Die Privathaftpflicht-Versicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen einer Familie. Insbesondere Kindern passiert in ihrem Tatendrang schnell mal ein Missgeschick, das auch unerwartet hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen kann. Davor schützen Sie sich am besten mit unserer Privathaftpflicht-Versicherung: Optimal mit unserer Komfortdeckung als Ergänzung zu unserer Grunddeckung.
- Sie als Versicherungsnehmer
- Ihr Ehepartner bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner
- Ihre minderjährigen Kinder. Auch unverheiratete, volljährige Kinder sind mitversichert, solange sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung (nicht Fortbildung) befinden.
Unser Versicherungsschutz gilt auch bei Reisen ins Ausland, sogar weltweit und ohne Selbstbeteiligung.
Leider ist es keine Seltenheit, dass Schädiger keine Privathaftpflicht-Versicherung haben: Jeder dritte Haushalt in Deutschland besitzt diese wichtige Absicherung nicht. Und in den meisten Fällen können hohe Schäden dann nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Damit Sie trotzdem entschädigt werden, gibt es in unserer Komfortdeckung die so genannte Forderungsausfalldeckung. Mit ihr werden Sie so gestellt, als hätte der Schädiger doch eine Privathaftpflicht abgeschlossen. Und zwar grundsätzlich mit den gleichen Leistungen, die in Ihrer eigenen Absicherung enthalten sind.
So bekommen Sie die Entschädigung aus Ihrer eigenen Versicherung. Sehen Sie sich hierzu ein alltägliches Beispiel an.
Zusätzliche Leistungen unserer Komfortdeckung
- Abhandenkommen von privaten und beruflichen Schlüsseln (auch Vereins- und ehrenamtliche Schlüssel) bis 15.000 Euro
- Schäden durch Gefälligkeitshandlungen (zum Beispiel als Umzugshelfer oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe) bis 3.000 Euro
Insbesondere ...
- in der Freizeit, zum Beispiel bei Ihren sportlichen Aktivitäten, auch als Radfahrer oder Fußgänger
- als Eigentümer/Mieter von Wohnung/Einfamilienhaus
- bei Schäden an gemieteten Wohnräumen bis 1 Mio. Euro
- als Vermieter einer Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus und von bis zu 3 Eigentumswohnungen
- bei Schäden durch häusliche Abwässer, zum Beispiel durch eine auslaufende Waschmaschine
- beim Abhandenkommen von privaten Schlüsseln (zum Beispiel für eine gemietete Wohnung) bis 15.000 Euro
- bei der Betreuung fremder Kinder (Tagesmutter)
- als Lehrer, sonstiger Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst (Diensthaftpflicht für Personen- und Sachschäden) einschließlich dem Abhandenkommen von Dienstschlüsseln bis 15.000 Euro
