Beispiele zum Berufs-Rechtsschutz

Machen Sie sich selbst ein Bild von unserem Berufs-Rechtsschutz. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Nicht jeder bekommt das, was er verdient

Der Vorfall:
Günther ist seit einigen Jahren als Bauleiter angestellt. Nun hat er von seinem Arbeitgeber schon über einen längeren Zeitraum den Lohn nur teilweise bekommen. Auch seine erstattungsfähigen Auslagen (Fahrtkosten zu der auswärtigen Baustelle – pro Tour ca. 700 Kilometer) wurden trotz entsprechender Aufforderungen nicht gezahlt. Die Forderung gegen seinen Chef beläuft sich mittlerweile auf 3.900 Euro.

Der Streit:
Zum Glück ist Günther bei uns rechtsschutzversichert und hat auch den Berufs-Rechtsschutz mit abgeschlossen. So geht er kurzer Hand zur Anwältin. Diese fordert den Arbeitgeber mit anwaltlichem Schreiben außergerichtlich zur Zahlung der Außenstände auf.

Die Lösung:
Der Arbeitgeber reagiert auf das Schreiben nicht. Es wird eine entsprechende Zahlungsklage zum Arbeitsgericht eingereicht. Der Prozess wird in erster Instanz gewonnen. Da der Arbeitgeber allerdings zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet hat, konnte bis heute der geltend gemachte Betrag nicht vollstreckt werden. Die Anwaltskosten in Höhe von ca. 970 Euro haben wir im Rahmen der Rechtsschutzversicherung von Günther übernommen. Zudem haben wir auch die Gerichtskosten in voller Höhe übernommen, denn bei Arbeitsgerichtsprozessen müssen die anwaltlichen außergerichtlichen und die gerichtlichen Kosten in der ersten Instanz vom Kläger selbst getragen werden. Es gibt hier also auch bei Prozessgewinn keine Kostenerstattung durch den Beklagten.

Mann sitzt telefonierend am Tisch im Baucontainer und hat seinen Helm kurz neben sich auf den Tisch gelegt

Keine Kinderkrankheit

Der Vorfall:
Sabine ist längere Zeit im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes erkrankt und kann ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen. Aufgrund dessen spricht der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus.

Der Streit:
Sabine ist entsetzt. Mit der Kündigung geht sie zum Anwalt und fragt, was sie dagegen unternehmen kann. Grundsätzlich ist eine fristgemäße Kündigung auch ohne Grund möglich. Im vorliegenden Fall ist aber wegen einer bestimmten Betriebsgröße (mehr als 10 Arbeitnehmer) vom Arbeitgeber das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar und eine sogenannte Sozialauswahl zu beachten. Da sich der Arbeitgeber offenbar keine Gedanken über die Sozialauswahl gemacht hat, ist die Kündigung höchstwahrscheinlich unwirksam. Die Chancen in einem Kündigungsschutzprozess sind aber nicht hundertprozentig, da der Arbeitgeber auch noch nachträglich darlegen kann, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Hinzu kommt, dass Sabine ohnehin nicht mehr in dem Betrieb arbeiten möchte, weil das Betriebsklima durch die Erkrankung sowie die Kündigung stark belastet ist.

Die Lösung:
Die Aufgabe des Anwaltes ist es jetzt, für Sabine eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln. Er verfasst ein entsprechendes Schreiben, dass die Kündigung zwar unwirksam ist, Sabine allerdings gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 8.000 Euro auf eine Kündigungsschutzklage verzichten würde. Tatsächlich hätte Sabine Anspruch auf ca. 4.500 Euro. Der Arbeitgeber weigert sich zunächst, eine Abfindung zu zahlen oder auch nur über eine solche zu verhandeln. Es wird nun eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht, um den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen. Daraufhin ist dieser verhandlungsbereit und man einigt sich außergerichtlich auf eine Abfindung in Höhe von 6.000 Euro. Die Anwaltskosten in Höhe von rund 1.235 Euro haben wir im Rahmen des Berufs-Rechtsschutzes von Sabine übernommen.

Junge Frau trägt ihre letzten Büro-Habseligkeiten in einem Karton nach Hause

Der ungemütliche Arbeitsplatz

Der Vorfall:
Monika istseit einigen Jahren als Sekretärin angestellt. Seit kurzem verlangt ihr Arbeitgeber, dass sie regelmäßige Berichte über die Unternehmensumsätze erstellt. Dafür setzt er Fristen, die nach Monikas Ansicht viel zu kurz bemessen sind. Da sie mehrmals die Fristen nicht einhält, reagiert ihr Arbeitgeber häufig verärgert und gereizt.

Der Streit:
Monika wirft ihrem Arbeitgeber daher Mobbing vor und verlangt von ihm einen mobbing-freien Arbeitsplatz. Da sie der Meinung ist, erst dann wieder arbeiten zu müssen, wenn ihrer Forderung nachgekommen wird, bleibt Monika zu Hause. Weiterhin verlangt sie von ihrem Arbeitgeber ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro. Ihr Arbeitgeber spricht eine Abmahnung und dann die fristlose Kündigung aus, gegen die sich Monika vor dem Arbeitsgericht wehrt.

Die Lösung:
Den anschließenden Prozess verliert Monika, so dass sie Berufung vor dem Landgericht einlegt. Aber auch die Richter dort sind nicht der Auffassung, dass Monika ihre Arbeitsleistung hätte zurückhalten dürfen und weisen auch die Berufung ab. Die Kosten von rund 5.900 Euro haben wir im Rahmen des Berufs-Rechtsschutzes von Monika übernommen.

Davon, wie der neben ihr stehende Mann in Richtung Bildschirm zeigt und spricht, bekommt die vor dem Bildschirm sitzende Frau offenbar Kopfschmerzen