Beispiele zum Cyber-Schutzbrief
Machen Sie sich selbst ein Bild von unserem Cyber-Schutzbrief. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.
Beispiele aus der Praxis
Hackerangriff
Der Vorfall:
In einer Werbeagentur wurden die Systeme gehackt und die Daten des letzten Projekts gelöscht.
Der Schaden:
Der Kunde meldete sich über unsere Hotline, um den Schaden gering zu halten. Wir schalteten telefonisch einen IT-Experten ein, der versuchte mit dem Kunden die Systeme wiederherzustellen. Der telefonische Support reichte nicht aus, weshalb ein IT-Forensiker zum Kunden geschickt wurde.
Die Absicherung:
Der IT-Forensiker konnte die Systeme wieder hochfahren und alle Daten wiederherstellen. Die Kosten in Höhe von 2.800 € wurden übernommen. Wir haben einen Workshop zur allgemeinen IT-Sicherheit empfohlen.

Reputationsschaden
Der Vorfall:
Ein Gastronomiebetrieb wurde im Internet auf Bewertungsplattformen vermutlich von der Konkurrenz verunglimpft.
Der Schaden:
Der Kunde kontaktierte uns und bat um Hilfe. Wir schalteten einen spezialisierten Dienstleister für Reputationsfragen ein. Der Dienstleister analysierte das Problem und startete einen ersten Löschversuch. Glücklicherweise konnten die negativen Bewertungen gelöscht werden.
Die Absicherung:
Der Kunde fragte sich, was er künftig dagegen tun könne und ließ sich durch einen von uns vermittelten Rechtsanwalt dazu telefonisch beraten. Die Kosten des für den mit der Löschung der negativen Bewertungen beauftragten Dienstleisters und das Honorar für die telefonische Erstberatung des Anwalts in Höhe von 900 € haben wir übernommen.

Schadsoftware schädigt eigene IT-Systeme
Der Vorfall:
In einem Handwerksbetrieb recherchierte eine Mitarbeiterin auf einer Website nach einem Ersatzteil. Dabei bemerkte sie nicht, dass die Seite manipuliert war. Schadsoftware befiel das Firmennetzwerk mit sämtlichen Endgeräten. Auf Kunden- und Termindateien konnte nicht mehr zugegriffen werden.
Der Schaden:
Die Kundin meldete sich bei uns. Wir schalteten telefonisch einen IT-Experten ein, der versuchte, gemeinsam mit der Kundin die Systeme wiederherzustellen. Leider reichte der telefonische Support nicht aus, weshalb ein IT-Forensiker zum Einsatz kam.
Die Absicherung:
Der IT-Forensiker konnte die Systeme wieder hochfahren und alle Daten wiederherstellen. Die Kosten in Höhe von 3.200 € wurden übernommen (Cyber-Schutzbrief).

Telefonische Rechtsberatung
Der Vorfall:
Der Inhaber einer Kfz-Reparaturwerkstatt möchte sicherstellen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zum Thema Cybersicherheit und Mitarbeiterschulung nachkommt. Da Cyberangriffe immer häufiger durch menschliches Fehlverhalten – etwa durch das Öffnen infizierter E-Mails – erfolgen, möchte er seine Mitarbeitenden regelmäßig für diese Gefahren sensibilisieren. Er ist sich jedoch unsicher, wie häufig solche Schulungen durchgeführt werden müssen, welche Inhalte verpflichtend sind und in welcher Form die Unterweisungen dokumentiert werden müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Die Absicherung:
Um eine verbindliche Auskunft zu erhalten, nutzt er die im Rahmen seines Cyber-Schutzbriefs angebotene Hotline für eine telefonische Rechtsberatung.
