Beispiele zur Business-Kompakt-Absicherung
Mit unseren Beispielen zeigen wir Ihnen, wie wichtig eine umfassende Absicherung im Geschäftsalltag ist. Sie verdeutlichen die besonderen Vorteile von Business Kompakt.
Schadenfälle Business Kompakt
Transportschäden an versicherten Sachen
Der Vorfall:
An einem Montagmorgen war eine Möbeltischlerei auf dem Weg zu einer Baustelle, um eine individuell gefertigte Einbauküche zu montieren. Im Lieferwagen befanden sich die fertiggestellten Möbelstücke. Aufgrund plötzlich einsetzenden Eisregens geriet das Fahrzeug auf einer Landstraße ins Rutschen, kam von der Fahrbahn ab und kippte in den Straßengraben. Der Fahrer blieb unverletzt – die Möbelstücke wurden jedoch beim Aufprall stark beschädigt.
Der Schaden:
Die hochwertigen Einbaumöbel waren nach dem Unfall nicht mehr zu gebrauchen. Der Gesamtschaden belief sich auf rund 10.000 €.
Die Absicherung:
Dank der Deckung für Transportschäden an versicherten Sachen übernahmen wir den entstandenen Schaden in voller Höhe – bis zur vereinbarten Schadenhöhe von 10.000 € je Schadenfall und ohne Selbstbeteiligung. Pro Versicherungsjahr sind Schäden dieser Art bis zu einer Jahreshöchstentschädigung von 50.000 € abgesichert. So konnte die Tischlerei die Möbel kurzfristig neu anfertigen und den Auftrag planmäßig abschließen.

Diebstahl von Sachen aus Kraftfahrzeugen
Der Vorfall:
An einem Freitagmorgen war ein Mitarbeiter einer Büroeinrichtungsfirma mit dem Lieferwagen auf dem Weg zu einem Kunden, um neue Schreibtische, Stühle und Lampen zu liefern. Auf halber Strecke legte er eine kurze Pause bei einer Bäckerei ein. Während dieser Zeit wurde der Lieferwagen auf dem Parkplatz aufgebrochen – die geladenen Möbel und Lampen wurden gestohlen.
Der Schaden:
Die entwendeten Gegenstände hatten einen Gesamtwert von rund 9.000 €. Der Vorfall wurde sofort der Polizei und anschließend der Versicherung gemeldet.
Die Absicherung:
Über die Deckung für Diebstahl von Sachen aus Kraftfahrzeugen war der Schaden abgesichert. Wir haben die Kosten selbstverständlich übernommen – bis zur Versicherungssumme von 10.000 € je Schadenfall, abzüglich der obligatorischen Selbstbeteiligung von 250 €.
Pro Versicherungsjahr besteht ein Schutz von bis zu 50.000 €. So konnte der Betrieb die Liefergegenstände umgehend ersetzen und den Kunden dennoch termingerecht beliefern.

Technische Gefahren für elektronische Geräte
Der Vorfall:
Beim Aufbauen eines Präsentationsraums fällt einem Mitarbeiter der Laptop aus der Hand und landet unsanft auf dem Boden. Das Display ist gesprungen, das Gerät startet nicht mehr.
Einige Wochen später beschädigen Unbekannte die Videoüberwachungsanlage des Betriebs mutwillig – Kameras und Verkabelung werden zerstört.
Der Schaden:
Für den beschädigten Laptop und die zerstörte Videoanlage entstehen zusammen Kosten von rund 2.800 €. Der Laptop war 2½ Jahre alt, die Videoüberwachung erst einen Monat im Einsatz.
Die Absicherung:
Über die Deckung für technische Gefahren an elektronischen Geräten sind unvorhergesehene Sachschäden, etwa durch Ungeschicklichkeit, Bedienfehler, Kurzschluss oder Fremdeinwirkung, umfassend abgesichert.
Wir haben den Schaden selbstverständlich übernommen – bis zur vereinbarten Versicherungssumme von 20.000 €, abzüglich der Selbstbeteiligung von 250 €. Da für mobile Geräte eine Neuwertentschädigung mit altersabhängiger Staffel gilt, erhielt der Betrieb für den Laptop 60 % des ursprünglichen Anschaffungspreises. Die erst kürzlich installierte Videoüberwachungsanlage wurde zum Neuwert ersetzt.
So konnte der Betrieb seine Technik schnell wieder vollständig in Betrieb nehmen – ohne längere Ausfallzeiten.

Personen - oder Sachschäden durch Produkte
Der Vorfall:
Der Angestellte eines Getränkehandels verkauft eine Kiste Bier. Als der Kunde die Kiste in sein Haus trägt, explodieren die vom Versicherungsnehmer zuvor falsch gelagerten Bierflaschen. Splitter verletzen den Kunden.
Der Schaden:
Der Kunde musste ärztlich behandelt werden und fiel für einige Tage arbeitsunfähig aus. Zusätzlich entstand Sachschaden an Kleidung und Bodenbelag. Der Gesamtaufwand belief sich auf rund 2.000 €. Der Vorfall wurde umgehend gemeldet.
Die Absicherung:
Solche Fälle sind über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert, die auch das Produkthaftpflichtrisiko umfasst. Diese schützt den Betrieb vor Ansprüchen Dritter, wenn durch fehlerhafte oder unsachgemäß gelagerte Produkte Personen- oder Sachschäden entstehen.
Wir haben die berechtigten Ansprüche des Kunden selbstverständlich reguliert – ohne Selbstbeteiligung und im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

Mietschäden an Betriebsgebäuden/-räumen oder beweglichen Sachen
Der Vorfall:
In der betrieblichen Kaffeeküche platzt ein Zulaufschlauch der Spülmaschine. Durch das austretende Wasser wird die Wandverkleidung der gemieteten Betriebsräume stark beschädigt. Ursache war ein Defekt, der bei einer Wartung vermutlich frühzeitig erkannt worden wäre.
Der Schaden:
Die beschädigte Wandverkleidung musste vollständig erneuert werden. Der entstandene Sachschaden wurde auf rund 6.500 € geschätzt. Der Vermieter machte entsprechende Ersatzansprüche gegenüber dem Betrieb geltend.
Die Absicherung:
Über die Betriebshaftpflichtversicherung sind auch Mietschäden an gemieteten Betriebsräumen und Gebäuden abgesichert. Wir übernahmen die Kosten – abzüglich der obligatorischen Selbstbeteiligung von 500 € und im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme von 3.000.000 €.
So konnte der Schaden schnell behoben werden, ohne dass der Betrieb oder der Vermieter auf den Kosten sitzen blieben.

Tätigkeitsschäden bei Arbeiten auf fremden Grundstücken
Der Vorfall:
Ein Mitarbeiter eines Werbetechnikbetriebs montiert im Auftrag eines Restaurants eine neue Leuchtreklame an der Gebäudefassade. Während der Arbeiten rutscht die Bohrmaschine ab und beschädigt den Putz sowie Teile der Dämmung. Die Fassade weist danach mehrere deutliche Bohr- und Abplatzspuren auf.
Der Schaden:
Die betroffene Wandfläche musste aufwendig instandgesetzt und neu gestrichen werden. Der Schaden belief sich auf rund 4.200 €. Der Restaurantbetreiber machte die Kosten für die Reparatur geltend.
Die Absicherung:
Über die Betriebshaftpflichtversicherung sind auch sogenannte Tätigkeitsschäden (oft auch Bearbeitungsschäden genannt) abgesichert. Dabei handelt es sich um Schäden, die bei beruflichen oder gewerblichen Arbeiten an fremden Sachen entstehen – typischerweise im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit.
Wir übernahmen den Schaden vollständig, ohne Selbstbeteiligung und im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme von 3.000.000 €. So konnte die beschädigte Fassade schnell instandgesetzt werden – und der Betrieb seine Arbeiten ohne größere Verzögerung fortsetzen.
