Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung gegen den Vorwurf ein vorsätzliches Vergehen begangen zu haben. Dies trifft z. B. bei dem Vorwurf des Subventionsbetrug oder der Steuerhinterziehung zu.

Häufig vereinbaren Rechtsanwälte mit Ihren Mandanten höhere als die gesetzlichen Gebühren. Daher übernehmen wir die Rechtsanwaltskosten bis zum Fünffachen der gesetzlichen Höchstgebühren. Wir übernehmen die Kosten für eine Stellungnahme des Rechtsanwalts. Zusätzlich sind entstehende Sachverständigenkosten, Reisekosten und Kosten für den Zeugenbeistand versichert. Kommt es zur rechtskräftigen Verurteilung, entfällt der Kostenschutz allerdings rückwirkend.

Einige Beispiele:

  • In einem anliegenden Bachlauf sind Pestizide im Wasser entdeckt worden. Gegen Sie wird ein Strafverfahren eingeleitet, weil Sie diese angeblich eingeleitet haben sollen.
  • Sie sollen von der EU überhöhte Zahlungen erhalten haben. Gegen Sie wird wegen Subventionsbetrug ermittelt.
  • Ihnen wird Steuerhinterziehung vorgeworfen.
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