Die Kapital-Leistung ist notwendig, um die finanziellen Folgen der Invalidität zu mildern. Das Invaliditäts-Kapital wird fällig, wenn der versicherte Unfall innerhalb eines Jahres zur dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt.
Mit dem Invaliditäts-Kapital können z.B. finanziert werden:
spezielle ärztliche Behandlungen
teure Hilfsmittel
Umbauten des Hauses oder der Wohnung
Sonderausstattungen in einem Fahrzeug
Ausbildungs- und Umschulungskosten
Minderung von Einkommensverlusten
Je höher der Invaliditätsgrad, um so höher ist der Kapital-Bedarf
weil die Arbeitsfähigkeit stark eingeschränkt ist oder gar nicht mehr besteht,
weil spezielle ärztliche Behandlungen erforderlich sind,
weil ein Spezialfahrzeug benötigt wird,
weil zusätzliche Pflege notwendig ist,
weil spezielle Ausbildungen oder Umschulungen finanziert werden müssen.
Mit PROPLUS²KOMFORT genießen Sie die Vorteile eines progressiv wachsenden Invaliditäts-Kapitals:
ab 26 % Invalidität wächst es progressiv, das heißt: Je höher der Invaliditätsgrad, um so größer auch die Kapital-Leistung
Bei Vollinvalidität erhalten Sie eine Kapital-Leistung von 500 % der Invaliditäts-Grundsumme
Diesem je nach Schwere der Invalidität steigendem Kapital-Bedarf trägt der Unfallschutz PROPLUS²KOMFORT mit der progressiv wachsenden Kapital-Leistung Rechnung.