Versicherungsschutz besteht als Jäger, Jagdpächter bzw. Falkner, soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.
- Schäden aus der Instandhaltung von Jagdeinrichtungen (z. B. Hochsitze und Futterplätze)
- Schäden durch den Gebrauch von Schusswaffen und Munition
- Personenschäden aus der Abgabe von Wild bzw. Wildbret (Produkthaftpflicht)
- Schäden, die sich aus dem Halten von Beizvögeln und von bis zu zwei anerkannten Jagdgebrauchshunden ergeben
- Auslandsschäden weltweit
- Ansprüche von Angehörigen, wenn diese durch den Schusswaffengebrauch geschädigt werden
