Seit 2002 fördert der Staat den Aufbau einer privaten Altersversorgung durch die Riester-Rente mit direkten Zulagen und ggf. Steuervorteilen. In den Genuss dieser finanziellen Unterstützung können viele gelangen. Besonders für Familien mit Kindern lohnt sich diese Form der Altersvorsorge durch die beträchtlichen Zulagen vom Staat, die für 2008 geborene Kinder sogar noch erhöht wurden! Bei einer Familie mit zwei Kindern kann die Finanzierung durch den Staat mehr als 50 % der Beiträge zur Riester-Rente betragen.
Hier finden Sie einige Beispielrechnungen zur Riester-RentePersönliche Beratung zur Riester-Rente
- Staatliche Zulagen für eine zusätzliche Altersversorgung mit lebenslanger Rente
- Absicherung der Hinterbliebenen ab Rentenbeginn durch Rentengarantiezeit von bis zu 20 Jahren
- Erhöhung Ihrer Riester-Rente durch erzielte Überschüsse
- Schutz vor der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II
- Zuwachs von Leistung und Beitrag durch jährliche dynamische Erhöhungen möglich
- Wir übernehmen die Beantragung der Zulagen
- Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich
- Bei Rentenbeginn bis zu 30 % als einmalige Kapitalauszahlung möglich
- Der Vorsorgebeitrag kann bis zu einer Obergrenze von 2.100,- Euro pro Jahr zusätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Ist die daraus resultierende Steuerersparnis höher als die erhaltenen Zulagen („Günstigerprüfung"), wird zusätzlich die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung gutgeschrieben.
- Eine Besteuerung erfolgt unter Berücksichtigung der dann geltenden Freibeträge erst bei Rentenbezug (nachgelagerte Besteuerung).
- Die Basis-Rente:„Saftige" Steuervorteile vom Staat.
- Die arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung: Jetzt weniger Steuern, im Alter mehr Geld.
- Die Private Rente: Heute und im Alter flexibel.
