Ein kleines Malheur lässt sich vielleicht noch aus der eigenen Tasche zahlen. Wenn der Nachbar klingelt, weil Ihre Waschmaschine heimlich Wasser gelassen hat, kann's aber schon teuer werden.
Und was tun, wenn Sie für einen Schaden haften müssen, der Ihre finanziellen Möglichkeiten weit übersteigt? Zum Beispiel, wenn Sie jemanden schwer verletzt haben? Das Gesetz sagt eindeutig, wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür! Wenn notwendig ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen.
RELAX, das Junge-Leute-Startprogramm, bietet Ihnen auch für die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens einen günstigen Schutz.
Ob Sie eine eigene Private Haftpflichtversicherung brauchen oder ob Sie vorübergehend noch über Ihre Eltern abgesichert sind, hängt von Ihrer speziellen Lebenssituation ab:
- Gehen Sie zur Schule?
- Studieren Sie?
- Befinden Sie sich in der Berufsausbildung?
- Sind Sie berufstätig?
- Leisten Sie den Grundwehr- oder Zivildienst?
- Sind Sie verheiratet?
- Sie als Versicherungsnehmer
- Ihr Ehepartner bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner
- Ihre minderjährigen Kinder. Auch unverheiratete, volljährige Kinder sind mitversichert, solange sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung (nicht Fortbildung) befinden.
Aufgabe der Haftpflicht-Versicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, freizustellen. Das heißt, wir erledigen für Sie, was in einem solchen Fall zu tun ist:
- Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
- wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld;
- wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir den Prozess und tragen die Kosten.
Leider ist es keine Seltenheit, dass Schädiger keine Privathaftpflicht-Versicherung haben: Jeder dritte Haushalt in Deutschland besitzt diese wichtige Absicherung nicht. Und in den meisten Fällen können hohe Schäden dann nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Damit Sie trotzdem entschädigt werden, gibt es in unserer Komfortdeckung die so genannte Forderungsausfalldeckung. Mit ihr werden Sie so gestellt, als hätte der Schädiger doch eine Privathaftpflicht abgeschlossen. Und zwar grundsätzlich mit den gleichen Leistungen, die in Ihrer eigenen Absicherung enthalten sind. So bekommen Sie die Entschädigung aus Ihrer eigenen Versicherung. Sehen Sie sich hierzu ein alltägliches Beispiel an.
- Abhandenkommen von privaten und beruflichen Schlüsseln (auch Vereins- und ehrenamtliche Schlüssel) bis 15.000 Euro
- Schäden durch Gefälligkeitshandlungen (zum Beispiel als Umzugshelfer oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe) bis 3.000 Euro
Unser Versicherungsschutz gilt auch bei Reisen ins Ausland, sogar weltweit und ohne Selbstbeteiligung.
Insbesondere ...
- als aufsichtspflichtige Person für Ihre Kinder; auch bei der Betreuung fremder Kinder (Tagesmutter)
- in der Freizeit, zum Beispiel bei Ihren sportlichen Aktivitäten, auch als Radfahrer oder Fußgänger
- als Eigentümer / Mieter von Wohnung / Einfamilienhaus
- bei Schäden an gemieteten Wohnräumen bis 1 Mio. Euro
- als Vermieter einer Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus und von bis zu 3 Eigentumswohnungen
- bei Schäden durch häusliche Abwässer, zum Beispiel durch eine auslaufende Waschmaschine
- beim Abhandenkommen von privaten Schlüsseln (zum Beispiel für eine gemietete Wohnung) bis 15.000 Euro
- bei Schäden durch Kinder unter 7 Jahren bis 3.000 Euro
- als Lehrer, sonstiger Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst (Diensthaftpflicht für Personen- und Sachschäden) einschließlich dem Abhandenkommen von Dienstschlüsseln bis 15.000 Euro

