Auch als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder vermieteten Einfamilienhauses besteht für Sie eine so genannte Verkehrssicherungspflicht.
Solche Pflichten sind z.B. die bauliche Instandhaltung des Gebäudes und das Schneeräumen im Winter. Wenn in diesem Zusammenhang gegen Sie Haftpflichtansprüche erhoben werden, tritt Ihre Haftpflichtversicherung ein.
Für selbst bewohnte Einfamilienhäuser reicht unsere Privathaftpflicht-Versicherung aus. Selbst wenn Sie eine (Einlieger-)Wohnung in einem selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus vermieten, ist dies über unsere Privathaftpflicht mitversichert.
Für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften bieten wir in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung einen besonders günstigen Beitrag.
Eigentümer von Neubauten oder neuwertigen Häusern können bei uns jetzt bis zu 50 % der Beiträge sparen.
- Schäden durch Baumaßnahmen bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro
- Bei höheren Bausummen ist eine separate Bauherrenhaftpflicht-Versicherung notwendig
- Sachschäden durch allmähliche Einwirkung bis 200.000 Euro
- Sachschäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals
- Schäden durch den Einsatz von Aufsitzrasenmähern, Schneeräumgeräten und anderen selbst fahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
