Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet und auch im Folgejahr darüber liegt, unterliegen nicht der Versicherungspflicht. Sie können wählen, ob sie weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben, oder ob sie umsteigen und sich gänzlich privat krankenversichern. Das Jahreseinkommen setzt sich bei Arbeitnehmern aus den folgenden Bezügen zusammen:
Bruttogehalt
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Bereitschaftszulagen
Pauschbeträge für Überstundenabgeltung
Gratifikationen, Tantiemen und Bereitschaftszahlungen
Für alle Bezüge gilt, dass sie regelmäßig gezahlt werden müssen!
Die Höhe der JAEG beträgt 75 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Die JAEG für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung liegt im Jahr 2012 bei 50.850 € (monatlich 4.237,50 €). Sie wird jedes Jahr zum 1. Januar neu festgelegt.