werden.
- Todesfall in der Auszahlungsphase (Lebenslange Rente): Bei einer vereinbarten Rentengarantiezeit wird die Rente bis zum Ablauf dieser Frist an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Ohne Garantiezeit endet die Auszahlung.
- Todesfall in der Auszahlungsphase (Auszahlplan): Das verbleibende Restkapital im Auszahlplan wird an die Bezugsberechtigten oder Erben ausgezahlt.
Zu beachten ist jedoch: Werden die Mittel an gewöhnliche Erben (wie z. B. Kinder oder Dritte) ausgezahlt, verfällt die staatliche Förderung. Sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen in diesem Fall zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme bildet hier das sogenannte Ehegattenprivileg: Hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können das angesparte Guthaben steuerneutral und ohne Abzug der Förderung in ihr eigenes Altersvorsorgedepot übertragen. So bleibt der volle staatliche Bonus erhalten.
Kann ich mein Altersvorsorgedepot vorzeitig kündigen?
Ja, eine Kündigung ist grundsätzlich möglich – allerdings sind bei Auszahlung des angesparten Kapitals die Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Da dadurch ein erheblicher Teil des Vermögens verloren geht, sollten Sie diesen Schritt keinesfalls voreilig gehen. Alternativ kann eine Beitragsfreistellung beantragt werden.

