Die Mecklenburgische Spezial-Police für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (BBR 2), insbesondere für:

Deckung

Die Hofstelle; auch bei Abvermietung an Betriebsfremde

bis 20.000 € Bruttojahresmietwert

Alle land- und forstwirtschaftlichen Flächen; auch verpachtete und vorübergehend stillgelegte Flächen, Ödland sowie Wasser- und Wegeflächen

mitversichert

Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser an Betriebsgebäuden/-räumen (nicht am Inventar)

bis 150.000 €

Baumaßnahmen (z. B. Umbauten, Reparaturen)

bis 500.000 €

Haltung von Nutz- und Zuchttieren (auch Zuchttiere zum Belegen fremder Tiere) einschließlich der Wildhaltung in eingefriedeten Gehegen

mitversichert

Haltung von Zuchtstuten und -hengsten, soweit diese nicht zu Reitzwecken genutzt werden

mitversichert

Flurschäden anlässlich des Weidebetriebes

mitversichert

Zugmaschinen, Raupenschlepper und Gabelstapler bis 6 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h bei Verwendung im eigenen Betrieb (auch gelegentliche Nachbarschaftshilfe oder Einsatz im Rahmen eines Maschinenringes), sowie nicht zulassungspflichtige Anhänger

mitversichert

Betriebsveranstaltungen und private Hoffeste

mitversichert

Direktvermarktung eigener landwirtschaftlicher Erzeugnisse ab Hof/Feld oder auf Wochenmärkten; auch bei Lieferung ins europäische Ausland

mitversichert

Umweltschäden durch Fett-, Benzin- und Ölabscheider sowie durch
Kleinkläranlagen für häusliche Abwässer

mitversichert

Abgabe von bis zu 8 Betten an Urlaubsgäste – „Ferien auf dem Bauernhof“ – ...
einschließlich dem Verwahrungsrisiko für eingebrachte Sachen der Urlaubsgäste ...

... bis 5.000 €

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern aus Schadenfällen von Angehörigen des Versicherungsnehmers

mitversichert

Die Haftpflicht des Betriebsinhabers – auch seiner im gemeinsamen Haushalt
lebenden volljährigen unverheirateten Kinder – sowie des auf dem Hof lebenden Altenteilers/Altsitzers als Privatperson

mitversichert

 

 

Darüber hinaus – bei einer Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers je Schaden von 10 %, mindestens 50 €, höchstens 2.500 € – auch für:

Umweltschäden aus der Lagerung von Mineralölen ...
sowie Sickersäften, Jauche, Gülle (nicht jedoch in Lagunen) und Flüssigdünger ...

... bis 20.000 Liter

... bis 2.000.000 Liter Gesamtfassungsvermögen

Be- und Entladeschäden an fremden Landfahrzeugen (nicht an der Ladung); ausgenommen Schäden durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und andere nicht versicherungspflichtige Kfz bei der Verwendung zu Lohnarbeiten oder in einem gewerblichen Nebenbetrieb

mitversichert

Allmählichkeits- und Abwässerschäden sowie Leitungsschäden

bis 200.000 €

Fenster schließen