Sie sind Single und entscheiden allein, wann und wofür Sie Ihr Geld ausgeben. Zur Finanzierung der alltäglichen Dinge und für den einen oder anderen Wunsch zwischendurch haben Sie Ihr Einkommen. Ihre Arbeitskraft ist also die Basis für Ihren Lebensunterhalt. Was aber, wenn sie durch einen Unfall beeinträchtigt oder ganz verloren geht?
Auf welche finanzielle Hilfe können Sie sich dann verlassen ...?
... Auf Ihre Krankenkasse?
Sie übernimmt die Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen und zahlt Ihnen bis zu 18 Monate lang ein Krankengeld von ca. 75 % Ihres Nettoeinkommens. Und dann?
... Auf die gesetzliche Rentenversicherung?
Sie zahlt nach der Rentenreform 2001 bei voller Erwerbsminderung nur noch ca. 34 % des letzten Bruttoeinkommens. Könnten Sie davon leben?
... Auf die gesetzliche Unfallversicherung?
Hier sind Arbeitnehmer nur während der Arbeit und auf dem direkten Hin- und Rückweg versichert. 70 % aller Unfälle passieren aber in der Freizeit.
Auf staatliche Hilfen können Sie also nicht zählen. Schützen Sie sich deshalb selbst!
Sie erhalten nach einem Unfall:
- eine Kapital-Leistung ab 1 % Invalidität; bei Vollinvalidität eine Kapital-Leistung von 500 % der Invaliditäts-Grundsumme
- eine lebenslange monatliche Rente ab 50 % Invalidität; ein zusätzliches Plus ist die jährliche Erhöhung um 2 % ab Rentenbeginn, max. 30 Jahre lang - jetzt mit Hinterbliebenenschutz
- eine leistungsstarke Komfortdeckung.
- Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld (auch bei ambulanten Operationen)
- Verbesserte Übergangsleistung
- Todesfall-Leistung
- Bergungskosten bis 5.000 Euro
- Auslands-Schwerverletztenhilfe in Höhe von 1.500 Euro
- Kurbeihilfe für Erwachsene in Höhe von 1.500 Euro
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Ihr Vorteil: Unsere Single-Police bietet Ihnen bedarfsgerechte und preisgünstige Sicherheit!
