Das eigene Haus vor Unwetter schützen: Maßnahmen je nach Naturgefahr
Als Folge des Klimawandels kommt es immer häufiger zu Extremwetterlagen wie Sturm, Hitzegewitter, Hagel, Starkregen mit Überschwemmungen oder extremem Schneefall. Doch mit den richtigen Präventions- und Akutmaßnahmen können Sie Unwetterschäden an Haus, Hof und Kfz minimieren. Wir haben Ihnen für jede Naturgefahr eine entsprechende Checkliste erstellt.
Sturm
Ob sommerliches Hitzegewitter oder stürmischer Herbsttag: Wind begleitet uns das ganze Jahr über. Doch ab wann wird aus der frischen Brise eigentlich ein gefährlicher Sturm? Versicherungstechnisch liegt ab Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala ein Sturm vor. Das entspricht Windgeschwindigkeiten von etwa 62 bis 74 Kilometern pro Stunde.
Um einem Sturmschaden am Haus vorzubeugen, sollten Sie daher regelmäßig folgende Präventivmaßnahmen ergreifen:

- Alte Dächer und Fassaden kontrollieren: Prüfen Sie Ihr Dach und die Fassade jährlich – am besten vor Beginn der Sturmsaison im Herbst. Lose Dachziegel, Antennen, Satellitenschüsseln oder Photovoltaikanlagen können sich sonst leicht lösen. Eine beschädigte Fassade birgt zudem das Risiko, dass Sturmböen unter Putz- oder Verkleidungsteile greifen und diese flächig abreißen.
- Zustand der Bäume prüfen: Behalten Sie den Baumbestand auf Ihrem Grundstück stets im Blick. Morsche oder hohle Bäume stellen ein hohes Risiko dar, da sie Sturmböen oft nicht mehr standhalten und auf das eigene Haus oder Nachbargrundstück stürzen können. Einen kranken Baum erkennen Sie häufig an Pilzbefall (Baumpilzen), abgestorbenen Ästen in der Krone, Rissen im Stamm oder abblätternder Rinde.
Bei einer akuten Sturmwarnung sind hingegen folgende Maßnahmen entscheidend:
- Fenster und Türen schließen: Halten Sie Fenster und Türen immer vollständig geschlossen, um Ihr Haus vor Sturm zu schützen. Ein gekipptes Fenster birgt die Gefahr, dass der Wind eindringt und im Gebäude einen enormen Innendruck aufbaut, der im schlimmsten Fall das Dach anheben oder beschädigen kann. Rollläden und Markisen sollten bei Sturm vollständig eingefahren sein.
- Kfz sicher abstellen: Parken Sie Ihr Fahrzeug nach Möglichkeit in einer Garage oder einem windgeschützten Carport, um typische Sturmschäden zu verhindern: Dellen, Lackkratzer oder Glasbruch durch herabfallende Äste und Dachziegel oder umherfliegende Mülltonnen.
- Außenbereich sichern: Räumen Sie Garten- und Balkonmöbel, Blumentöpfe, Mülltonnen sowie alle weiteren Gegenstände, die leicht wegfliegen können, rechtzeitig weg oder sichern Sie sie. Große Sträucher oder junge Bäume lassen sich mit speziellen Windschutz-Jutesäcken abdecken und festbinden, damit die Triebe nicht abknicken.
Gut zu wissen: Bei einem Sturmschaden am Haus sind Sie mit der Wohngebäudeversicherung der Mecklenburgischen bestens abgesichert.
Starkregen und Überschwemmung
Wenn sich am Himmel dunkle Wolken zusammenbrauen, setzt kaum jemand freiwillig einen Fuß vor die Tür. Die Natur hingegen freut sich über den Regenguss. Problematisch wird es jedoch, wenn sich ein harmloser Regenschauer in heftigen Starkregen verwandelt. Da dieser meist sehr plötzlich und lokal begrenzt auftritt, können Kanalisation und Boden die Wassermassen oft nicht schnell genug aufnehmen – Sturzbäche auf der Straße und überflutete Keller sind die Folge. Laut dem Deutschen Wetterdienst (DWD) spricht man von Starkregen ab einer Menge von 25 bis 40 Litern pro Quadratmeter innerhalb einer Stunde oder mehr als 35 bis 60 Litern innerhalb von sechs Stunden.
Da sich Starkregen schwer vorhersagen lässt, sind folgende Routinemaßnahmen besonders wichtig:

- Regenrinnen und Fallrohre reinigen: Säubern Sie Dachrinnen und Fallrohre regelmäßig von Laub, Ästen und Schmutz, damit das Wasser ungehindert abfließen kann. Verstopfungen lassen sich am besten im Spätherbst von Hand oder mit einer speziellen Dachrinnenbürste bzw. einem Teleskop-Reiniger entfernen.
- Kellerfenster und Lichtschächte sichern: Kellerfenster und Lichtschächte sind die typischen Schwachstellen bei einer Überschwemmung im Haus. Rüsten Sie Kellerfenster daher nach Möglichkeit mit druckwasserdichten Modellen aus. Lichtschächte lassen sich zudem durch spezielle, wasserdichte Abdeckungen oder leicht erhöhte Umrandungen (Aufkantungen) vor zuströmenden Wassermassen schützen.
- Rückstauventil im Keller überprüfen: Wenn die Kanalisation überläuft, drückt das Wasser rückwärts durch die Rohre ins Haus, sofern sich Bodenabläufe, Waschbecken, Waschmaschinen usw. unterhalb der Rückstauebene befinden. Eine Rückstausicherung verhindert zuverlässig, dass Abwasser aus WCs, Duschen oder Bodenabläufen austritt. Lassen Sie diese mindestens einmal jährlich von einem Fachbetrieb warten und kontrollieren Sie regelmäßig die Funktionsfähigkeit.
Bei akutem Starkregen mit Überschwemmungsgefahr ergreifen Sie bitte umgehend folgende Schutzmaßnahmen:
- Kfz rechtzeitig umparken: Parken Sie Ihr Fahrzeug niemals in tiefer gelegenen Mulden, Senken oder in der Nähe von Gewässern. Steht Ihr Auto in einer Tiefgarage, fahren Sie es bei akuter Unwetterwarnung frühzeitig auf höher gelegene Flächen.
- Eingänge und Fenster mit Sandsäcken schützen: Wenn Sie Ihr Haus vor Starkregen schützen müssen, sind Sandsäcke das Mittel der Wahl. Sichern Sie damit tiefliegende Türen, Kellereingänge und Lichtschächte. Stapeln Sie die Säcke wie Ziegelsteine dicht übereinander und decken Sie den Bereich darunter am besten mit einer Plastikplane ab, um das Wasser effektiv am Eindringen zu hindern.
- Wertvolle Gegenstände sicher lagern: Bringen Sie wertvolle Möbel, Elektronik und wichtige Dokumente aus dem Keller oder Erdgeschoss rechtzeitig in höher gelegene Stockwerke.
- Stromversorgung kappen: Schalten Sie bei drohendem Wassereinbruch die Sicherungen für die betroffenen Räume (insbesondere den Keller) aus, um Kurzschlüsse und lebensgefährliche Stromschläge zu vermeiden.
Grundsätzlich gilt:
- Achten Sie bei Ihrem Grundstück auf die Fließrichtungen von Regen. Befestigte Flächen sollten vom Gefälle her vom Haus wegführen. Ist dies nicht möglich, lassen Sie durch eine Fachfirma bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück prüfen, um für ausreichend Ablaufmöglichkeiten oder eine Umleitung zu sorgen.
Gut zu wissen: Wenn Überschwemmungen infolge von Starkregen Schäden an Ihrem Hausrat oder am Gebäude verursachen, sind Sie bei der Mecklenburgischen bestens geschützt. Voraussetzung ist der Zusatzbaustein Elementarschadendeckung in Ihrer Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung. Wie hoch Ihr individuelles Risiko für ein solches Naturereignis ist, können Sie ganz einfach mit dem digitalen Hochwasser-Check herausfinden.
Hagel und Gewitter

Hitzegewitter und Hagelschauer sind vor allem im Sommer keine Seltenheit. Während für Menschen in den eigenen vier Wänden in der Regel keine Gefahr besteht, kann ein Aufenthalt im Freien lebensbedrohlich werden. Meiden Sie bei aufziehendem Gewitter offene Flächen sowie das Unterstellen unter Bäumen. Als Faustregel gilt: Wenn man die Sekunden zwischen Blitz und Donner zählt und diese Zahl durch 3 teilt, ergibt das die ungefähre Distanz in Kilometern. Beträgt der Abstand weniger als 10 km (ungefähr 30 Sekunden) besteht bereits Gefahr und Sie sollten Schutz innerhalb von Gebäuden oder einem Auto suchen.
Als Hausbesitzer* können Sie sich mit folgenden Schutzmaßnahmen präventiv vor Hagelschäden und Gewitter schützen:
- Hagelsichere Materialien verwenden: Achten Sie bei Dachziegeln, Lichtkuppeln und Dachfenstern auf hohe Hagelwiderstandsklassen (HW-Klassen 3 bis 5), um einem Hagelschaden an Ihrem Haus vorzubeugen.
- Blitzableiter installieren: Lassen Sie einen äußeren Blitzschutz anbringen, um die enorme Energie eines Blitzeinschlags kontrolliert am Gebäude vorbei in die Erde zu leiten. Blitzableiter werden fachgerecht am höchsten Punkt des Daches (z. B. am Dachfirst) montiert und über Leitungen an den Außenwänden mit der Erdungsanlage im Boden verbunden.
- Überspannungsschutz einbauen: Schützen Sie empfindliche Geräte vor indirekten Blitzeinschlägen in der Nähe, da diese über das Strom- oder Telefonnetz schwere Schäden verursachen können. Lassen Sie dazu einen mehrstufigen Überspannungsschutz direkt im Haupt- und Unterverteilerkasten (Zählerkasten) installieren. Ergänzen Sie diesen Schutz zusätzlich durch spezielle Überspannungsschutz-Steckdosen an wertvollen Elektronikgeräten.
Bei akuter Gefahr durch Hagel und Gewitter für Ihr Eigenheim gilt:
- Elektrogeräte vom Netz trennen: Besitzen Sie keinen umfassenden Überspannungsschutz, ziehen Sie bei wertvollen Geräten (Fernseher, PC, Router oder Küchengeräten) vorsorglich die Netz- und Internetstecker.
- Kfz schützen: Parken Sie Ihr Fahrzeug nach Möglichkeit frühzeitig in der Garage oder unter dem Carport. Steht kein geschützter Stellplatz zur Verfügung, bietet eine spezielle Hagelschutzdecke oder -plane Schutz vor Dellen und Glasbruch.
- Garten- und Balkonpflanzen abdecken: Empfindliche Kübelpflanzen stellen Sie am besten dicht an die schützende Hauswand oder unter ein Dach. Beet- und Gemüsepflanzen sollten Sie mit Hagelschutznetzen oder Vlies abdecken.
Gut zu wissen: Hagelschäden am Auto sind über die Teilkaskoversicherung in Ihrer Kfz-Versicherung bei der Mecklenburgischen abgedeckt.
Schnee, Eis und Frost
So ein „Winter Wonderland“ hat schon etwas Magisches: Häuser tragen eine weiße Schneedecke, Kinder bauen Schneemänner und auf dem nahegelegenen See fahren Menschen Schlittschuh. Weniger besinnlich wird es allerdings, wenn extremer Schneefall einsetzt – denn das hohe Gewicht der Schneemassen kann schnell zur Gefahr für Ihr Haus werden.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) gibt Unwetterwarnungen vor starkem Schneefall heraus, wenn innerhalb von 24 Stunden im Flachland 30 bis 40 cm und im Bergland (ab 800 Metern) 40 bis 60 cm Neuschnee fallen.
Mit diesen Tipps sind Sie bestens gegen starken Schneefall gewappnet:
- Traglast und Statik des Daches prüfen: Bei großen Hallen, bzw. Gebäuden mit großer Dachspannweite, kann es behördliche Prüfpflichten geben. Bitte informieren Sie sich, ob Ihr Gebäude einer Prüfpflicht unterliegt.
- Schneefangsysteme montieren: Sofern Sie kein Flachdach (Dachneigung unter 10-15 Grad) haben, empfehlen wir Ihnen: Bringen Sie Schneefanggitter oder Schneefanghaken auf dem Dach an. Diese verhindern, dass große Schneemassen unkontrolliert als Dachlawine herabstürzen und Personen gefährden oder Fahrzeuge beschädigen.
- Dachrinnen und Abläufe reinigen: Befreien Sie Fallrohre, Dachrinnen und Abläufe vor dem Winter von Laub und Schmutz, damit Schmelzwasser ungehindert abfließen kann und nicht gefriert.
- Außenwasserleitungen rechtzeitig zudrehen: Drehen Sie noch vor dem ersten Schnee das Wasser für Außenhähne und Gartenschläuche ab und lassen Sie die Leitungen leerlaufen, damit sie bei Frost nicht platzen.
Bei akutem, starkem Schneefall sollten Sie folgende Maßnahme ergreifen, um Schäden zu begrenzen:
- Dach vom Schnee befreien: Flachdächer, Carports und Glaselemente (z. B. auf Wintergärten) sollten bei langanhaltendem Nassschnee vorsorglich beräumt werden, bevor das Gewicht die Belastungsgrenze überschreitet. Denken Sie dabei stets an Ihre eigene Sicherheit und beauftragen Sie im Zweifel einen Fachbetrieb.
- Vorsichtsmaßnahmen rund ums Kfz ergreifen: Parken Sie Ihr Fahrzeug nach Möglichkeit nicht direkt unter Bäumen oder Dachkanten, um Schäden durch Schneebruch und Dachlawinen zu vermeiden. Falls eine Fahrt unvermeidbar ist, befreien Sie das Auto vorher vollständig von Schnee und Eis – lassen Sie den Wagen bei extremen Witterungsverhältnissen zur eigenen Sicherheit jedoch vorzugsweise stehen.

Übrigens: Haben Sie schon mal von der Verkehrssicherungspflicht gehört? Wer eine Gefahrenquelle schafft oder verantwortet, muss laut BGB (§ 823) dafür sorgen, dass niemand anderes zu Schaden kommt. Für Sie als Hausbesitzer bedeutet das im Winter konkrete Pflichten: Sie müssen angrenzende Gehwege eis- und schneefrei halten (Räum- und Streupflicht) und Passanten vor herabstürzenden Dachlawinen oder Eiszapfen schützen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet im Schadensfall. Mit einer Privathaftpflichtversicherung – bzw. einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei vermieteten Objekten – sind Sie für diesen Fall finanziell abgesichert.
Im Ernstfall mit der Mecklenburgischen abgesichert
Die wichtigsten Schritte bei Unwetterschäden
Ist das Unwetter vorbeigezogen, gilt es, die entstandenen Schäden systematisch und strukturiert anzugehen. Dabei gilt: Die eigene Sicherheit geht immer vor! Betreten Sie von Unwettern betroffene Gebäude oder Räume erst dann, wenn keine Gefahr besteht. Achten Sie auf Einsturzgefahr, lose Bauteile oder Wasser im Keller, das mit Elektrogeräten in Berührung gekommen sein könnte. Erst wenn Sie sich gefahrlos im Haus bewegen können, sollten Sie mit den weiteren Schritten beginnen.
Schritt 1: Schäden eindämmen
Als Versicherungsnehmer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten und unnötige Folgeschäden zu verhindern (sog. Schadenminderungspflicht). Das bedeutet konkret: Sichern Sie ein beschädigtes Dach nach Möglichkeit provisorisch mit einer Plane, pumpen Sie eingedrungenes Wasser ab oder bringen Sie noch unversehrte Möbel aus betroffenen Räumen in Sicherheit.
Schritt 2: Schäden dokumentieren
Ein Schadensfall ist stressig und verleitet oft zu voreiligen Kurzschlussreaktionen. Versuchen Sie dennoch, beschädigte Gegenstände nicht sofort zu entsorgen. Bewahren Sie kaputte Dinge nach Möglichkeit auf, bis sie von uns als Versicherer freigegeben wurden. Ist eine Entsorgung oder Veränderung unumgänglich, fertigen Sie bitte umfangreich Fotos und Videos von den Beschädigungen am Gebäude und/oder den beschädigten Sachen an.
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung benötigen wir bei der Mecklenburgischen Versicherung in der Regel folgende Unterlagen:
- Fotos und Videos: Dokumentieren Sie die Unwetterschäden detailliert und aus verschiedenen Perspektiven.
- Inventarliste: Eine Aufstellung aller beschädigten Gegenstände mit ungefährem Anschaffungswert und Kaufdatum.
- Kaufnachweise: Belege, Quittungen oder Rechnungen der beschädigten Gegenstände (falls vorhanden).
Kostenvoranschläge: Angebote von Handwerksbetrieben für nötige Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten.
Sie wollen den Schaden in Eigenleistung reparieren? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen ein Angebot unterbreiten können.
Schritt 3: Schäden melden
Sobald Sie die Schäden dokumentiert haben, sollten Sie uns den Fall innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnisnahme des Schadens melden. Nutzen Sie dafür den persönlichen Kontakt zu Ihrer Agentur, unsere Online-Schadensmeldung auf der Website oder unsere Schadenservice-Hotline unter der Nummer 0800 1797 777.
FAQs - Häufig gestellte Fragen zu Unwetterschäden
Wo erhalte ich Informationen zu aktuellen Unwetterwarnungen?
Aktuelle Warnmeldungen werden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) oder dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe herausgegeben. Auch Warn-Apps wie NINA und KATWARN sowie lokale Radiosender informieren über akute Gefahren durch Unwetter.
In welcher Jahreszeit gibt es besonders viele Unwetter?
Der Sommer gilt als die Jahreszeit mit den meisten Unwettern wie Gewittern, Starkregen und Hagel.
Kann man bei Gewitter duschen gehen?
In modernen Neubauten können Sie während eines Gewitters meist unbesorgt duschen. Die Häuser verfügen in der Regel über Wasserrohre aus Kunststoff sowie eine moderne Erdungsanlage, die Blitzstrom sicher in den Boden ableitet. In älteren Gebäuden sind die Leitungen hingegen oft noch aus Metall und nicht ausreichend geerdet – hier besteht bei einem Blitzeinschlag akute Lebensgefahr! Wenn Sie sich über die Installation in Ihrem Haus unsicher sind, verzichten Sie während des Unwetters sicherheitshalber aufs Duschen oder Baden.
Wie kann ich mein Haus vor extremer Hitze schützen?
Um Ihr Haus bestmöglich gegen extreme Hitze zu schützen, sollten Sie Außenjalousien oder Rollläden anbringen und diese an heißen Tagen tagsüber geschlossen halten. Aber auch bauliche und natürliche Maßnahmen helfen: Eine hochwertige Dach- und Fassadendämmung hält im Winter die Kälte und im Sommer die Hitze draußen. Für ein angenehmes Mikroklima sorgen zudem schattenspendende Bäume, Kletterpflanzen an der Fassade oder ein begrüntes Dach, die das Aufheizen des Gebäudes spürbar reduzieren.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


