Haftpflichtschäden durch Segel- und Motorboote sowie Windsurfbretter können über unsere
Wassersportfahrzeughaftpflicht-Versicherung abgedeckt werden.
- Auslandsschäden weltweit
- Schäden aus dem Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern
- Teilnahme an Segelregatten (keine Motorbootrennen)
- Gewässerschäden durch Kraftstofftanks
Der Gebrauch von Windsurfbrettern, eigenen Segelbooten bis 10 qm Segelfläche und Motorbooten bis 3,7 kW / 5 PS ist bereits in der Privathaftpflicht-Versicherung der Mecklenburgischen mitversichert.
