Eigentum macht glücklich. Und verpflichtet.

Sie besitzen Haus und Grund? Zu Ihrem Glück kommt dann auch die Verantwortung. Laut Gesetz müssen Sie dafür sorgen, dass von Ihrem Eigentum keine Gefahr für Dritte ausgeht.  

Ihr Postbote rutscht aus, weil sie morgens den Gehweg noch nicht von Eis und Schnee befreit hatten. Weil die Außenbeleuchtung defekt ist, stürzt ein Besucher im Dunkeln vor Ihrer Haustür. Ein morscher Ast von einem Baum auf Ihrem Grundstück bricht ab und verletzt einen Passanten … Das sind nur einige Beispiele, in denen Sie als Eigentümer*in Schadenersatz leisten müssen.
Vor solchen finanziellen Folgen schützt Sie unsere Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer.

Gut zu wissen: Wir prüfen, ob die gegen Sie geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab. Bei berechtigten Ansprüchen übernehmen wir die Bezahlung des Schadens bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
 

Optimale Sicherheit

Versicherungsschutz haben Sie für:

  • Wahlweise in Höhe von 15, 30 oder 50 Mio. € pauschal für Personen-​, Sach- und Vermögensschäden
  • Schäden durch Baumaßnahmen bis zu einer Bausumme von 100.000 € Bei höheren Bausummen ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig
  • Schäden durch allmähliche Einwirkung bis 200.000 €
  • Sachschäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals
  • Schäden durch den Einsatz von Aufsitzrasenmähern, Schneeräumgeräten und anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h

 

Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.

Beispiele gefällig?

Unsere Beispiele geben Ihnen einen Eindruck davon, wie schnell etwas passieren kann und was wir uns für den Fall der Fälle dagegen überlegt haben.

Ein schwarzes Pferd läuft in vollem Galopp durch den warmen Sommerwind über eine Koppel

Ben Bremers bekam von seiner Großmutter ein Grundstück geschenkt, das als Pferdekoppel diente. In einigen Jahren möchte Ben hierauf ein Einfamilienhaus errichten. Bis dahin vermietet Ben das Grundstück an einen privaten Pferdehalter.

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Clever kombiniert – gut versichert

So können Sie Ihre Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer bei der Mecklenburgischen sinnvoll ergänzen:

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Beispiele zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung


Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Schadenfälle

Laubenbieper's Paradies

Der Vorfall:
Silke Kurmann liebt ihren Schrebergarten. Überall summt und brummt es, das leckere Gemüse direkt aus dem Boden … herrlich! Projekt für heute: den Haselnussstrauch – der den Nachbarn schon lange stört – kräftig zurückschneiden. Voller Elan und bewaffnet mit einer Astsäge macht sie sich ans Werk...

Der Schaden:
Nachdem Silke eine sehr kräftige Haselrute abgesägt hatte, kippte diese zur Seite, stürzt gegen die Gartenlaube des Nachbarn und beschädigt ein Fenster. Der ohnehin schon recht unfreundliche Nachbar steht unmittelbar wutentbrannt am Gartenzaun. Nachdem der Schaden erst einmal gesichtet und repariert wurde, macht der Nachbar 750 Euro für seine Aufräumungsarbeiten sowie die Fensterreparatur durch einen Glasereibetrieb geltend.

Die Absicherung:
Silke hatte für ihren Schrebergarten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Schaden, der im Zusammenhang mit Instandhaltung des Grundstücks steht, ist hierüber versichert. Die Mecklenburgische erstattet die geltend gemachten Forderungen des Nachbarn.

Ein Nachbar guckt auf den Holzrahmen der Gartentür gestützt ungeduldig wartend
Die Geldanlage

Der Vorfall:
Ben Bremers bekam von seiner Großmutter ein Grundstück geschenkt, das als Pferdekoppel diente. In einigen Jahren möchte Ben hierauf ein Einfamilienhaus errichten. Bis dahin vermietet Ben das Grundstück an einen privaten Pferdehalter. Der Mietvertrag regelt unter anderem die Verkehrssicherung, zum Beispiel bezüglich der Räum- und Streupflicht sowie der Erhaltung von grundstücklichen Einrichtungen. Eines Tages bekam Ben Bremers einen Anruf von der Polizei.

Der Schaden:
Ein altes Holztor im hinteren Teil des Grundstücks war morsch geworden. So konnte eines der Pferde ausbrechen. Es lief auf die Straße und wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt. Dabei verletzte sich das Pferd schwer und beschädigte einen Pkw. Der Fahrzeughalter und der Pferdehalter machen gegenüber Ben Bremers Schadenersatzforderungen in Höhe von 18.250 Euro geltend.

Die Absicherung:
Ben Bremers hatte für das vermietete Grundstück eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese prüft, inwieweit die Schadenersatzforderungen ihm gegenüber berechtigt sind. Dann wird sie die Forderungen begleichen. Sind die Schadenersatzansprüche hingegen unberechtigt, wehrt die Haftpflichtversicherung ab.

Ein schwarzes Pferd läuft in vollem Galopp durch den warmen Sommerwind über eine Koppel
Treffpunkt der Moped-Gang

Der Vorfall:
Der 16-jährige Joey Adamidi trifft sich regelmäßig mit seinen Kumpels, um an ihren Mopeds herum zu schrauben. Dafür nutzen sie eine alte Garage in einem Garagenhof, die Joeys Papa gehört. Eines Tages erhält Familie Adamidi eine Anzeige wegen Umweltverschmutzung.

Der Schaden:
Ein in der Garage befindliches Ölfass (60 Liter) war aus ungeklärten Gründen umgekippt und ausgelaufen. Das Öl lief unter dem Garagentor durch ins Freie und versickerte in den Boden. Die untere Wasserbehörde ordnet an, dass zum Schutz des Bodens der verseuchte Bereich ausgebaggert und entsorgt werden muss. Die Kosten über 17.300 Euro soll Familie Adamidi tragen.

Die Absicherung:
Die Haftpflichtversicherung prüft, ob die Schadenersatzforderung an Familie Adamidi berechtigt ist. Ist dies der Fall, so ist die Sanierung von Umweltschäden in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mitversichert.

Mechaniker schraubt mit mäßigem Erfolg an seinem Motorrad