Wichtiger Hinweis:
Durch eine elektronische Versicherungsbestätigung besteht generell nur vorläufiger Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dieser ist jedoch häufig nicht ausreichend. Sie sollten daher unbedingt schnellstmöglich einen Versicherungsantrag bei einer Agentur oder Bezirksdirektion der Mecklenburgischen aufnehmen.
Unsere Empfehlung: Erst beraten lassen – dann Auto zulassen
Lassen Sie sich über Ihre Absicherungsmöglichkeiten bereits vor Zulassung des Fahrzeugs umfassend beraten. So können Sie scherstellen, dass Sie von Anfang an auch den gewünschten Versicherungsschutz besitzen.
Ich möchte durch eine Agentur oder Bezirksdirektion in meiner Nähe beraten werden
Online-Formular zur Anforderung einer elektronischen Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer)
Wenn Sie ein Auto zulassen möchten, übersenden Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten mit diesem Formular. Sie erhalten dann die erforderliche Versicherungsbestätigungs-Nummer. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung, um den Versicherungsumfang mit Ihnen abzustimmen.
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