Bei der gleitenden Neuwertversicherung entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert des Gebäudes. Maßgeblich sind Größe, Ausstattung und Ausbau des Gebäudes. Einzubeziehen sind auch die Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Da sich der Neubauwert im Laufe der Zeit ändert, wird der Wert in Preisen des Jahres 1914 (in Mark) angegeben und mit dem jeweilig gültigen Baupreisindex auf das aktuelle Jahr hochgerechnet. Damit zeichnet sich diese Versicherungsform dadurch aus, dass sich die Leistung des Versicherers den Kostenänderungen anpasst.
Ist der Neubau-Wert 1914 korrekt ermittelt, gewährt der Versicherer einen Unterversicherungsverzicht: Der Versicherungsnehmer kann darauf vertrauen, dass im Schadenfall die Versicherungssumme für sein Gebäude ausreichend hoch bemessen ist und der Schaden voll ersetzt wird.