Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (BBR 2), insbesondere für:
Deckung
Die Hofstelle; auch bei Abvermietung an Betriebsfremde
bis 20.000 € Bruttojahresmietwert
Alle land- und forstwirtschaftlichen Flächen; auch verpachtete und vorübergehend stillgelegte Flächen, Ödland sowie Wasser- und Wegeflächen
mitversichert
Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser an Betriebsgebäuden/-räumen (nicht am Inventar)
bis 150.000 €
Baumaßnahmen (z. B. Umbauten, Reparaturen)
bis 500.000 €
Haltung von Nutz- und Zuchttieren (auch Zuchttiere zum Belegen fremder Tiere) einschließlich der Wildhaltung in eingefriedeten Gehegen
mitversichert
Haltung von Zuchtstuten und -hengsten, soweit diese nicht zu Reitzwecken genutzt werden
mitversichert
Flurschäden anlässlich des Weidebetriebes
mitversichert
Zugmaschinen, Raupenschlepper und Gabelstapler bis 6 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h bei Verwendung im eigenen Betrieb (auch gelegentliche Nachbarschaftshilfe oder Einsatz im Rahmen eines Maschinenringes), sowie nicht zulassungspflichtige Anhänger
mitversichert
Betriebsveranstaltungen und private Hoffeste
mitversichert
Direktvermarktung eigener landwirtschaftlicher Erzeugnisse ab Hof/Feld oder auf Wochenmärkten; auch bei Lieferung ins europäische Ausland
mitversichert
Umweltschäden durch Fett-, Benzin- und Ölabscheider sowie durch Kleinkläranlagen für häusliche Abwässer
mitversichert
Abgabe von bis zu 8 Betten an Urlaubsgäste – „Ferien auf dem Bauernhof“ – ... einschließlich dem Verwahrungsrisiko für eingebrachte Sachen der Urlaubsgäste ...
... bis 5.000 €
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern aus Schadenfällen von Angehörigen des Versicherungsnehmers
mitversichert
Die Haftpflicht des Betriebsinhabers – auch seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden volljährigen unverheirateten Kinder – sowie des auf dem Hof lebenden Altenteilers/Altsitzers als Privatperson
mitversichert
Darüber hinaus – bei einer Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers je Schaden von 10 %, mindestens 50 €, höchstens 2.500 € – auch für:
Umweltschäden aus der Lagerung von Mineralölen ... sowie Sickersäften, Jauche, Gülle (nicht jedoch in Lagunen) und Flüssigdünger ...
... bis 20.000 Liter
... bis 2.000.000 Liter Gesamtfassungsvermögen
Be- und Entladeschäden an fremden Landfahrzeugen (nicht an der Ladung); ausgenommen Schäden durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und andere nicht versicherungspflichtige Kfz bei der Verwendung zu Lohnarbeiten oder in einem gewerblichen Nebenbetrieb
mitversichert
Allmählichkeits- und Abwässerschäden sowie Leitungsschäden