Beispiele zur Bauherrenhaftpflichtversicherung

Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Selbst ist der Mann!

Der Vorfall:
Peter Kuhlmann baut mit einem ansässigen Bauunternehmen ein Einfamilienhaus. Um Geld zu sparen, will er einige Arbeiten in Eigenleistung erbringen, unter anderem die Trockenbauarbeiten im Obergeschoss. Das Material hierfür hat er in Nachbars Garage untergestellt. Auf der rechten Schulter eine Gipskartonplatte balancierend und in der anderen Hand einige Schienen des Ständerwerkes haltend, geht er von Nachbars Garage hinüber zu seinem Haus.

Der Schaden:
Dabei übersieht er ein auf der Straße geparktes Fahrzeug und schrammt mit den Schienen über den Lack. Die Reparatur per Smart Repair wird ihm mit 378,30 Euro in Rechnung gestellt.

Die Absicherung:
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt diese berechtigte Forderung und erstattet dem Fahrzeugeigentümer die Reparaturkosten.

Zwei Hände greifen vier von ungefähr 30 Gipskartonplatten

Baggern!

Der Vorfall:
Bodo Herrmann möchte an seine Doppelhaushälfte eine Garage anbauen. Mit dem Bauamt ist alles besprochen, der Bau kann starten. Für die Erdarbeiten mietet sich Herr Herrmann einen Minibagger und beginnt mit den Arbeiten. Plötzlich schießt eine Wasserfontäne aus dem Boden.

Der Schaden:
Da hatte Bodo Herrmann glatt vergessen, dass die Frischwasserleitung unmittelbar neben der für die Garage vorgesehenen Stelle entlang läuft. Er war mit der Baggerschaufel zu weit nach rechts geraten und hat sie beschädigt. Der Wasserversorger stellt ihm die Kosten für Noteinsatz, Reparatur und den Wasserverlust mit 2.180 Euro in Rechnung.

Die Absicherung:
Bei dem gemieteten Minibagger handelt es sich um eine nicht versicherungspflichtige selbst fahrende Arbeitsmaschine, deren Verwendung im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert ist. Die Versicherung von Bodo Herrmann stellt fest, dass die Forderungen berechtigt sind und erstattet die geltend gemachten Kosten.

Ein Schaufelbagger zieht gebrochene Steinplatten zusammen

Bodo hat das Pech gepachtet

Der Vorfall:
Durch den Wasserschaden ist Bodo Herrmanns Zeitplan etwas aus dem Ruder gelaufen. Um hier Zeit wieder gutzumachen, hängt Bodo eine Sonderschicht dran und baggerte bis spät in die Nacht. Nachdem er endlich mit dem Aushub fertig war, stellte er den Minibagger zur Seite und ging schlafen. Am nächsten Morgen klingelte es „sturm“ an seiner Tür.

Der Schaden:
Bodo Herrmann hatte in der Nacht vergessen, die Baugrube zu sichern und mit Absperrband zu markieren. Im Dunkeln übersah der Nachbar das Loch und rutschte beim Rangieren mit seinem Pkw dort hinein. Das Fahrzeug ist an der Bodengruppe erheblich beschädigt. Die Reparatur wird voraussichtlich mehrere tausend Euro kosten. Bodo Herrmann sieht sich jedoch nicht verantwortlich, da der Nachbar mit seinem Fahrzeug offenbar auf Bodos Grundstück wenden wollte.

Die Absicherung:
Die Frage, ob Bodo für den Schaden haftbar ist, wird von der Bauherrenhaftpflichtversicherung genau geprüft. Sind die Ansprüche unberechtigt, wehren wir den Schaden für Bodo Herrmann ab – gegebenenfalls auch vor Gericht. Ist der Nachbar im Recht und Bodo muss für den Schaden geradestehen, zahlen wir die Reparaturkosten für das Auto.

zwei Absperrbänder im Abstand von ca. 50 Zentimetern sichern eine Baustelle an einem Einfamilienhaus