Autos kosten eine Menge Geld, so dass der Verlust oder die Beschädigung finanziell sehr schmerzhaft sein kann. Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug werden aber nicht von der Haftpflicht-Versicherung übernommen. Hier springt die Kaskoversicherung ein. Unterschieden wird zwischen der Vollkasko- und der Teilkasko.
Die Vollkasko-Versicherung tritt bei Sachschäden an Ihrem Fahrzeug ein,
- die durch einen selbst verursachten Unfall entstanden sind,
- die durch fremde Personen verursacht wurden (Vandalismus).
Ist Ihr Fahrzeug ein geleaster oder fremdfinanzierter Pkw, empfehlen wir Ihnen zusätzlich unsere GAP-Deckung.
In der Vollkasko enthalten sind auch die Schäden aus dem Bereich der Teilkasko-Versicherung.
Die Teilkasko tritt ein bei Schäden an Ihrem Fahrzeug durch:
- Brand oder Explosion
- Entwendung (z.B. Diebstahl)
- Glasbruch (inkl. Leuchtmittel)
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Kurzschluss an der Verkabelung
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Marderbiss/Tierbiss an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Achsmanschetten und Dämmmatten von Pkw

Ihren Kaskobeitrag können Sie durch unsere so genannte Partner-Kasko weiter verringern: Vereinbaren Sie einfach mit uns, dass wir bei einem Kaskoschaden die Fachwerkstatt auswählen, in der Ihr Fahrzeug repariert wird. Sie erhalten dann einen Beitragsnachlass in der Kaskoversicherung.

Weiterer Vorteil durch Partner-Kasko
Sie können folgende Zusatzleistungen nutzen:
- Ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur
- Eine Innen- und Außenreinigung des reparierten Autos

Unfallfreies Fahren zahlt sich aus
Unfallfreies Fahren zahlt sich aus. Voraussetzung: Ihre Vollkasko-Versicherung befindet sich schon in der günstigsten Schadenfreiheitsklasse SF 25. Trotz Rückstufung nach einem Schaden ändert sich Ihr Beitragssatz nicht.

Sparen durch Partnerwerkstätten
- Bei Reparatur der Windschutzscheibe in einer unserer Partnerwerkstätten verzichten wir auf eine Selbstbeteiligung.
- Beim Austausch der Windschutzscheibe in einer unserer Partnerwerkstätten reduzieren wir eine vereinbarte Selbstbeteiligung um 75,- Euro.

Besonderer Vorteil für Sie
Beim oben beschriebenen Rabattretter findet nach einem Schaden eine Rückstufung statt, und lediglich Ihr Beitragssatz bleibt unverändert. Beim ME-Rabattschutz wird ein Schaden pro Versicherungsjahr bei der Einstufung des Schadenfreiheitsrabattes (SF) so behandelt, als sei er gar nicht gemeldet worden. Diese Leistung erhalten Sie gegen einen Beitragszuschlag.
Kfz-Haftpflicht-Versicherung: ... weil Sie per Gesetz haften, wenn Sie jemanden mit Ihrem Auto schädigen
Komfortdeckung: ... mit insgesamt 20 wertvollen Deckungserweiterungen
Schutzbrief: ... z. B. bei Panne und Unfall
Auslandsschadenschutz: ... Absicherung für Ihr Fahrzeug im Ausland
Rechtsschutz: ... besonders im Straßenverkehr unverzichtbar
Ich benötige eine Versicherungsbestätigungs-NummerIch möchte mein Auto bei der Mecklenburgischen versichern
