Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie soll sicherstellen, dass an Sie gestellte Haftpflichtansprüche – sofern berechtigt – auch beglichen werden.
Wir nehmen im Rahmen der Kfz-Haftpflicht in Ihrem Interesse folgende "Aufgaben" wahr:
- Die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz über die Kfz-Haftpflicht-Versicherung besteht;
- wenn ja, die Leistung des Schadenersatzes;
- wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir als Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung den Prozess und tragen die Kosten.
Über dieKfz-Haftpflicht-Versicherung für Ihr Auto ist der Versicherungsnehmer selbst, der Fahrer, der Halter und der Eigentümer des versicherten Fahrzeugs abgesichert.
Sie sind abgesichert bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen inder Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland betragen insgesamt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Million Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Erfahrungen zeigen jedoch, dass die gesetzlichen Mindestdeckungssummen schnell erreicht und sogar deutlich überschritten werden können. Daher empfehlen wir die Haftpflicht-Deckungssumme 100 Millionen Euro pauschal, wobei die Leistung bei Personenschäden auf 12 Millionen Euro je geschädigte Person begrenzt ist.

Unfallfreies Fahren zahlt sich aus.
Befindet sich Ihre Kfz-Haftpflicht-Versicherung schon in der günstigsten Schadenfreiheitsklasse (SF 25), ändert sich Ihr Beitragssatz nicht, auch wenn Sie nach einem Schaden zurückgestuft werden.
Sie ist notwendig, wenn öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem neuen Umweltschadensgesetz (USchadG) gegen Sie geltend gemacht werden. Dies betrifft Umweltschäden, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine Betriebsstörung Ihres Fahrzeugs eintreten. Für solche Umweltschäden gilt eine besondere Versicherungssumme.

Besonderer Vorteil für Sie
Beim oben beschriebenen Rabattretter findet nach einem Schaden eine Rückstufung statt, und lediglich Ihr Beitragssatz bleibt unverändert. Beim ME-Rabattschutz wird ein Schaden pro Versicherungsjahr bei der Einstufung des Schadenfreiheitsrabattes (SF) so behandelt, als sei er gar nicht gemeldet worden. Diese Leistung erhalten Sie gegen einen Beitragszuschlag.
Kasko-Versicherung: ... für Schäden am eigenen Fahrzeug
Komfortdeckung: ... mit insgesamt 20 wertvollen Deckungserweiterungen
Schutzbrief: ... z. B. bei Panne und Unfall
Auslandsschadenschutz: ... Absicherung für Ihr Fahrzeug im Ausland
Rechtsschutz: ... besonders im Straßenverkehr unverzichtbar
Ich benötige eine Versicherungsbestätigungs-NummerIch bin an der Auto-Versicherung der Mecklenburgischen interessiert
