IT-Sicherheit für Unternehmen

In einer zunehmend vernetzten Welt ist kein Unternehmen mehr vor Cybergefahren gefeit. Ob kleiner Handwerksbetrieb, mittelständischer Dienstleister oder international agierendes Unternehmen – die digitale Abhängigkeit wächst, und damit auch das Risiko. Schon ein unbedachter Klick kann dazu führen, dass der Bildschirm schwarz bleibt und nichts mehr funktioniert. Durch das Anklicken eines Anhangs in einer E-Mail − ebenso wie über Ihre Website oder Social-Media-Accounts − kann Schadsoftware in Ihr Unternehmen gelangen. Auch CAD-Systeme und Wartungsschnittstellen von Druckern, Kopierern oder Kameras können Einfallstore für schadhafte Anhänge sein. Angriffe können ebenfalls über Mitarbeiteraccounts stattfinden − insbesondere im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten. 

Ohne Zugang zu Kundendaten, Aufträgen oder Lieferinformationen steht der Betrieb schnell still und finanzielle Schäden drohen. In manchen Fällen steht sogar die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel. Hacker nutzen genau das aus. 

Mit einem Cyber-Schutzbrief sind Sie für den Ernstfall bestens gewappnet. Ein Anruf genügt und Sie erhalten schnelle und professionelle Hilfe. Rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Sie können die Cyberversicherung für Unternehmen ganz einfach in Ihre Inhaltsversicherung oder Ihre Business-Kompakt-Absicherung bei uns einschließen.

Die Vorteile des Cyber-Schutzbriefs

Optimale Sicherheit

Im Rahmen unseres Cyber-Schutzbriefs organisieren wir für Sie schnelle und unbürokratische Hilfe in Zusammenarbeit mit einem bundesweit geprüften Netzwerk von Fachfirmen und Dienstleistern. Die Leistungen rechnen wir direkt mit unseren Dienstleistern ab und übernehmen die Kosten. 

Wir ersetzen für die IT-Forensik zur Wiederinbetriebnahme der Systeme bis zu 4.000 € je Versicherungsfall. Datenrettungsversuche mit einem von uns beauftragten Dienstleister übernehmen wir bis 1.000 € je Notfall (max. alle drei Jahre). 

Zusätzlich bieten wir ein Reputations-Management mit Analyse und Löschversuch. 

Wir bieten außerdem weitere Service-Leistungen, wie zum Beispiel:   

  • telefonische Rechtsberatung 
  • Datenschutz-Schulung
  • Quick-Check IT
  • Cloud-Security-Workshop 

Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.

Beispiele gefällig?

Unsere Beispiele geben Ihnen einen Eindruck davon, wie schnell etwas passieren kann und was wir uns für den Fall der Fälle dagegen überlegt haben.

Junge Frau mit brauen Locken und Latzhose vermisst ein Holzbrett in einer Werkstatt

Lina Schwarz ist Mitarbeiterin eines Handwerksbetriebs und recherchiert auf einer Website nach einem Ersatzteil. Dabei bemerkte sie nicht, dass die Seite manipuliert war. 

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Clever kombiniert – gut versichert

Zur weiteren Ergänzung Ihrer Inhaltsversicherung oder Business-Kompakt-Absicherung bei der Mecklenburgischen empfehlen wir:

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Beispiele zum Cyber-Schutzbrief


Machen Sie sich selbst ein Bild von unserem Cyber-Schutzbrief. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist. 

 


 

Beispiele aus der Praxis

Hackerangriff

Der Vorfall:
In einer Werbeagentur wurden die Systeme gehackt und die Daten des letzten Projekts gelöscht. 

Der Schaden:
Der Kunde meldete sich über unsere Hotline, um den Schaden gering zu halten. Wir schalteten telefonisch einen IT-Experten ein, der versuchte mit dem Kunden die Systeme wiederherzustellen. Der telefonische Support reichte nicht aus, weshalb ein IT-Forensiker zum Kunden geschickt wurde. 

Die Absicherung:
Der IT-Forensiker konnte die Systeme wieder hochfahren und alle Daten wiederherstellen. Die Kosten in Höhe von 2.800 € wurden übernommen. Wir haben einen Workshop zur allgemeinen IT-Sicherheit empfohlen. 

Mann im dunklen Hemd sitzt gestresst am Schreibtisch vor einem Computer und hält sich den Kopf
Reputationsschaden

Der Vorfall:
Ein Gastronomiebetrieb wurde im Internet auf Bewertungsplattformen vermutlich von der Konkurrenz verunglimpft. 

Der Schaden:
Der Kunde kontaktierte uns und bat um Hilfe. Wir schalteten einen spezialisierten Dienstleister für Reputationsfragen ein. Der Dienstleister analysierte das Problem und startete einen ersten Löschversuch. Glücklicherweise konnten die negativen Bewertungen gelöscht werden. 

Die Absicherung:
Der Kunde fragte sich, was er künftig dagegen tun könne und ließ sich durch einen von uns vermittelten Rechtsanwalt dazu telefonisch beraten. Die Kosten des für den mit der Löschung der negativen Bewertungen beauftragten Dienstleisters und das Honorar für die telefonische Erstberatung des Anwalts in Höhe von 900 € haben wir übernommen. 

Festlich dekorierte Zelt-Location mit Holztischen und Stühlen
Schadsoftware schädigt eigene IT-Systeme

Der Vorfall:
In einem Handwerksbetrieb recherchierte eine Mitarbeiterin auf einer Website nach einem Ersatzteil. Dabei bemerkte sie nicht, dass die Seite manipuliert war. Schadsoftware befiel das Firmennetzwerk mit sämtlichen Endgeräten. Auf Kunden- und Termindateien konnte nicht mehr zugegriffen werden.

Der Schaden:
Die Kundin meldete sich bei uns. Wir schalteten telefonisch einen IT-Experten ein, der versuchte, gemeinsam mit der Kundin die Systeme wiederherzustellen. Leider reichte der telefonische Support nicht aus, weshalb ein IT-Forensiker zum Einsatz kam. 

Die Absicherung:
Der IT-Forensiker konnte die Systeme wieder hochfahren und alle Daten wiederherstellen. Die Kosten in Höhe von 3.200 € wurden übernommen (Cyber-Schutzbrief). 

Junge Frau mit brauen Locken und Latzhose vermisst ein Holzbrett in einer Werkstatt
Telefonische Rechtsberatung

Der Vorfall:
Der Inhaber einer Kfz-Reparaturwerkstatt möchte sicherstellen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zum Thema Cybersicherheit und Mitarbeiterschulung nachkommt. Da Cyberangriffe immer häufiger durch menschliches Fehlverhalten – etwa durch das Öffnen infizierter E-Mails – erfolgen, möchte er seine Mitarbeitenden regelmäßig für diese Gefahren sensibilisieren. Er ist sich jedoch unsicher, wie häufig solche Schulungen durchgeführt werden müssen, welche Inhalte verpflichtend sind und in welcher Form die Unterweisungen dokumentiert werden müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Die Absicherung:
Um eine verbindliche Auskunft zu erhalten, nutzt er die im Rahmen seines Cyber-Schutzbriefs angebotene Hotline für eine telefonische Rechtsberatung.