Ein rücksichtsloser Radfahrer fährt auf dem Gehweg einen Fußgänger um. Der Fußgänger stürzt und verletzt sich schwer. Seine Behandlung ist teuer und langwierig. Möglicherweise wird er nicht mehr arbeiten können.
Der Radfahrer soll nun Schadenersatz zahlen. Er hat aber keine Privathaftpflicht-Versicherung. Der Fußgänger geht vor Gericht um seine Forderungen einzuklagen. Das Ergebnis: Der Schadenersatzanspruch wird zwar anerkannt, der Schädiger hat aber kein Geld. Er ist zahlungsunfähig. Zum Glück hat der Fußgänger eine Mecklenburgische Privathaftpflicht-Versicherung mit Forderungsausfall-Deckung abgeschlossen. Sie zahlt ihm den vom Gericht zugesprochenen Schadenersatz und den Verdienstausfall.